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Thomas Würdisch

SPD 13.12.2024 Sitzungen 8/95

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute hier zum Antrag der CDU „Förderung von Mitarbeiterwohnungen in Tourismusschwerpunktgemeinden – Neue Förderrichtlinie mit höheren Zuschüssen und günstigen Finanzierungsmöglichkeiten“. Beim Lesen dieses Antrags kam mir der Gedanke, das ist das Comeback der Firmenwohnungen, Wohnraum als sogenannte Geheimwaffe gegen Fachkräftemangel, also zurück aus dem 19. Jahrhundert. Mitarbeiterwohnungen boomen wieder, günstiger Wohnraum als Antwort auf Wohnknappheit und Fachkräftemangel. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, Fachkräftemangel ist leider ein Trend. Und der andere heißt „Mangel an bezahlbarem Wohnraum“. Vielerorts befeuert dieser Mangel an Fachkräften, der Wohnraummangel den Fachkräftemangel, und das betrifft nicht nur Städte wie Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, München oder Stuttgart, sondern auch manch kleinere Stadt und Gemeinde in unserem schönen Bundesland. Und seit einigen Jahren geht der Trend daher auch im Mittelstand zu Mitarbeiterwohnungen. Gegen den Fachkräftemangel werden seit Jahren verschiedene Rezepte gehandelt, vom Aufbau einer Arbeitgebermarke über Siegel und Wettbewerbe, Informationsveranstaltungen an Tagen der offenen Tür beziehungsweise auch Besuchen in Schulen, Kindergärten sowie Azubispeeddatings. An Mitarbeiterwohnungen als Lösung dachten lange wenige. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Dabei fehlen mehreren Studien zufolge 2023 in Deutschland mehr als 700.000 Wohnungen. Die Tendenz ist steigend, und zu einem Jobwechsel wird nur bereit sein, wer sich verbessert und sein womöglich üppiges Gehalt nicht durch höhere Mieten verschwinden sieht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch mit Blick auf die eigene unternehmerische Altersvorsorge lohnt sich der Erwerb einer oder mehrerer Wohnimmobilien. Unternehmer können den Kauf eines Grundstücks über den Kauf oder Bau einer Immobilie als Kapitalanlage steuerlich geltend machen. Und wie jeder Vermieter können sie die Grundsteuer in voller Höhe absetzen. Auch anfallende Kosten wie beispielsweise der Kauf von Möbeln, Renovierungen, aber auch Reparaturen können Unternehmer steuerlich absetzen, ebenso Bürokosten, Beratungshonorare von Anwälten und Steuerberatern. Und der Vermieterchef muss auch nicht wie früher penibel und zeitnah die vielerorts rasant steigenden Vergleichsmieten beobachten. Nein, er muss verhindern, dass auf den gemessen an den Vergleichsmieten entstehenden geldwerten Vorteil Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig werden. Seit 2020 hat der Bund den Mietnachlass durch Arbeitgeber von dieser Last befreit, sofern der Arbeitgeber mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete für die Wohnung verlangt und der Quadratmeterpreis nicht über 25 Euro liegt. Auch mit großzügigen Abschreibemöglichkeiten fördert der Bund Arbeitgeber heute, wenn sie Wohnraum anbieten. Für neue, besonders energieeffiziente Werkswohnungen dürfen Unternehmer 20 Prozent der Baukosten über Jahre hinweg abschreiben, zusätzlich zu den regulären 3 Prozent jährlich. Um weitere 5 Prozent kommen hinzu für bis zu vier Jahre bis maximal 4.000 Euro je Quadratmeter, seitdem das Wachstumschancengesetz die von 2019 bis 2021 geltende Sonder-Afa für Mietwohnungsneubauten wiederbelebt hat. Auch diese Vorschrift gilt für Neubauten des Privat- und Betriebsvermögens. Unternehmer können die Sonderabschreibung für Bauvorhaben geltend machen, für die ein Bauantrag oder eine Bauanzeige ab 1. Januar 2023 bis zum 30. September 2029 gestellt wurde. So lassen sich auch in den ersten vier Jahren bis zu knapp 40 Prozent der Kosten für Mitarbeiterwohnungen steuerlich geltend machen. Es werden nicht nur Neubauten gefördert, sondern auch die Umgestaltung von gewerblich genutzten Flächen in Wohnraum. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erstmals im Programmjahr 2023 haben der Bund und die Länder das Teilprogramm des sozialen Wohnungsbaus, die Wohnungsvereinbarung „Junges Wohnen“, über 500 Millionen abgeschlossen. Die Bundesländer hatten sich damals bei einer Teilfinanzierung, zu einer Teilfinanzierung von 30 Prozent bereit erklärt. Ziel ist die Schaffung neuer Wohnheimplätze und die Modernisierung von Wohnheimplätzen in Auszubildenden- und Studierendenwohneinheiten. Die Finanzmittel können für den Aus-, Neu- und Umbau neuer Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende verwendet werden. Zudem können aus dem Programm auch bereits bestehende Wohnheimplätze energetisch modernisiert werden. Es ist geplant, diese Förderung auch in Zukunft fortzusetzen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Für weitere eigene Förderprogramme des Innen- und Wirtschaftsministeriums zu Neubau und der Sanierung hat die Landesregierung seit 2020 zusätzlich insgesamt 420 Wohneinheiten in Tourismusschwerpunkteregionen mit circa 8 Millionen Euro gefördert, der Minister hat es ausgeführt. Wie die Schaffung von sozialem Wohnraum für Arbeitskräfte in Tourismusregionen funktionieren kann, haben sich meine Fraktionskolleginnen und -kollegen erst im vergangenen Jahr auf unserer Fahrradtour zwischen Ahlbeck und, also in Ahlbeck auf Usedom angesehen, als wir uns dort im Rahmen des Modellprojekts „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“ neu entstandenen Wohnraum angesehen haben. Der Adressat adressiert ein durchaus ernstes Anliegen unserer Gemeinden in Tourismusschwerpunktregion, auch wenn er die durch Land und Bund bereits angestoßenen Lösungen ignoriert. Eine der wichtigsten Ursachen für die allgemeine Krise der Bauwirtschaft lassen Sie dabei auch geflissentlich weg. Es sind die gestiegenen Kreditzinsen, die Sie im Antrag nur indirekt streifen. Diese sind seit 2022, verursacht durch die Zinswende der EZB, stark angestiegen und machen Investitionen in die Schaffung von neuem Wohnraum für viele Vorhabenträger deutlich teurer und haben deshalb zu einem Einbruch der Nachfrage im gesamten Baugewerbe geführt. Wenn Sie die Nachrichten verfolgt haben, können Sie jedoch erfahren, dass in dieser Woche die Europäische Zentralbank die weitere Senkung des Leitzinssatzes beschlossen hat. Noch im September, auch noch im Sommer, befand sich dieser Zinssatz auf einer Höhe wie zuletzt vor der weltweiten Finanzkrise 2008. Diese Zinssenkung der EZB war nur ein Schritt in der ganzen Serie von Senkungen in diesem Sommer, Senkungen, die auch die Kreditfinanzierung von neuem Wohnraum bei uns im Land künftig deutlich für die Vorhabenträger verbilligen werden. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zusammenfassend sehen Sie, die MV-Koalition geht das Problem des auch bei uns zunehmenden Wohnraummangels, Wohnungsmangels gemeinsam mit dem Bund an und hat bereits einige Maßnahmen umgesetzt. Vonseiten des Landes sehen wir auch die weitere Schaffung von sozialem Wohnraum als eine wichtige Aufgabe der Landesregierung, für die wir weiterhin viel Geld in die Hand nehmen werden. Für die hierfür vom Bund und Land bereits bereitgestellten Finanzhilfen sind schrittweise von 1 Milliarde Euro in 2020 auf 3,5 Milliarden Euro in 2025 erhöht worden. Das ist gut so! Die Erbringung der Kofinanzierung des Landes bedarf hierzu bereits einiger Anstrengungen, die wir trotz des allseits bekannten, der allseits bekannten Haushaltslage gerne aufbringen. Ein darüber hinausgehendes, gesondertes neues Förderprogramm ist für Mitarbeiterwohnungen derzeit nicht denkbar. Und während es das Vorrecht der Opposition ist, jeden verfügbaren Euro im Landeshaushalt mehrfach auszugeben, wird meine Fraktion weiterhin eine verantwortliche Regierungspolitik verfolgen, statt unseren Bürgerinnen und Bürgern sprichwörtlich Luftschlösser zu versprechen, während sie eine Reform, zum Beispiel der Schuldenbremse, im gleichen Atemzug ablehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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