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Horst Förster

AfD 13.12.2024 Sitzungen 8/95

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Der Rechtsstaat ist das Fundament unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung. … Der Landtag bekennt sich uneingeschränkt zur Rechtsstaatlichkeit. … Der Landtag bekennt sich ausdrücklich zur hohen Bedeutung und zum unverzichtbaren Beitrag aller Berufsgruppen … innerhalb der Justiz … Der Landtag würdigt die Herausforderungen, denen sich die Beschäftigten der Justiz gegenübersehen … Der Landtag spricht allen Justizangehörigen seine volle Wertschätzung aus“. Mit diesen Sätzen beginnt die Hälfte des Festungsteils des FDP-Antrags, und ich frage mich angesichts dieser Bekenntnisse, ob wir in der Kirche oder im Landtag sind. (René Domke, FDP: Im Landtag.) Was soll diese Proklamation von Selbstverständlichkeiten? Wollen wir allen Ernstes hier im Landtag feststellen, dass sich der Landtag uneingeschränkt zur Rechtsstaatlichkeit bekennt? (René Domke, FDP: Ja, manchmal ist das erforderlich. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wie unreflektiert diese Thesen (René Domke, FDP: Manchmal ist das erforderlich. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) zudem von irgendwo übernommen werden, zeigt sich bereits am ersten Satz, der genau umgekehrt lauten müsste, denn nicht der Rechtsstaat ist das Fundament unserer Grundordnung, sondern die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist das Fundament des Rechtsstaats. Irgendetwas stimmt nicht im Staate Deutschland. Je mehr schiefgeht – und es geht sehr viel schief in diesem Land –, desto mehr flutet es an Bekenntnissen. Hier besteht ein klarer Zusammenhang, eine gelebte Demokratie kommt ohne ständige Bekenntnisse aus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Von den überflüssigen Bekenntnissen und Lobpreisungen der Justizbediensteten abgesehen, kann man allerdings der Lagebeschreibung der Justiz unter Ziffer I des Antrags weitgehend zustimmen, auch wenn hier nur allseits Bekanntes aufgezählt wird. Zu den einzelnen Forderungen: Lange Verfahrensdauer, also mehr Richter – es tut mir leid, aber man muss das differenzierter sehen. Ich habe 1962 am Landgericht Köln als Gerichtsassessor angefangen, war danach bis 2007 Richter an verschiedenen Gerichten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Und glauben Sie mir, die Justiz hielt sich zu allen Zeiten und überall für überlastet. Von einer Überlastung kann nur die Rede sein, das hat die Ministerin völlig zutreffend ausgeführt, wenn nach dem messbaren Bedarf – heutzutage Stichwort „Pensenschlüssel“ – eine Unterbesetzung vorliegt. Das heißt, man muss da schon ganz genau das einzelne Gericht, den einzelnen Spruchkörper unter die Lupe nehmen, und dann sieht die Welt oft ganz anders aus. Zudem ist es falsch, allein darauf zu fokussieren, auf Material und Zahlen, denn der Pensenschlüssel ist nur eine Orientierung und in seinen Bewertungskriterien durchaus umstritten. Für die Anhäufung von Rückständen, eine überlange Verfahrensdauer gibt es auch andere Probleme, die mit weichen Faktoren zusammenhängen, die häufig unterschätzt werden. Das sind Motivation, Führung, Betriebsklima und auch solche modernen Fantasien wie Work-Life-Balance. So was hat es früher nicht gegeben. (René Domke, FDP: Das werfen Sie jetzt den Gerichten vor?) Da gab es keinen Pensenschlüssel, da war ganz einfach das, was auf den Tisch kam – so wie in der Klinik, wie viele Patienten reinkommen –, muss erledigt werden. So einfach war das. Digitalisierung vorantreiben, Einsatz von KI fördern. Die Digitalisierung hat in der Praxis neben den Vorteilen auch zu erheblichen Belastungen und nicht nur zu Begeisterung geführt. Sie müssen mal so eine dicke Akte sich mal angucken. Wenn Sie früher ein Papier hatten, konnten sich die Seiten dann zwischendurch immer gucken, jetzt schalten Sie laufend hin und her, und wenn Sie zwischendurch auf Toilette gehen, müssen Sie mit 20 PIN-Wörtern dann wieder neu anfangen. (René Domke, FDP: Akte kann man auch mitnehmen auf Toilette.) Also die Digitalisierung, sagte ich eben, hat in der Praxis neben den Vorteilen auch zu erheblichen Belastungen und nicht nur zur Begeisterung geführt. In den Vordergrund müssen jetzt aus der Sicht der Praxis Vereinfachungen in der Anwendung und vor allem eine geringere Störanfälligkeit treten. Was meinen Sie, wie das aussieht, wenn jetzt auch nicht das richtig vernünftig eingegeben ist, sondern Sie sind auf der Geschäftsstelle, das ist nicht fantasiert und Sie dann nur Daten haben und gar nicht wissen, wo was steht?! Katastrophe! Zudem tun sich ja noch ganz andere Probleme auf. Die Videoverhandlungen werden sich immer mehr durchsetzen, und das nicht nur zum Guten, denn eine Präsenzsitzung ist, wenn es um Anhörungen, Vernehmungen geht, unersetzlich. Zudem zeigt sich ein Trend, der damit zusammenhängt, dass zunehmend scheinbar qualifiziertere Anwälte – nach langem Googeln in weit entfernten Mammutkanzleien, wo dann 20, 30 oder 2 Seiten lang all die Fachanwälte stehen, die das alles viel besser können – mit der Option von Videoverhandlungen mandatiert werden, weil man ja sagt, wir können das auch per Video machen, wodurch der Anwalt vor Ort, der viel näher am Geschehen und den Beteiligten ist, das Nachsehen hat. Zu den weiteren Punkten lässt sich zusammenfassend sagen, dass sie teils schon wegen der Kassenlage unrealistisch und im Übrigen nur ein Tröpfchen auf den heißen Stein sind. Wir haben uns mit der Thematik bereits im Rechtsausschuss intensiv befasst und haben übereinstimmend festgestellt, dies ist ein generelles Problem. Fachkräfte fehlen überall, nicht nur in der Justiz. Das ist die Folge der demografischen Entwicklung, die uns hier auf die Füße fällt und die wir ursächlich bis heute nicht angehen. Ein Punkt, das haben wir auch schon mehrfach beantragt, ist auch unsere Auffassung, dass Rostock wieder aufgemacht werden soll. Der Antrag ist gut gemeint, aber letztlich konkret doch zu wenig zielführend. Wir werden uns hier enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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