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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 13.12.2024 Sitzungen 8/95

Danke schön! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ist eines der ältesten gemeinsamen europäischen Projekte. Sie gibt es seit 1962, aber es hat sich seit 1962 viel geändert. Man muss das auch wirklich sich noch mal zu Gemüte führen: 1960 hat ein Landwirt 17 Menschen ernährt, 1990 69 Menschen und jetzt wahrscheinlich circa 140/142 Personen. (Thore Stein, AfD: Bald wird es wieder weniger.) Die Entwicklung und Verfügbarkeit von mineralischem Dünger, Pflanzenschutzmitteln, Futtermitteln, die Technik und die Züchtung haben zu diesen enormen Ertragssteigerungen geführt. Die diesjährigen Ernteerträge in unserem Bundesland waren bei nahezu allen Feldfrüchten sehr gut. Alle Druschfrüchte, also Weizen, Gerste und Roggen, lagen über dem sechsjährigen Durchschnitt. Beim Winterweizen hatten wir 78 Dezitonnen, je Hektar durchschnittlich einen Ertragszuwachs von elf Prozent zum sechsjährigen Mittel. Und unsere Landwirte haben sage und schreibe 2,16 Tonnen Winterweizen geerntet. Sie haben 1,12 Millionen Tonnen Wintergerste geerntet. Wir hatten vielerorts Glück mit dem Wetter, aber wir haben vor allem eine hochmodern aufgestellte Landwirtschaft mit vielen jungen, gut ausgebildeten Landwirten. Ich denke, meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, sich zu bedanken bei denjenigen, die im Akkord im Sommer auf den Feldern, auf den Erntemaschinen sitzen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Minister Dr. Till Backhaus) die 24/7 – das bedeutet 7 Tage, 24 Stunden – für ihre Tiere da sind, die melken gehen und die dafür sorgen, dass unsere Lebensmittelregale gut gefüllt sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, die Voraussetzungen, unter denen unsere Landwirte wirtschaften, sind aber unterschiedlich. Die Wertigkeit des Bodens, die Niederschlagshäufigkeit, die Wasserverfügbarkeit und vieles mehr entscheiden über die mögliche Betriebsstruktur, die Sortenauswahl der Feldfrüchte und letztendlich über den finanziell möglichen Erfolg eines Landwirtschaftsbetriebes. Diese Zusammenfassung ist deutlich zu kurz. Agrarwissenschaften ist ein Studienfach, und die Kolleginnen und Kollegen da draußen haben in der Regel vier Jahre, viereinhalb Jahre studiert und haben vorher eine Ausbildung gemacht. Also Fachwissen, schlagkräftige Betriebsgrößen, Getreidetrocknung, Lagerung, moderne Technik, all das gehört dazu. Und trotzdem benötigen unsere Landwirte die Einkommensgrundstütze für Nachhaltigkeit – so nennt sich das – aus der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Der Begriff „Einkommensgrundstütze“ ist aus meiner Sicht danebengegriffen. Ich halte den Begriff „Wettbewerbsausgleichszahlung“ für Nachhaltigkeit an dieser Stelle für gerechtfertigter, denn das ist es letztendlich. Aber jetzt der Reihe nach: Die GAP ist das Schwergewicht für den finanziellen Mittelzufluss in unsere landwirtschaftlichen Betriebe und in den ländlichen Raum. 205 Millionen Euro Gesamtzahlungen für die Einkommensgrundstütze für Nachhaltigkeit, 107 Millionen Euro für die zusätzlich beantragte Ökoregelung, das sind 312 Millionen Euro aus der sogenannten ersten Säule in die Landwirtschaft. Voraussetzung für die Zahlung der Einkommensgrundstütze ist die Einhaltung von Regeln für den guten ökologischen Zustand. Und da gebe ich Dr. Terpe durchaus recht, diese Regeln sind teilweise nicht weit genug gegriffen oder sie wirken nicht ausreichend gut. Das sind die GLÖZ 1 bis 9, die über die gute landwirtschaftliche Praxis, also das Fachrecht, hinausgehen. Die GLÖZ 8 ist ja schon abgeschafft worden oder besser gesagt ausgesetzt worden, kurz nach Ausbruch des Ukrainekrieges. Wir haben dazu sieben bundesweit einheitliche Ökoregelungen, finanziell sehr unterschiedlich dotiert. In unserem Bundesland wurden vor allem die Ökoregelungen … (Der Abgeordnete Thore Stein bittet um das Wort für eine Anfrage.) Bitte lassen Sie mich das erst ausführen!

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