Constanze Oehlrich
Danke schön, Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Stichwort „Racial Profiling“. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Weil das jetzt hier noch mal gekommen ist, (Thore Stein, AfD: Fakt!) würde ich gerne aus der Sachverständigenanhörung zitieren, die es im Deutschen Bundestag dazu gab. Da sagte der Richter am Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg Dr. Philipp Wittmann – ist sicher kein linker Aktivist, sondern ein pragmatischer Jurist –, die Regelung sei zwar auch mit dem Verweis auf das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz gut gemeint, die Hoffnung auf eine praxisgerechte Handhabung durch die Polizei sei mit dem Grundmodell des liberalen Rechtsstaats aber kaum vereinbar. Sie sei schon im Ansatz kaum diskriminierungsfrei darstellbar. Und ich zitiere wörtlich: „Den Akteuren der Polizei soll an dieser Stelle ausdrücklich keine rassistische Grundmotivation unterstellt werden. In der Praxis spricht jedoch vieles dafür, dass sich die Polizei bei der Ausübung der ihnen eingeräumten Befugnisse auch an jenen Anlässen orientieren wird, die den Gesetzgeber zur Schaffung entsprechender Eingriffsbefugnisse veranlasst haben. Auch die Problematik einer Selbstverstärkung polizeilicher Einsatzpraktiken – eine verstärkte Kontrolle von Personen mit spezifischen Merkmalen erhöht die absolute Anzahl der erkannten Verstöße bei Personen mit den genannten Merkmalen, auch wenn die Personengruppe keine erhöhte Delinquenz aufweist – ist in der Praxis nur ... schwer in den Griff zu bekommen, ohne dass missbilligte Motive unterstellt werden müssen.“ Damit ist im Grunde alles gesagt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
