David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin bei der Debatte etwas ins Grübeln gekommen, ob ich das jetzt tatsächlich alles richtig verstanden habe oder nicht. Aber vielleicht können wir das ja nachher noch mal aufhellen. Diese ganze Diskussion um das Waffengesetz im Bund war zugegebenermaßen keine einfache Diskussion, gerade aus liberaler Sicht, gerade aus freiheitlicher Sicht, aus Sicht der Bürgerrechte. Anlasslosen Kontrollen zuzustimmen, das schmerzt das liberale Herz. Das kann ich hier an der Stelle, glaube ich, für alle Liberalen so sagen. (Beifall René Domke, FDP) Dennoch haben wir gerade eine Lage, eine Sicherheitslage in unserer Bundesrepublik, wo wir uns dem Thema ernsthaft widmen müssen, wo wir uns hinterfragen müssen und gucken, was können wir machen und was können wir nicht machen. Und vor diesem Hintergrund – zähneknirschend aus liberaler Sicht – haben wir diesem Waffengesetz mit der Ampel dennoch entsprechend zugestimmt. Und jetzt geht es doch darum, das Gesetz, was nun mal da ist, hier im Lande entsprechend anzuwenden und umzusetzen. (Die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden nickt.) Ich sehe Nicken, also habe ich das richtig verstanden. Danke! Und wenn dann das Waffengesetz in Paragraf 42c den zuständigen Behörden die Kontrollerlaubnis gewährt, dann muss aber eine zuständige Verordnung des Landes sagen, wer ist denn dafür zuständig. Und wenn ich mich darauf zurückstelle und sage, die kommunalen Ordnungsbehörden und die Sicherheitsdienste, dann drehen sich bei mir dann doch ein wenig die Zehennägel hoch, weil wir reden hier von Waffenkontrollen, wir reden hier von Menschen, die Hieb- und Stichwaffen mit sich führen, und das ist gefährlich. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Genau!) Und dann denke ich mir, meine armen, (Ann Christin von Allwörden, CDU: So ist es.) meine armen Beamten aus dem Ordnungsamt! Die haben nicht das intensive Training, die haben nicht diese Schutzausrüstung. Die Polizei ist dafür trainiert, die Polizei hat dafür die Schutzausrüstung und die Polizei ist in der Lage, mit solchen gefährlichen Situationen umzugehen. Und ich sage an dieser Stelle nicht, dass ich unsere Beamtinnen und Beamten ausdrücklich in diese Situation hineinschieben möchte, aber wenn einer in der Lage ist, diese Kontrollen durchzuführen, dann unsere gut ausgebildeten Beamtinnen und Beamten unserer Landespolizei. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und in diese Richtung verstehe ich auch den Antrag. Und in diese Richtung möchte ich auch die Diskussion entsprechend wissen. Und warum die Weihnachtsmärkte – klar, kann man immer anführen als gutes Argument. Fairerweise, die Weihnachtszeit ist fast schon wieder vorbei, wenn wir mit dieser Woche durch sind. (Zuruf aus dem Plenum: Oh, oh, oh, oh!) Ich weiß, das orthodoxe Weihnachten geht bis 6. Januar. Aber die Weihnachtsmärkte machen in der Regel alle früher Schluss. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nichtsdestotrotz erinnern wir uns doch mal kurz zurück! Wir hatten Anschläge auf Weihnachtsmärkte, wo Lkws reingerast sind, und plötzlich haben alle großen Weihnachtsmärkte in dieser Republik große Sicherheitspoller, große Sicherheitskontrollen, alles gehabt, weil wir uns dieser Bedrohungslage ausgesetzt gesehen haben. Und ich bin ehrlicherweise auch der Meinung, selbst wenn die Weihnachtsmärkte jetzt abgebaut sind und das wieder vorbei ist, wird diese abstrakte Bedrohungslage nicht vorbei sein. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sind ja ein wahrer Hellseher.) Und deswegen glaube ich schon, dass wir diese Verordnung entsprechend mit drinhaben. Und ich glaube, auch wenn ich mir das im Detail mal angucke, und ich finde auch, das Bild, was da hier und da mal gezeichnet wurde, das ist ja nicht die Polizei, die dann flächendeckend mit allen verfügbaren Kräften an irgendwelchen Einlässen steht und Taschen kontrolliert. Das ist doch nicht die Realität, das ist doch nicht das, worum wir uns bemühen. Ich glaube, dass auch die Erfahrung der Beamtinnen und Beamten eine große Rolle spielt, potenzielle Gefahrensituationen zu erkennen, manchmal auch eine abstrakte Gefahr im Voraus vielleicht schon ermitteln zu können. Aber das ist dann wieder so abstrakt, dass ich das nicht einer einzelnen Person zuordnen kann. Und wenn ich das nicht einer einzelnen Person zuordnen kann, habe ich keine konkrete Gefahrenabwehr. Das heißt, ich habe einen Verdacht, der abstrakt ist. Und um dann vielleicht aus meiner polizeilichen Erfahrung heraus Kontrollen durchführen zu können, brauche ich halt diese Verordnung. Und so verstehe ich das. Und aus dieser Perspektive haben wir als Liberale uns entschieden, auch diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
