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Horst Förster

AfD 13.12.2024 Sitzungen 8/95

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Pegel, was Sie abgeliefert haben, passt überhaupt nicht zu Ihnen. Eine einzige Nebelkerze war das. Das wissen Sie auch. Das Gesetz als solches bringt wenig. Deshalb wurde es auch von anderen Fraktionen im Bundestag abgelehnt. Wenn man es aber schon hat und damit rühmt, dass jetzt anlasslose Kontrollen möglich sind – und das ist ja der Knackpunkt, nicht, dass man ein Messer, was man schon gefunden hat, sicherstellen darf, was ja dann auch erkennbar harmlos ist, bisher waren nur anlassbezogene Kontrollen möglich, auch durch die Polizei, das war schon immer so nach dem SOG, dafür brauchen wir das Gesetz nicht –, der Knackpunkt dieses Gesetzes war eben, dass auch anlasslose Kontrollen möglich sind. Und dies heißt nicht, das muss auch nicht zwangsläufig heißen, massenhaft, das kann schon sein, wenn wer auch immer einem komisch vorkommt. So. Und diese anlasslosen Kontrollen können vernünftigerweise nur robust von der Polizei durchgeführt werden. Das wissen Sie auch. Und wenn Sie das Gesetz ernst nehmen und umsetzen wollen, hätten Sie längst diese Verordnung machen müssen. Also es geht bei dem Antrag der CDU vordergründig nur darum, wie beziehungsweise von wem die nach dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit zugelassenen anlasslosen Kontrollen in sogenannten Waffen- und Messerverbotszonen durchgeführt werden können. Konkret geht es also letztlich um eine Formalie, nämlich die Übertragung der Zuständigkeit auf die Polizei. Indessen geht es in Wahrheit um mehr. Meine Damen und Herren, seit der Geburtsstunde des deutschen Nationalstaats, also seit der Gründung des Kaiserreiches im Jahre 1871 – und für einige, die das nicht wissen, noch mal zur Klarstellung, zwischen diesem Kaiserreich und der Bundesrepublik Deutschland besteht Rechtsidentität –, (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) hat es seit dieser Zeit, hat es in Deutschland keine Waffen- und Messerverbotszonen gegeben. Indessen gab es schon immer Volksfeste und Weihnachtsmärkte. Der erste Bautzener Weihnachtsmarkt fand 1384 statt. 1434 folgte der Dresdner Striezelmarkt. Die traditionellen Weihnachtsmärkte, die denen von heute sehr ähnlich sind, entstanden im 17. Jahrhundert, und zu keiner Zeit war es erforderlich, Waffen- oder Messerverbotszonen einzurichten. Meine Damen und Herren, das sollten wir uns bewusst machen, um zu begreifen, wie es um unser Land bestellt ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Waffen- und Messerverbotszonen sind die Errungenschaft einer Republik, die ihre eigene Identität und Sicherheit geringer wertschätzt als das Begehr von Millionen Migranten, illegal in unser Land zu kommen, um des Schutzes oder eines besseren Lebens willen. Der Messeranschlag von Solingen vom 23. August dieses Jahres führte eruptionsartig zu der Erkenntnis, dass es so nicht weitergeht. Allerdings war das Aufbegehren gegen die selbst verordnete Ohnmacht nur von kurzer Dauer. Was folgte, war unter anderem das oben genannte Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 30. Oktober 2024, ein Gesetz auf homöopathischer Basis, das neben anderen kosmetischen Maßnahmen an dem eigentlichen Problem nichts ändert und lediglich der Beruhigung dient, denn nicht die Waffe oder das Messer sind das Problem, sondern die Person, die die Waffe führt. Meine Damen und Herren, das Gesetz gestattet anlasslose Kontrollen. Anlasslose Kontrollen sind einem liberalen Rechtsstaat fremd, denn anlasslose Kontrollen heißt, dass die Staatsmacht die Kleidung und Taschen eines jeden Bürgers ohne einen konkreten Grund durchsuchen kann. Auch das hat es in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gegeben. Dennoch nehmen wir ohne zu zucken diesen massiven Grundrechtseingriff hin, auch dessen müssen wir uns bewusst werden, denn wir tun das, weil wir Angst vor Messerattacken haben, eine Angst, die wir vor der Massenmigration nicht hatten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und die Tragik ist, dass wir bei dieser Angst nicht unterscheiden können zwischen denen, die sich hier wirklich integriert und von denen wir nichts zu befürchten haben, und den vielen anderen, die uns verunsichern, so wie aktuell in dieser Woche hier in der Martinstraße durch die anlasslose Messerattacke eines Syrers auf einen Deutschen, der schwer verletzt wurde, über die (die Attacke) mal wieder nicht berichtet wurde. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aha!) Offensichtlich nimmt die Landesregierung das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit selbst auch nicht ernst beziehungsweise hält es für das, was es in Wirklichkeit ist, nämlich ein die Sicherheit vortäuschendes Placebopapier. (Thore Stein, AfD: Genau!) Sie hat es nämlich versäumt, für eine praxistaugliche Umsetzung des Gesetzes zu sorgen, denn nach der Waffenrechtsausführungslandesverordnung ist die Aufgabe des Vollzugs des Waffengesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Deren Ordnungsbehörden sind jedoch für eine Durchsetzung des Gesetzes, also für die Kontrolle von Waffenverbotszonen, personell überhaupt nicht aufgestellt, denn wenn diese Kontrollen etwas bewirken sollen, dann geht das im Einzelfall nur mit einer durchsetzungsfähigen, robusten Kontrolle. Dazu ist allein die Polizei befähigt. Sie muss dazu auch ermächtigt sein. Hierzu fehlt es allerdings an der erforderlichen Ermächtigungsverordnung des Landes, die mit dem CDU-Antrag zu Recht angemahnt wird, denn nach dem geltenden Recht des SOG darf die Polizei nur Kontrollen zur Gefahrenabwehr, also nur bei einem konkreten Anlass vornehmen. Und das sollte eigentlich grundsätzlich auch immer und stets ausreichen. Im Ergebnis ist also festzuhalten, eine wirksam abschreckende anlasslose Kontrolle von Waffenverbotszonen auf unseren Weihnachtsmärkten findet nach derzeitigem Stand in diesem Jahr nicht statt. Das Gesetz ist somit für Mecklenburg-Vorpommern eine Luftnummer. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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