Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir über die Sicherheit der Menschen in unserem Bundesland, insbesondere auf den Weihnachtsmärkten, auf öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Raum. Das, worüber wir heute reden und auch entscheiden, ist von großer Bedeutung, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern vor allem für das Sicherheitsgefühl der Menschen. Sicherheit ist nicht verhandelbar. Die These, alles sei sicher und allein die Sicherheitswahrnehmung der Menschen sei das Problem, diese These stimmt definitiv nicht. Ich weiß, dass Teile der Linkskoalition davon überzeugt sind, dass die Gefahr für die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen von der Landespolizei selbst ausgeht und nicht etwa in wachsendem Umfang von jungen Männern mit Migrationshintergrund. Die Realität ist aber nun mal eine andere. Wir lesen täglich von Messerattacken oder geplanten Attentaten. Und nicht ohne Grund hat der Bundesgesetzgeber Rechtsverschärfungen im Waffengesetz auf den Weg gebracht. Aber damit ist es nun mal nicht getan, denn, meine Damen und Herren, es gibt Schwachstellen in der Durchsetzung der Sicherheitsgesetze. Es ist absurd, dass die Polizei in der Vergangenheit oft zusehen musste, wie Menschen Messer oder Waffen in sensible Bereiche wie Weihnachtsmärkte oder andere Veranstaltungen mitbrachten, ohne angemessene Möglichkeiten, dies zu verhindern. Das hat sich mit den jüngsten Änderungen des Waffengesetzes zwar gebessert, aber wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern noch nichts getan, um diese rechtlichen Möglichkeiten auch effektiv umsetzen zu können. Deshalb ist unser Antrag klar und einfach. Wir wollen, dass die Polizei die Befugnis erhält, stichprobenartige und anlasslose Kontrollen durchzuführen. Das ist notwendig, weil viele der dafür zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte schlicht nicht selbst die Kapazität haben, diese Kontrollen durchzuführen. Es ist die Aufgabe der Polizei, für Sicherheit zu sorgen, und es ist Aufgabe der Landesregierung, der Polizei dafür die nötigen Mittel und Befugnisse an die Hand zu geben. Warum braucht es überhaupt diese anlasslosen Kontrollen? Das ist einfach gesagt: Es geht hier um Prävention. Wenn wir immer erst warten, bis etwas passiert, bis ein Mensch verletzt oder getötet wird, dann ist es zu spät. Jeder, der schon einmal auf einem Weihnachtsmarkt war, weiß, wie dicht gedrängt die Menschen dort stehen. Eine einzige Waffe in den falschen Händen kann katastrophale Folgen haben. Die Möglichkeit, solche Waffen bereits im Vorfeld zu kontrollieren und einzuziehen, kann Leben retten. Die Landesregierung hat das Sicherheitspaket der Bundesregierung begrüßt, und das auch zu Recht. Aber begrüßen allein, meine Damen und Herren, das reicht nicht. Es braucht Handlungen, um dieses Gesetz jetzt auch effektiv wirken lassen zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Innenminister Pegel hat zugegeben, dass die neue Rechtslage der Polizei mehr Handlungsspielraum bieten kann. Doch warum, warum dauert es so lange, diese Möglichkeiten hier in Mecklenburg-Vorpommern endlich durchzusetzen? Was wir jetzt brauchen, ist eine klare Regelung, eine Regelung, die unsere Polizei in die Lage versetzt, handeln zu können. Das Waffengesetz des Bundes beauftragt die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Durchführung von anlasslosen Kontrollen. Aber haben die zuständigen Behörden denn das nötige Personal und sind sie dafür ausgerüstet und ausgebildet? Wie reagiert die Bevölkerung darauf, wenn ein ununiformierter Verwaltungsbeamter Taschen durchsuchen will? (Sandy van Baal, FDP: Na dem würde ich was erzählen! – Horst Förster, AfD: Genau!) Mir tun, ehrlich gesagt, die Beamten jetzt schon leid. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die Landespolizei hingegen hat das Know-how, die Ausbildung und die Erfahrung, um diese Aufgabe verantwortungsvoll übernehmen zu können. Wir als CDU-Fraktion sagen, übertragen wir die Befugnis für die Kontrollen auf die Polizei, und zwar jetzt! Alles andere, etwa auf dem Wege der Amtshilfe, ist völlig an der Praxis vorbei. (Horst Förster, AfD: Richtig!) Bei konkreten Gefahren und Verdacht auf Straftaten darf die Polizei so oder so handeln. Darum geht es hier ja auch nicht. Ich habe in der Debatte oder auch in manchen Presseberichten bemerkt, wie das immer durcheinandergeworfen wird. Da muss Polizei so oder so handeln, und das tut sie auch. Aber dafür hätte es dieses Gesetz, was es jetzt eben neu gibt, dieses Waffengesetz, nicht gebraucht. Das Gesetz will eindeutig, also das neue Waffengesetz will eindeutig, dass präventiv, also anlasslos gearbeitet wird. Und das sollte die Polizei auch tun dürfen. Ich möchte auch betonen, diese Kontrollen werden nicht willkürlich durchgeführt. Sie werden durch klare gesetzliche Vorgaben und die Gefährdungslage geregelt. Und sie dienen einem einzigen Zweck, die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie, diesen Antrag ganz ideologiefrei zu betrachten und ihm zuzustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
