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Rainer Albrecht

SPD 12.12.2024 Sitzungen 8/94

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Die Feststellung, dass es einen massiven Mangel an sozialem Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern gibt, ist nicht zutreffend. Der Wohnungsmarkt in einem Flächenland wie M-V ist ganz unterschiedlich ausgebildet, das haben wir heute auch schon gehört. Es gibt Regionen, in denen die Situation angespannt ist, weshalb die Landesregierung Verordnungen zur Mietpreisbegrenzung und zur Kappung von Mieterhöhungen in Rostock und Greifswald erlassen hat. Gleichzeitig gibt es Regionen, in denen der Wohnungsmarkt weitgehend ausgeglichen ist, und auch solche Orte in den peripheren ländlichen Lagen, in denen es nennenswerten Leerstand gibt. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Die Zahl der Sozialwohnungen besitzt daher für die Beurteilung des Wohnungsmarktes einer Region nur eine geringe Aussagekraft. Es geht bei der Wohnraumversorgung nicht einzig um die Zahl der Sozialwohnungen, sondern um bezahlbaren Wohnraum für alle. Die Schaffung von miet- und belegungsgebundenen Wohnungen ist eine mögliche Maßnahme. Meine Damen und Herren, in M-V, mit einem regional weit verbreiteten Angebot günstiger Wohnungen, steht bei der Wohnungspolitik im Vordergrund, diesen Zustand zu erhalten und gleichzeitig zu ermöglichen, dass Bestandswohnungen an moderne Anforderungen angepasst werden. Neben dem mit Mietobergrenzen und Belegungsbindungen versehenen Sozialwohnungen wirkt insbesondere das breite Angebot der kommunalen und genossenschaftlichen Vermieter preisdämpfend auf dem Wohnungsmarkt. Diese vermieten rund jede zweite Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern. Die in Ziffer 1 Nummer 2 getroffene Feststellung ist ebenfalls unzutreffend. Wie bereits ausgeführt, ist die Schaffung von miet- und belegungsgebundenen Sozialwohnungen nur eine mögliche Maßnahme zur Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten. Daneben ist es Aufgabe der privaten Investoren, kommunalen und genossenschaftlichen Vermietern Wohnraum in unterschiedlichen Qualitäten nachfragerecht anzubieten, um allen Bevölkerungsschichten gerecht zu werden. Auch die nächste Feststellung ist unzutreffend. Mit der sozialen Wohnraumförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird den gesetzlichen Standards vollumfänglich Rechnung getragen. Angesichts des hohen Preis- und Kostendrucks in der Bauwirtschaft wären kostenintensive, über die gesetzlichen, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Standards nicht zielführend und tragen nicht zu einer Erhöhung der Anzahl der mietpreis- und belegungsgebundenen Sozialwohnungen bei. Bei der Schaffung von Sozialwohnungen steht eine wirtschaftliche, kostengünstige und flächensparende Bauweise im Vordergrund, die die gesetzlichen Anforderungen und Standards erfüllt. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die in Ziffer 1 Nummer 4 getroffene Feststellung ist ebenfalls unzutreffend. (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird den gesetzlichen Standards vollumfänglich Rechnung getragen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Im Neubaubereich finden die Anforderungen, im Neubaubereich finden die Anforderungen des GEG und der Energieeinsparverordnung Anwendung. Insbesondere im Neubaubereich sind die Heizkosten aufgrund der Einhaltung der politisch festgelegten gesetzlichen Vorgaben innerhalb des zumutbaren Maßes, denn mit der aktuellen Neubauförderrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ wird bereits jetzt sichergestellt, dass hinsichtlich des energetischen Standards mindestens die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden – wir haben schon gehört, EE 55. Mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes wurde das primär energetische Neubauniveau von 75 Prozent auf 55 Prozent verschärft. Das Effizienzhaus 55 ist damit als neuer Gebäudestandard gesetzlich vorgeschrieben. In der sozialen Wohnraumförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sollen entsprechend Ziffer 157 der Koalitionsvereinbarung die Dauer, der Zweck und Mietpreisbindung ausgedehnt sowie langfristige Refinanzierungen geschaffen werden, wir haben das schon gehört. Meine Damen und Herren, dies wurde in den aktuellen Richtlinien entsprechend umgesetzt. Mit 40 Jahren in der Neubauförderung und rund 33 Jahren in der Modernisierungsförderung wurden die Zielvorgaben entsprechend berücksichtigt. Die nunmehr vorgeschlagene Reduzierung der Belegungsbindung würde diesen Zielen zuwiderlaufen und ist daher abzulehnen. Durch die flexiblen Deckungsmöglichkeiten werden die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau und die entsprechenden Kofinanzierungsanteile des Landes Mecklenburg-Vorpommern nachfragerecht in der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt und gegebenenfalls zwischen den einzelnen Förderbereichen umgeschichtet, um eine effektivere und nachfragegerechte Mittelsteuerung zu erreichen. Die Zielstellung ist, alle entsprechenden Bundes- und Landesmittel vollständig mit entsprechenden Förderprojekten zu binden, was bislang immer gelungen ist. Weiterhin hat die BMK wiederholt darauf hingewiesen, dass die Baukosten im Bereich der Objektförderung in den letzten Jahren überproportional angestiegen sind und dies nicht durch entsprechende Energieeinsparungen, durch höhere Effizienzstandards aufgefangen werden konnte. Folglich kommt der kommunalen Wärmeplanung eine hohe Bedeutung zu. Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Rahmen des täglichen Fördergeschäfts steht eine kontinuierliche, effektive und nachfragegerechte Mittelsteuerung bereits jetzt an zentraler Stelle. Eine Aufstockung der Haushaltsmittel wird abgelehnt, zumal es für das Jahr 2025 bereits einen beschlossenen Haushalt gibt. Der nächste Doppelhaushalt (Marc Reinhardt, CDU: Nachtragshaushalt.) bezieht sich nicht, wie in der Forderung dargestellt, auf die Jahre 2025/26, sondern auf die Jahre 26/27. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass das zentrale Ziel der sozialen Wohnraumförderung nicht die Einführung von über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Klimaanforderungen ist, sondern vielmehr die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Die Bezugnahme auf die gesetzlichen Anforderungen erscheint daher ausreichend, zumal in der sozialen Wohnraumförderung eine wirtschaftliche, kostengünstige und flächensparende Bauweise im Vordergrund steht und die gesetzlichen Anforderungen und Standards erfüllt, die mit den aktuellen Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung bereits vollumfänglich sichergestellt ist. Der Antrag wird von der SPD-Fraktion abgelehnt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Aber eine Ergänzung habe ich denn doch noch zum Schluss: In der vergangenen Woche waren Frau Berg – jetzt ist sie, sehe ich sie gerade nicht, doch, da ist sie – und auch der Bauminister sowie ich auf der Verbandsversammlung des Verbandes der norddeutschen Wohnungsunternehmen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ich auch!) Und da haben – ach ja, Entschuldigung, Herr Seiffert war da auch da –, (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE) und da gab es, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und da gab es selbstverständlich sehr gute Redebeiträge. Und Herr Gedaschko, das ist der Präsident des GdW, Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hat ganz klar gesagt, wichtig ist bei alldem, was wir tun in der Wohnungswirtschaft, grenznutzenoptimierte Gebäudehülle ist herzustellen. Das heißt, der Kosten-Nutzen-Faktor muss passen. Und das, was hier von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen wird, steht dem vollumfänglich entgegen, und deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen, abgesehen davon, dass die Mittel ausreichend zur Verfügung stehen, über 50 Millionen Euro für den Neubau, über 50 Millionen für die Modernisierung für das nächste Jahr. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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