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Daniel Seiffert

Die Linke 12.12.2024 Sitzungen 8/94

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst stelle ich einmal Aussagen im Feststellungsteil richtig. Der Wohnungsmarkt ist regional sehr unterschiedlich. Wohnraum ist insbesondere in den Uni-Städten und den touristischen Hochburgen knapp, dort geht es ohne Neubau nicht. Auf der anderen Seite besteht in ländlichen Regionen des Binnenlandes struktureller Leerstand. Dort erschweren Lage, fehlende Infrastruktur und teilweise auch der Zustand der Gebäude eine Vermietung. In weiten Teilen des Landes ist der Wohnungsmarkt ausgeglichen. Die im Antrag beschriebene Dramatik gilt somit nicht landesweit. Die Probleme von Wohnungssuchenden nehmen wir aber natürlich ernst. Für uns LINKE ist Wohnen und Wohnraum ein existenzielles Grundrecht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mecklenburg-Vorpommern ist ein Mieterland. Ein gutes Drittel aller Wohnungen befindet sich in Wohneigentum, knapp zwei Drittel sind Mietwohnungen. Von diesen zwei Dritteln ist fast die Hälfte, werden von den kommunalen genossenschaftlichen Mitgliedsunternehmen des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen bewirtschaftet. Dort liegen die Mieten vom Großteil niedriger beziehungsweise in etwa in Höhe der Mietobergrenzen für den sozialen Wohnungsbau. Wohnraum mit sozialen Mieten ist verfügbar, trotz der geringen Anzahl und dem Rückgang der Wohnungen mit sozialen Bindungen. Über viele Jahre fand leider keine Neubauförderung statt. Erst seit 2016 gibt es wieder eine Neubauförderung „Wohnungsbau Sozial“. Für uns LINKE soll gelten, einmal Sozialwohnungen, immer Sozialwohnungen. Folgerichtig haben wir uns in Ziffer 157 der Koalitionsvereinbarung geeinigt, die Dauer, den Zweck und Mietpreisbindung auszudehnen sowie langfristige Refinanzierungen zu schaffen. Eine Umsetzung erfolgte mit der Änderung der Förderrichtlinien, Herr Minister Pegel hat das schon ausgeführt, mit 40 Jahren in der Neubauförderung (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und mit rund 33 Jahren in der Modernisierungsförderung wurden die Bindungsfristen verdoppelt. Die Forderung der Bündnisgrünen, das Erreichen von höheren Energieeffizienzstandards durch verkürzte Belegungsbindung zu honorieren, würde der Koalitionsvereinbarung zuwiderlaufen. Eine Verkürzung würde den von den Bündnisgrünen kritisierten Rückgang der Anzahl der Sozialwohnungen erneut beschleunigen. Die langfristige Bindung sichert zudem eine langfristige Refinanzierung ab, die mit Tilgungsnachlass honoriert wird. Die Bündnisgrünen fordern, dass künftig für die Inanspruchnahme von Landesförderungen die Einhaltung mindestens des Energieeffizienzhausstandards 55 Voraussetzung sein soll. Dieser Standard gilt für den Neubau ohnehin seit diesem Jahr. (Rainer Albrecht, SPD: Genau!) Die ab 2025 vorgesehene Verschärfung (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber doch nicht Neubau!) auf EH 40 ist ausgesetzt worden, und das mit gutem Grund. EH 40 hätte die Baukosten weiter in die Höhe getrieben mit den Folgen, dass die Mieten durch die Decken gehen und bei der Förderung die Förderhöhe pro Wohneinheit massiv erhöht werden müsste. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Verschärfung hätte in der aktuellen Wohnungsbaukrise zum völligen Erliegen der Bautätigkeit geführt. Herr Damm, Sie haben doch noch Redezeit! Mein Gott, sparen Sie sich die Luft bis dahin! (Beifall und Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – David Wulff, FDP: Ui, ui, ui, ui, ui!) Zudem stünden Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis mehr. Nun zur Modernisierung: Leider besteht für die Zuschussförderung bei der Modernisierung von Wohnraum ein Antragsstau. Die Mittel sind gebunden. Eine Darlehensförderung für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus ist jedoch möglich. Die größte Einsparung von Primärenergie erfolgt bei der Sanierung von Gebäuden im schlechten energetischen Zustand. Das sind etwa Wohnblöcke in Geschossbauweise, die Mitte der 90er-Jahre teilsaniert wurden. Es gibt sie vielfach dort, wo die Mieten moderat sind, wo Leerstand zu finden ist und über Jahrzehnte Altschulden die Investitionstätigkeit verhinderten. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige ostdeutsche Bundesland, welches mit jährlich 25 Millionen Euro die Altschuldenentlastung vornimmt und damit die Voraussetzungen schafft, dass überhaupt investiert werden kann in energetische Sanierung und in Barrierefreiheit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Eine Anhebung des Standards auf mindestens EH 55 bei der Modernisierung ist jedoch abzulehnen. Bereits das Erreichen von EH 85 ist anspruchsvoll und umfasst umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Mittel sind begrenzt. Sie werden effektiver eingesetzt, wenn möglichst viele Wohnungen profitieren, anstatt einige wenige sehr teure Leuchtturmprojekte. Mein Gott, lassen Sie mich doch einfach reden, ja? Ich quatsch doch auch nicht die ganze Zeit dazwischen, wenn Sie reden. (Sandy van Baal, FDP: Genau!) Die soziale Wohnraumförderung ist darauf ausgerichtet … (Glocke der Vizepräsidentin)

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