Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! „Die Ukraine muss den Krieg gewinnen, Russland darf mit seiner Aggression nicht durchkommen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig während ihrer Ukrainereise im Juni diesen Jahres und löste damit einen handfesten Koalitionskrach aus. Der Kollege Koplin reagierte umgehend: „Die Einschätzung der Ministerpräsidentin, die Ukraine müsse den Krieg gewinnen,“ sei „aus friedenspolitischer Sicht völlig unverständlich.“ (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) „Im Krieg“ gebe es „keine Gewinner.“ Und wörtlich, ich zitiere: „Wir hätten erwartet, dass sich die Ministerpräsidentin einer aktiven Friedenspolitik verpflichtet sieht.“ (Sebastian Ehlers, CDU: Trotzdem klatscht die SPD bei der Rede von Herrn Koplin.) „Das leitet sich auch aus dem Friedensgebot des Grundgesetzes ab. Es verpflichtet uns, alles, auch wirklich alles für die Herstellung von Frieden und eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit zu tun.“ (Michael Noetzel, DIE LINKE: Richtig!) Das Friedensgebot nach Artikel 26 des Grundgesetzes, auf das der Kollege Koplin anspricht, wird ergänzt durch die Friedensverpflichtung in Artikel 18a unserer Landesverfassung. Danach muss „alles staatliche Handeln … dem inneren und äußeren Frieden dienen“. Der hier verwendete Begriff des Friedens ist jedoch äußerst umstritten. Herkömmlich wird zwischen negativem Frieden, der Abwesenheit von Gewalt, und positivem Frieden, dem Bestehen einer gerechten Ordnung mit Kernbestandteilen, wie der Wahrung grundlegender Menschenrechte und der Achtung des Selbstbestimmungsrechts, unterschieden. Und genau das, genau das ist der Kern dessen, worum es hier geht. Frieden tritt nicht einfach ein, wenn man aufhört, sich dem Aggressor entgegenzustellen. Ich möchte hier deshalb fünf Dinge klarstellen: Erstens. Die Ukraine verteidigt sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und versucht, illegal besetzte Gebiete von der russischen Besatzung zu befreien. Die gefolterten und ermordeten Zivilisten in befreiten Ortschaften wie Butscha oder Isjum zeigen auf grausame Weise, dass die russische Herrschaft in den besetzten Gebieten für die Menschen in der Ukraine nicht Frieden, sondern Terror bedeutet. Zweitens. Mit der Lieferung von Waffen und Munition unterstützt Deutschland die Ukraine bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Selbstverteidigung. Die gelieferten Luftabwehrsysteme schützen ukrainische Zivilist/-innen vor russischen Raketenangriffen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die umfassende militärische Unterstützung der Ukraine ist Voraussetzung dafür, dass dieser Krieg am Ende mit Verhandlungen beendet werden kann, die nicht von Russland diktiert werden. Drittens. Ein russischer Diktatfrieden wäre kein nachhaltiger Frieden. Das sieht man unter anderem an dem auch unter Beteiligung Deutschlands im Jahr 2015 verhandelten Minsker Abkommen. Der Krieg in der Ostukraine wurde dadurch nicht nachhaltig befriedet. Der in den Abkommen vorgesehene Waffenstillstand wurde immer wieder gebrochen. Viertens. Es war ein Fehler, dass sich Deutschland und auch Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichend von Wladimir Putin distanziert haben. Derzeit ist die Ukraine das Ziel der russischen Aggression. Wenn die russische Führung nicht gestoppt wird, wird sie ermutigt, ihre imperiale Politik über die Ukraine hinaus fortzusetzen. Die Unterstützung der Ukraine ist daher mehr als ein Akt der Solidarität unter Demokraten oder Demokratien, sie ist eine notwendige Investition in unsere Sicherheit und den Frieden in Deutschland und Europa. Fünftens. Bei dem groß angelegten russischen Angriff auf die gesamte Ukraine am 24. Februar 2022 handelte es sich um einen gezielten Bruch des Völkerrechts und den Versuch, die europäische Friedensordnung zu zerstören, Grenzen gewaltsam zu verschieben und Gewalt als Ordnungsprinzip durchzusetzen. Der Deutsche Bundestag hat die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine auf das Schärfste verurteilt. Gezielte Angriffe auf Wohnhäuser, zivile Infrastruktur, Tötung von Zivilistinnen und Zivilisten, sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Frauen und Männer, das Forcieren von Hunger und Kälte, Folter, Deportationen und Verschwindenlassen von Menschen werden, so das Parlament in Berlin, von den russischen Verantwortlichen bewusst und gezielt zur Kriegsführung eingesetzt. Für die Beendigung des Krieges in der Ukraine hat der Deutsche Bundestag sehr klare, sehr klare Rahmenbedingungen formuliert: „Das russische Regime muss sofort alle Kampfhandlungen einstellen, alle unter seiner Kontrolle stehenden Kräfte und sämtliches Kriegsmaterial aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine abziehen, die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen uneingeschränkt wiederherstellen und achten sowie zur Diplomatie zurückkehren. Deutschland wird alle Anstrengungen unternehmen, dass die Verantwortlichen für die grausamen Verbrechen in der Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden.“ Die Verantwortung dafür, dass das nicht schon längst geschehen ist, liegt bei allein einer Person: Wladimir Putin. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
