Paul-Joachim Timm
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Erst mal einen schönen guten Morgen! Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass im Zuge einer offenen Wissenschaftspraxis der Zugang zu Forschungsdaten ohne Hürden doch eine Grundvoraussetzung ist und auch sein sollte. Und ich denke, da gibt es in diesem Haus auch keine zwei Meinungen, dass das substanziell zur guten wissenschaftlichen Praxis gehört. Forscher und Wissenschaftler von nationalen und internationalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind nämlich darauf angewiesen, quellenübergreifend die für sie relevanten und bereits verfügbaren Forschungsdaten abfragen zu können. In der Praxis sieht es aber leider etwas anders aus. Da ist der einfache Zugriff auf die vorliegenden Forschungsdaten nicht immer gewährleistet. Die Regeln und Formate der Erfassung von Forschungsdaten, deren Speicherung, die Analyse und letztlich die Organisation müssen nämlich so erfolgen, dass ein Zugriff nach den Vorgaben des EU-Horizont-2020-Prinzips, welches auf den Namen FAIR getauft wurde, Standard ist. Im Rahmen der Ermittlung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur wurden die Bundesländer aufgefordert, länderspezifisch angepasste, landeskonzeptbasierte Initiativen zum Forschungsdatenmanagement zu entwickeln. Schaut man auf die Übersicht aller Bundesländer, wie diese zum Thema FDM aufgestellt sind, dann muss man leider feststellen, dass Mecklenburg-Vorpommern wieder mal spät dran ist. In neun Bundesländern existieren bereits Landesinitiativen mit respektierlichen Kooperationen und Vernetzungen und anderen Ansätzen, Synergieeffekte zu schaffen. Einen direkten Link zu Aktivitäten der Länder Sachsen-Anhalt, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern – Fehlanzeige! Dass Sie, werte Kollegen der Fraktionen von SPD und LINKE, hier nun diesen Antrag einbringen, sollte sicherlich auf dem Wunschzettel der Landesregierung stehen, kann aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Land M-V, was das Forschungsdatenmanagement angeht, zu den Nachzüglern gehört. Darüber hinaus täuscht auch nicht Ihre positive Selbstbewertung darüber hinweg, die Sie beim „Datenkompass M-V“ vornehmen. Der „Datenkompass M-V“ mit dem Startschuss vom 01.07.2023 ist ein vom Wissenschaftsministerium dieses Landes gefördertes Verbundprojekt aller Hochschulen mit dem Ziel, eine Forschungsdatenmanagementstrategie zu entwickeln. Er kann lediglich als Vorläufer betrachtet werden, nicht mehr und nicht weniger. Dennoch haben gerade die Hochschulen als Hauptakteur in diesem Projekt, dem „Datenkompass“, bisher einiges geleistet. Expertentreffen wurden initiiert, erste Einbindungen in bestehende Konsortien sind erfolgt, und auch eine Analyse der in M-V bestehenden, vorhandenen Forschungsdateninfrastruktur ist erfolgt. Die Landesregierung und auch die Akteure des Datenkompasses wollen sich jetzt bei der weiteren Umsetzung der Landesinitiative an bereits umgesetzten Initiativen bei den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein orientieren. Ja, das ist gut so. Die Antragsteller fordern nun, das Forschungsdatenmanagement gesetzlich im Landeshochschulgesetz in den Eckwerten der Hochschulentwicklung zu verankern. Darüber hinaus wird in Zukunft sicherlich der eine oder andere Finanzierungsbedarf entstehen. Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird deutlich, dass das im Rahmen des „Datenkompasses“ erarbeitete White Paper für Ihre Initiative maßgeblich sein wird. Hier werden vier Punkte genannt: einmal, flexible Infrastrukturen zu schaffen, fachspezifische Lösungen zu erarbeiten, Punkt 2, die Einrichtung eines Datenkompetenzzentrums, welches eng mit den Rechenzentren und Bibliotheken zusammenwirken soll, Punkt 3, Qualifikationsformate für Forscher, Studierende und Doktoranden und Punkt 4, die Implementierung von Richtlinien zum Umgang mit Forschungsdaten. Kommen wir aber zur eigentlichen Brisanz, warum das hier und heute auf der Tagesordnung ist, aus dem einfachen Grund, dass das Projekt „Datenkompass M-V“ nur noch bis zum Ende dieses Jahres, zum 31.12.2024, vom Land durch die Teilzielvereinbarung zur Digitalisierung finanziert wird. Hier reden wir von 18 Tagen. Jetzt wird der Antragsteller zweieinhalb Wochen vor Jahresende, sozusagen auf den letzten Metern fällt Ihnen noch ein, die Fortsetzung dieses Projekts einzufordern. Das erinnert quasi an jemanden, der am Heiligabend kurz vor Ladenschluss noch die letzten Geschenke besorgen möchte. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) Das ist dann wahrscheinlich viel billiger, aber führt doch hoffentlich vielleicht auch zum Ziel. Für uns ist das Thema Forschungsdatenmanagement wichtig und wird von meiner Fraktion für ernst bewertet. Ihrem Antrag werden wir heute nicht zustimmen, wir werden uns enthalten. Die Einzelforderungen unter Punkt 6 unterstützen wir jedoch, uns über den Stand der digitalen Transformation im Ausschuss im neuen Jahr berichten zu lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
