Wolfgang Waldmüller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Dr. Backhaus! Zunächst einmal, wir haben ja seit 1. Januar 2018 ungefähr 304 Zielabweichungsverfahren, überwiegend Freiflächenanlagen/Freiflächen-PV-Anlagen, 71 davon wurden bereits entschieden. Und bei der Entscheidung darüber gibt es eben Pflicht- und Auswahlkriterium – Pflichtkriterium, Beispiel niedriger Ackerwert, und so weiter, und Auswahlkriterium. Ich habe aber dort nirgendwo gefunden, dass als Auswahlkriterium die Netzverfügbarkeit mit aufgeführt ist. Und deswegen meine Frage: Warum wurde das Kriterium der Netzverfügbarkeit nicht als Voraussetzung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit integriert, weil es ja wichtig ist für die Einspeisung ins Netz?
