Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mecklenburg-Vorpommern ist nach Artikel 2 unserer Landesverfassung ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat. Funktionsbedingungen für einen Rechtsstaat sind unabhängige Gerichte. Geschützt wird die Ausübung der richterlichen Tätigkeit durch die Mitarbeiter/-innen des Justizdienstes. Sie stehen tagtäglich für unseren Rechtsstaat ein und verdienen – da teile ich die Auffassung der CDU – unsere Anerkennung und unseren Respekt. Bedroht wird die Sicherheit an den Gerichten unter anderem durch sogenannte Reichsbürger/-innen. Reichsbürger/-innen leugnen aus unterschiedlichen Gründen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Gefährlich sind die Reichsbürger/-innen durch ihre hohe Affinität zu Schusswaffen und ihre Aggressivität gegenüber Vertreter/-innen des Staates. Als Mitglieder des Landtages sollten wir uns entschieden gegen die Versuche sogenannter Reichsbürger/-innen stellen, den Rechtsstaat zu bekämpfen. Gleiches gilt im Übrigen für entsprechende Versuche von Angehörigen der organisierten Kriminalität. Bedroht wird die Sicherheit an den Gerichten auch durch radikalisierte Corona-Leugner/-innen, die sogenannten Delegitimierer/-innen. Diese zielen darauf ab, das Vertrauen in unser demokratisches Staatswesen zu erschüttern und dessen Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. Zu erreichen versuchen sie dies, indem sie unter anderem staatlichen Institutionen und ihren Vertreter/-innen die Legitimität absprechen, zum Ignorieren gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen aufrufen oder zu Widerstandshandlungen gegen die staatliche Ordnung anstacheln. Ich halte es für richtig, wenn sich der Landtag, so, wie das hier beantragt wird, entschieden gegen die Versuche von Verfassungsfeind/-innen stellt, die Justiz und damit unseren Rechtsstaat zu delegitimieren. Nicht für richtig hielte ich es allerdings, wenn der Landtag die Landesregierung dazu auffordert, dauerhafte Einlasskontrollen an allen Gerichtsstandorten des Landes einzuführen. Ich habe es eingangs gesagt, die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein hohes Gut. Sie erstreckt sich auch auf die Gerichtsorganisation und die obliegt dem jeweiligen Gerichtspräsidium. Normalerweise ist es aus der Akte ersichtlich, mit wem man es in einer Gerichtsverhandlung zu tun bekommt. Deshalb sollte nicht das Justizministerium, sondern das jeweilige Gerichtspräsidium darüber entscheiden, ob Einlasskontrollen beim Betreten des Gerichtsgebäudes stattfinden oder eben nicht. Verdeutlicht hat meine Fraktion ihre Position in dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag. Völlig klar ist wiederum, damit ein Gerichtspräsidium sinnvoll über die Durchführung von Einlasskontrollen entscheiden kann, muss überhaupt erst mal das dafür erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Obwohl der Soll-Ist-Vergleich in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Ehlers auf Drucksache 8/2704 gar nicht so schlecht ausfällt, geht die CDU davon aus, dass dafür ein Stellenaufwuchs im Bereich des Justizwachtmeisterdienstes erforderlich ist. Nach meinen Gesprächen mit Mitarbeiter/-innen aus diesem Bereich teile ich diesen Eindruck. Wir können uns mit der von uns beantragten Änderung eine Zustimmung zu dem Antrag vorstellen, werden uns ansonsten aber enthalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
