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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 11.12.2024 Sitzungen 8/93

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gäste haben wir derzeit nicht. Der Antrag der CDU, Gerichte zu waffenfreien Zonen zu machen, Justizwachtmeistereien bestens auszustatten und dauerhafte Sicherheitskontrollen einzuführen, hat im Kern natürlich ein berechtigtes Anliegen. In einer Demokratie mit Gewaltenteilung ist – das ist wahr – eine funktionierende Justiz unverzichtbar, und dafür braucht es nicht nur unabhängige Richterinnen und Richter, sondern auch gut ausgestattete Justizwachtmeistereien. Die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ehlers hat auch eine beeindruckende Zahl von Vorfällen beschrieben, die man allerdings durchaus auch analysieren kann. Es geht erstens um einen mehrjährigen Zeitraum ab dem 1. Oktober 21. Damit haben wir leider keinen Vergleich mit der Zeit unter der CDU-Ägide und wissen nicht genau, wie es vorher aussah. (Sebastian Ehlers, CDU: Machen Sie doch selber eine Kleine Anfrage!) Schauen wir uns das Landgericht Schwerin an, da geht es um Multitools, Nagelscheren, Taschenmesser, Schraubendreher, Tierabwehrsprays, aber eben auch – und das haben Sie ja zutreffend zitiert – um Messer und anderes. Der Gefährdungsgrad ist also sehr, sehr unterschiedlich in diesen Kontrollen. Wir sollten auf Angstmacherei verzichten, aber ohne Frage – da sind wir uns einig –, das alles hat grundsätzlich im Gerichtssaal nichts zu suchen. Auch die Anzahl der Beleidigungen und Bedrohungen hat offenbar zugenommen, so haben Sie es festgestellt. Das kann aber durch die Anträge der CDU nicht verhindert werden. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir sind uns darüber einig, dass das natürlich nicht geht, aber nicht durch diese Maßnahmen verändert werden kann. So kann ich auch den im Antrag vorgeschickten Feststellungen im Kern etwas abgewinnen. Ja, das sage ich hier ganz ausdrücklich auch am Anfang, Angehörige des Justizdienstes müssen sicher sein. Ja, auch ich wende mich gegen alle Versuche, den Rechtsstaat zu delegitimieren. Ja, Personen der Justiz einzuschüchtern, zu bedrohen und zu beleidigen, das geht gar nicht. Aber das ist doch bei den demokratischen Parteien allgemeiner Konsens, dafür brauchen wir nun wirklich keinen Landtagsbeschluss. (Sebastian Ehlers, CDU: Schauen Sie mal auf Ihre Anträge, was Sie alles so beschließen lassen!) Ich war ja selbst mal Richter. Ich brauchte dafür jedenfalls keinen Landtagsbeschluss, (Sebastian Ehlers, CDU: Das kommt immer auf die Anträge an.) sondern ich habe das Amt gerne und auch sicher ausgeführt. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Allerdings kann ich den daraus von der CDU abgeleiteten Aufforderungen an die Landesregierung nicht zustimmen. Zunächst mal ganz allgemein: Die Überschrift „bestens ausstatten“ ist natürlich empathisch, aber im Kern ist sie ja parteipolitisch populistisch und ein bisschen lebensfremd. Was wir brauchen, ist vielmehr eine seriöse Analyse des Bedarfs. Wir müssen das so runterbrechen, auf die Arbeitsbedingungen angemessen und lebensnah anpassen. Im Übrigen, das ist ja schon angedeutet worden, die CDU hat viele Jahre das Justizministerium geführt. Da hat es natürlich auch schon Gefahrenlagen gegeben. Die Ausstattung ist also auf dem Boden der CDU-Politik historisch gewachsen. Da sollte man mit der Kritik ansetzen. (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE) Dann die Einlasskontrollen in einem Flächenland mit wenigen großen und vielen kleinen Gerichten: Die Forderung nach Einlasskontrollen ist natürlich auch in gewisser Weise gegen die Freiheitsrechte abzuwägen, und deswegen bin ich froh, dass wir das nach der jetzigen Rechtslage, jedenfalls im Einzelfall, tun. Dass da perspektivisch sogar das sozusagen geplant ist, finde ich durchaus gut, kann ich mir vorstellen, aber im Prinzip bin ich schon der Auffassung, dass das sozusagen im Einzelfall entschieden werden darf, und zwar nach dem Hausrecht von den jeweiligen Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten. Vielleicht, liebe FDP, kann man das auch outsourcen. Ich will das nicht völlig ausschließen als eine Möglichkeit, aber auch darüber sollte man im Einzelfall dann entscheiden, ob man das mit eigenem Personal noch bewältigen kann oder nicht. Im Übrigen, wir haben – das ist ja auch schon mehrfach angedeutet worden von verschiedenen Seiten –, wir haben relativ ausgeschlafene Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten, und wir haben es auch schon von Ihnen gehört, das ist das Hausrecht, wovon sie dann also inklusive des konkreten Richters für seinen Raum Gebrauch machen können, um diese Sicherheit zu gewährleisten. Und wenn da Bedarf ist, kann man sich natürlich schon jetzt auch an das Ministerium wenden. Ich habe gehört, es gibt sogar einen Erlass in diese Richtung, der sich diesbezüglich äußert. Also das ist, glaube ich, relativ gut für die aktuelle Situation geregelt. Eines Änderungsantrages der GRÜNEN bedarf es in diesem Zusammenhang also nicht. Die Wachtmeistereien personell und technisch besser ausstatten: Ja, wenn da Bedarf besteht, sollte man sich an das Justizministerium richten mit konkreten Wünschen, und die dürften auch unterschiedlich dann ausfallen. In einzelnen Gerichten – das will ich gar nicht ausschließen – mag auch ein Ganzkörperscanner sinnvoll sein. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Ob man Schutzwesten braucht – Geschäftsstellen und Richter/Richterinnen haben nun auch keine Schutzwesten, wir alle sind immer ohne Schutzwesten rumgelaufen. Und insofern muss man sehr sorgfältig prüfen, ob man das wirklich so machen will, ob wir da wirklich so eine Zone einrichten müssen, wie es der CDU-Antrag jetzt hier verlangt. Ich bin da skeptisch. Die Justiz ist die Dritte Gewalt und sie muss auch für die Bürgerinnen und Bürger noch nahbar sein. Und ehrlich gesagt, ich habe selbst in Hamburg im Rotlichtbereich gearbeitet. (allgemeine Heiterkeit und Unruhe – Minister Christian Pegel: Oha! – Zurufe aus dem Plenum: Oha!) Wir haben schon darüber nachgedacht natürlich, (Zuruf aus dem Plenum: Was erzählst du uns hier?) ob man … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Erfolgreich?) Ich habe da erfolgreich als Jugendrichter … (allgemeine Heiterkeit) Ich glaube, ihr habt das Problem, wenn ihr dabei Dummes denkt in dem Zusammenhang. Also ich war als Jugendrichter über viele Jahre dort tätig, (Zuruf von René Domke, FDP) und ich habe gelegentlich, wir haben gelegentlich den Schutz der Polizei in Anspruch genommen, ja, wenn wir Zuhälter vernommen haben und wenn wir Prostituierte vernommen hatten in diesem Zusammenhang. Das kann man mithilfe der Polizei auch im Einzelfall regeln, aber das war keineswegs der tägliche Normalfall. Nachwuchsgewinnung und Stellenaufwuchs: Schauen wir uns die auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Domke mitgeteilte Antwort vom 07.06. an, so kann ich die nur so werten, dass das Justizministerium hier auf einem guten Weg ist. Den Änderungsantrag der FDP braucht es dazu nicht. Konkret, es werden seit 2022 kontinuierlich Einstellungen vorgenommen. Die Beamtinnen und Beamten erhalten zahlreiche Fortbildungsangebote, zum Beispiel zur waffenlosen Selbstverteidigung, zur Eigensicherung, zur Einlasskontrolle. Das JM prüft, ob nicht das Scannen der elektronischen Verfahrensakten zum Beispiel an Werkstätten outgesourct werden kann, um die Wachtmeister/-innen von solchen Arbeiten zu entlasten. Es hat 22 eine gewisse Beförderungswelle gegeben. Die Beförderungsmöglichkeiten eröffnen eine weitere Beförderung. Die Wachtmeister/-innen sind im übrigen Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit. Im Übrigen läuft derzeit eine interne Organisationsuntersuchung zur Personalbemessung des Justizwachtmeisterdienstes und es ist auch ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung insofern in Arbeit. Der Antrag ist nach meinem Eindruck insofern überflüssig. Um es zusammenzufassen: Wir müssen unsere Justiz schützen, aber den CDU- und FDP- und GRÜNEN-Antrag brauchen wir dafür nicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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