Horst Förster
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, wenn man Herrn Ehlers Rede hört, dann denkt man, es geht drunter und drüber und es wäre saugefährlich, in den Gerichten zu arbeiten. Also Realität sieht wirklich anders aus, Herr Ehlers. In der Zeit kurz nach der Wende, im ersten Jahr, da ging es in der Tat drunter und drüber. Da habe ich selbst etliche Angriffe erlebt in Gerichten, genau parallel zu dem wild gewordenen Fahrverhalten im Straßenverkehr. Das war auch kurz nach der Wende außer Rand und Band. Das hat sich dann alles gelegt. Und in meiner ganzen Zeit, und das sind ja mehrere Jahrzehnte, auch was jetzt läuft an den Amtsgerichten – jedenfalls für Neubrandenburg weiß ich das positiv –, finden derartige Übergriffe nicht statt. Es mag sein – und da entsteht ja zunächst das Bild, wenn man auf die gefundenen Gegenstände abstellt –, es gibt wahrscheinlich Leute, die rennen damit rum, ohne konkret im Gericht damit etwas vorzuhaben, denn es gibt keine Angriffe, wie Sie mutmaßen. Also noch mal konkret zum Antrag: Der Antrag beginnt wie üblich mit einer Lobeserklärung für die Adressaten, hier die Justizbediensteten, die tagtäglich für unseren Rechtsstaat einstehen. Vielleicht sollte man hier bei aller Wertschätzung wirklich begrifflich doch ein wenig abrüsten. Die Justiz macht gemäß der ihr obliegenden Pflicht ganz normal ihre Arbeit. Niemand muss hier heldenhaft für den Rechtsstaat einstehen. Dann werden unter den folgenden Ziffern die Problembereiche aufgezählt, die der Justiz das Leben schwer machen: Reichsbürger, organisierte Kriminalität, Rechtsstaatsdelegitimierer, Einschüchterer und Beleidiger werden hier genannt. Ja, die gibt es. Hinzuzufügen ist die ewige Gruppe der Querulanten. Die machen wirklich mehr Arbeit. Bedrohlich ist allein die organisierte Kriminalität. Alles andere hat die Justiz gut im Griff. Die wirklichen Probleme liegen im Alltag ganz woanders. Man hätte hier also zielführender gleich mit der Forderung beginnen können, dass Justizbedienstete wie Prozessparteien sicher sein müssen, das heißt, das Gericht muss ein sicherer Ort sein. Allerdings sollte auch dies eine Selbstverständlichkeit sein, ist auch eine Selbstverständlichkeit. Ja, es gibt Risiken, allerdings weniger in den gängigen Strafsachen als dort, wo es um höchstpersönliche Dinge geht – das klang eben bei der Ministerin auch an –, wo es am ehesten zu emotionsbedingten Kontrollverlusten kommt, typischerweise in Familien- und Betreuungssachen. Da kann es plötzlich Eruptionen geben. Dagegen und auch gegen Gewaltakte mit Waffen sind hier die Gerichte seit Langem gut aufgestellt. Die Ministerin hat da vollkommen recht. Wir brauchen also keinen Ausruf einer waffenfreien Zone an Gerichten. Auch das ist eine Selbstverständlichkeit. Alles, was die CDU im Antrag fordert, ist längst vorhanden. Einlasskontrollen finden überall statt. Inwieweit dies ständig oder nur anlassbedingt und in welchem Umfang geschieht, wird zu Recht – derzeit jedenfalls noch – vor Ort entschieden. Ich halte das für völlig vernünftig. Dies reicht vom durchwinkenden Wachtmeister bis zur peniblen Kontrolle unter zusätzlichem Polizeischutz. Das ist die Realität. So weit im CDU-Antrag und im Änderungsantrag der FDP Verbesserungen für Justizwachtmeister gefordert werden, ist das ein ganz anderes Thema. Die CDU fordert einen weiteren Stellenaufwuchs und Prüfung, ob die Besoldungsgruppe für das Einstiegsamt angehoben werden kann. Ja, was soll man dazu sagen? Stellenaufwuchs, ja, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Einstiegsamt anheben, ja, wenn dies im Gesamtsystem angebracht ist. Auch das sprach die Ministerin an. Man kann sich nicht immer so einzelne Bereiche herausgreifen, man muss stets bei solchen Aktivitäten und Vorschlägen das Gesamtsystem im Auge haben. Die FDP geht noch weiter und stellt sich einen Bewährungsaufstieg bis in den höheren Dienst vor. Ferner verlangt sie eine Erschwerniszulage und eine Prüfung, ob die Einlasskontrollen an Sicherheitsunternehmen übertragen werden können. Letzteres halte ich für unpraktikabel, weil die Kontrollen nicht immer gleichmäßig, sondern anlassbezogen und mit unterschiedlicher Intensität auch anfallen und damit bei den Wachtmeistern als ein Teil ihrer Gesamtaufgaben besser aufgehoben sind. Insgesamt handelt es sich um Wohlfühlanträge, die eines vollkommen ausblenden, nämlich die miserable Haushaltslage. Bemerkenswert ist der Änderungsantrag der GRÜNEN, die Ziffer II.1 – „dauerhafte Einlasskontrollen“ – streichen wollen. Sie meinen, darüber könne wegen der Unabhängigkeit der Justiz nur das jeweilige Gerichtspräsidium entscheiden. Das ist natürlich vollkommen falsch, denn es geht ja nicht um die richterliche Unabhängigkeit, sondern das Hausrecht, das regelmäßig auf die Behördenleitung übertragen wird, das ist eine reine Justizverwaltungsangelegenheit und hat anders als die Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst oder die sitzungspolizeilichen Befugnisse des Richters im Sitzungssaal mit der Unabhängigkeit der Justiz nichts zu tun. Bildhaft gesprochen, ob die Justiz einen Wachhund vor das Gebäude hinstellt mit Körbchen und Kette, hat richterliche Unabhängigkeit, ist Sache des Hausrechts und der Justizverwaltung. Das kann letztlich das Ministerium in der üblichen Hierarchie bestimmen, wobei ich davon abrate, das zwingend zu machen. Man sollte so viel Vertrauen haben in die jeweilige Geschäftsführung des Gerichts, dass die am besten entscheiden können, welche Fälle gerade anstehen, ob es da einer durchgehenden Einlasskontrolle bedarf oder ob man das anlassbezogen macht. Und das halte ich im freiheitlichen Rechtsstaat auch für vernünftig und richtig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
