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Jacqueline Bernhardt

11.12.2024 Sitzungen 8/93

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was uns eint, ist die Sicherheit unserer Gerichte und Justizgebäude, denn sie sind ein grundlegender Bestandteil unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Es ist daher unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten, seien es Richterinnen, Richter, Anwältinnen und Anwälte, Justizbedienstete oder auch Bürgerinnen und Bürger, die unsere Gerichte aufsuchen, ihre Arbeit in einem sicheren Umfeld ausüben können. Denn die Gerichte sind der Ort, an dem Recht gesprochen wird, an dem Gerechtigkeit ihren Weg findet. In den Gerichtssälen wird über Schicksale entschieden und nicht selten ist das hoch emotional beziehungsweise kontrovers. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Entscheidungen ohne Bedrohung, ohne Einflussnahme oder Gefährdung getroffen werden können. Jede Form von Gewalt, Einschüchterung, sei es von Reichsbürgern, sei es von Angehörigen der organisierten Kriminalität, sei es von verärgerten Prozessparteien, jeder Angriff, unabhängig von der Motivation des Angreifenden, sind zutiefst zu verurteilen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie treffen eben nicht nur Einzelne, sondern sie treffen den gesamten Rechtsstaat. Die Menschen können und müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Und von daher möchte ich stellvertretend an dieser Stelle allen danken, die in der Justiz für den Rechtsstaat tagtäglich ihr Bestes geben. Vor diesem Hintergrund ist mir natürlich der Schutz der Herzkammern des Rechtsstaates, der Gerichte, ein besonderes Anliegen. Und, Herr Ehlers, wir schauen nicht weg, sondern wir schauen hin. Und genau das werde ich Ihnen näher erläutern. Und das haben wir auch schon in der Kleinen Anfrage getan. Wir als Justizministerium haben gemeinsam mit dem Geschäftsbereich sehr viel unternommen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Unter der Federführung der beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsgruppe Sicherheit wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften das Konzept zur stufenweisen Umsetzung der ständigen Einlasskontrolle bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes erarbeitet. Es sieht im Ergebnis die Einführung einer ständigen Einlasskontrolle in einem stufenweisen Vorgehen vor, also das, was Sie in Ihrem Punkt 1 fordern, sehr geehrter Herr Ehlers. Zunächst sollen in ausgewählten Justizzentren und Gerichten in einem selbst gewählten Turnus regelmäßige Einlasskontrollen durchgeführt werden. Nach einer Pilotierung ständiger Einlasskontrollen, unter anderem durch einen Gepäckscanner, ist das Ziel ständiger Einlasskontrollen zunächst an den vier großen Justizzentren Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg und den großen Amtsgerichten Rostock und Stralsund und in der Folge an allen Gerichten durchzuführen. Jedoch ist mit den weiteren Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes, insbesondere mit der Tätigkeit in den Scanstellen der Gerichte im Zuge der Einführung der elektronischen Akte, eine dauerhafte Eingangs- und Sicherheitskontrolle nicht immer im vorgegebenen Umfang realisierbar gewesen. Dessen haben wir uns angenommen. Dieses Problem haben wir erkannt, und wir streben eine Entlastung der Justizwachtmeister an, sodass sie sich wieder ihrer Kernaufgabe, der Gewährleistung der Sicherheit an Gerichten, widmen können. Im Amtsgericht Rostock wird gemeinsam mit den DRK-Werkstätten eine Entlastung des Justizwachtmeisterdienstes beim Scanprozess pilotiert, der äußerst gut läuft. Dies entlastet nicht nur den Justizwachtmeisterdienst, sondern ist ein tolles Beispiel für den Integrationsprozess von Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Teilhabe am Arbeitsleben, so Uwe Scheffler von den Rostocker DRK-Werkstätten, so, wie er es zu Recht einschätzte. Zweitens. Daneben finden natürlich für die anspruchsvolle Tätigkeit bei den Einlasskontrollen bei den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mehrtägige Basisschulungen zum Thema „Fit für die Einlasskontrolle“ statt. Neben der angebotenen Basisschulung sind verpflichtende Justizeinsatztrainings geplant. Inhalte sind zum Beispiel die praktische Durchführung von Einlasskontrollen, Durchsuchungen von Personen und Gegenständen und Erste Hilfe. Darüber hinaus wurden Fortbildungen zum Thema „Deeskalation und Selbstschutz“ angeboten. Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmenden Wissen zu vermitteln, wie man mit Fragen hinter die Ursache der Aufregung kommt und lernt, den Konflikt sachlich zu lösen. Und natürlich ist neben der Schulung und der Sensibilisierung der Mitarbeitenden auch die Ausstattung der Justizwachtmeister/-innen wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Auch das ist ein Punkt in Ihrem Antrag, auch dieser ist bereits erfüllt beziehungsweise auf gutem Weg. Wachtmeister/-innen sind derzeit mit Handsonden, Handfesseln, Teleskopschlagstöcken, Dienstkoppeln, Sicherheitshandschuhen, Schutzwesten, Außentragehülle für Schutzwesten, Signalpfeifen, Taschenlampen für Einlasskontrollen, Griffsicherungsring für Schlagstock ausgestattet. Des Weiteren steht jedem Gericht zu, für die Durchführung von Einlasskontrollen Torsonden zu ermöglichen. Das ermöglicht eine effiziente Kontrolle von Personen und das Erkennen potenziell gefährlicher Metallobjekte, die am Körper mitgeführt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage nach einer angemessenen Besoldung ist auch ein Grundanliegen der Landesregierung. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 19.12.2023 wurde nicht nur der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung über die Besoldungsstruktur beschlossen, sondern auch dem Finanzministerium mitgegeben, (Zuruf von René Domke, FDP) nach einer system- und zeitgerechten Übertragung des Ergebnisses der Verhandlungen zum Tarifvertrag des Landes die Besoldungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen. Auch das wird geschehen. Sie sehen, wir sind dran, Herr Ehlers. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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