Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Und täglich grüßt das Murmeltier“, das wäre wohl die geeignete Überschrift zu dieser AfD-Aussprache, denn die unterschiedlichen Ansichten zum Thema Bürgergeld haben dieses Parlament in den letzten Monaten ja regelmäßig beschäftigt. Die Argumente dazu sind zwischen den Fraktionen somit bereits mehrfach ausgetauscht worden. Mit Blick auf Ihren Redebeitrag, Herr Meister, stelle ich für mich erneut fest, dass Falschaussagen und das Bedienen von Stammtischparolen auch durch vielfache Wiederholungen sicher nicht wahrer werden. Und ich möchte gerne hinzufügen, dass es vielleicht besser gewesen wäre, wenn Sie sich am 18. November beim Erwerbslosenparlament einmal damit befasst hätten, (Christian Winter, SPD: Sehr richtig!) wie es Betroffenen im Bürgergeldbezug tatsächlich geht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Doch da glänzten Ihre Abgeordneten durch Abwesenheit, statt im Rahmen der offenen Diskussion zu den Forderungen der vielfach tatsächlich im Bürgergeldbezug stehenden Delegierten Stellung zu nehmen. Dort hätten Sie wohl kaum widerspruchslos eine solche Rede gehalten. Gemeinsam mit den Abgeordneten Christian Winter und Sebastian Ehlers war ich da und habe den Delegierten in meiner Rede dafür gedankt, dass sie seit einem Vierteljahrhundert Menschen, die oft gar nicht gehört werden, eine Stimme geben. Meine Damen und Herren, ich werde Sie heute nicht damit langweilen, unsere sattsam bekannten Positionen ein weiteres Mal bis ins letzte Detail vorzutragen. Ich möchte nur noch einmal an die Ziele bei Einführung des Bürgergeldes erinnern. Mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben, darum ging es den Ampelparteien seinerzeit. Und diesen Ansatz haben wir als Schritt nach vorn auch durchaus begrüßt. Die Reform verfolgte bekanntlich mehrere Ziele. Die staatliche Hilfe sollte bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein. Dem einzelnen Betroffenen sollte durch Qualifizierung, Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung besser geholfen werden. Berufsabschlüsse sollten die Arbeitsmarktintegration erleichtern. Und schließlich wollte man die Zusammenarbeit zwischen Leistungsbeziehern und Jobcentermitarbeitern vertrauensvoll gestalten. Zudem wurden die Sanktionen unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. November 2019 neu geregelt. Meine Damen und Herren, die Zeiten sind schnelllebig. Wir haben in dieser Sitzungswoche mehrere Anträge, bei denen man sich fragen muss, ob es so etwas wie polittaktische Amnesie gibt. Vieles von dem, was vor drei Jahren großspurig unter dem Titel „Fortschrittskoalition“ aufgeschrieben und fest vereinbart wurde, ist heute ja offenbar nicht mehr wahr. Alle Beweggründe für die Einführung des Bürgergeldes sind zwischenzeitlich offenbar vergessen. Aber auch andere als die FDP haben sich davon anstecken lassen. Und deshalb gab es ja kurz vor der Entlassung Christian Lindners durch Bundeskanzler Olaf Scholz auch noch eine Anhörung zu von der Ampel geplanten Änderungen beim Bürgergeld. Erwerbsloseninitiativen, die großen Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaften machten dabei unisono bereits im Vorfeld klar, dass sozialpolitisch offenbar eine Rolle rückwärts vollzogen werden soll. „‚Hartz-IV reloaded‘ lehnen wir ab“, sagte zum Beispiel der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Und natürlich hatte er damit recht. (Zuruf von René Domke, FDP) Besonders problematisch an den geplanten Änderungen war die Reduzierung des Schonvermögens, etwa für die Altersvorsorge. Dazu kamen die Verschärfungen bei den Zumutbarkeitsregeln, wie etwa die Verlängerung der Wegezeiten auf bis zu drei Stunden täglich. Und schließlich ging es auch um sogenannte Pflichtverletzungen, die wieder härter sanktioniert werden sollten. Bereits die Ampelpläne folgten dem Klischee, dass der überwiegende Teil der Bürgergeldbeziehenden gar nicht arbeitswillig sei. Und das ist statistisch nachgewiesener Unsinn! Dazu, Herr Meister, zwei Zahlen: Aktuell beziehen bundesweit 4 Millionen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld. 2023, also letztes Jahr, haben 16.000 Menschen jeden Job und/oder jede Weiterbildungsmaßnahme abgelehnt. Das sind bundesweit 0,4 Prozent, und hier in Mecklenburg-Vorpommern sind es mit 0,3 Prozent noch weniger. (René Domke, FDP: Das sind 10.000 zu viel.) Und Tatsache ist doch, wer arbeitet, hat immer mehr Geld als ohne Arbeit, unter anderem auch durch den erhöhten Mindestlohn. Erst vorletzte Woche zerlegte die Journalistin Anja Reschke den CDU-Kanzlerkandidaten nach Strich und Faden, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) jener Friedrich Merz, der – wie die AfD auch – das Ende des Bürgergeldes proklamiert. Gern und oft vergessen wird zudem, dass jemand, der arbeitet, auch Rentenansprüche erwirbt. Und wer mir das alles nicht abnimmt, der lese bitte nach – entweder beim WSI der Hans-Böckler-Stiftung oder, wenn er gewerkschaftsnahen Instituten misstraut, gern auch beim ifo Institut. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Diese nicht einer linken oder gar sozialistischen Gesinnung verdächtigen Damen und Herren haben Anfang des Jahres 2024 noch einmal herausgearbeitet, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelbedarfe im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Und deshalb an die Mitte-rechts-Parteien gerichtet der kollegiale Hinweis: Künftig besser Fakten statt Fake News, dann wird es auch was mit seriöser Politik! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
