Thomas Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass ein Petitionsverfahren erst dann endgültig abgeschlossen ist, wenn Sie unserer Beschlussempfehlung zustimmen, denn in dieser Sammelübersicht legen wir Ihnen zu jeder von uns bearbeiteten und geprüften Petition eine Empfehlung zum Abschluss mitsamt einer Begründung vor. Und so freue ich mich, Ihnen zum Jahresende auf der Drucksache 8/4408 unsere aktuelle Beschlussempfehlung vorlegen zu können, mit der wir Ihnen zu genau 100 Petitionen, die wir im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober bearbeitet haben, einen Abschluss empfehlen. In 10 Fällen konnten wir dem Anliegen in vollem Umfang entsprechen. In 9 Petitionen schlagen wir Ihnen jedoch vor, sie der Landesregierung zu überweisen, um die vorgetragenen Sachverhalte noch einmal zu prüfen oder um sie als Material für Gesetzesvorhaben, Verordnungen oder ähnliche Initiativen einzubeziehen. In 13 Fällen konnte dem Anliegen nicht entsprochen werden, und bei 47 Petitionen war es uns gelungen, zumindest eine Kompromisslösung zu erzielen. Auf eine Petition, die Sie in dieser Sammelübersicht finden, möchte ich noch einmal besonders eingehen, denn hier ist es uns gelungen, dem Petenten zu seinem Recht zu verhelfen. Und zwar ist dies die Petition des kleinen Luca aus Bad Doberan beziehungsweise seiner Eltern. Dem Erstklässler wurde die kostenlose Nutzung des Schulbusses verwehrt, weil zwischen seiner Wohnung und dem Schulgrundstück der benachbarten Schule nur 1.932 Meter liegen. Denn die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises sieht eine Mindestentfernung von 2.000 Meter zwischen Wohnung und Schule als Voraussetzung für eine kostenlose Schülerbeförderung vor. Strittig war hier unter anderem, wo der Schulweg endet – am Schultor der Grundschule oder auf dem beaufsichtigten Schulgelände der Grundschule oder auf dem Gelände der benachbarten angrenzenden Schule, das morgens nicht durchgängig beaufsichtigt wird. Nachdem wir vor Ort als Petitionsausschuss die Strecke abgelaufen waren und mehrere Ausschussberatungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsministeriums und des Landkreises durchgeführt hatten, nahm der Landkreis eine entsprechende Satzungsänderung vor und konkretisierte die Messpunkte für die Entfernungsmessung. Daraufhin konnte dem Petenten – nunmehr schon in der 2. Klasse – endlich die Schülerbeförderungskarte ausgestellt werden. (Julian Barlen, SPD: Sehr gut!) Das Bemühen aller Beteiligten, hier zu einer Lösung im Sinne der Petenten zu kommen, ist zu begrüßen, und ich möchte mich auch an dieser Stelle hierfür noch einmal bedanken. Ich denke, dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass Petitionen etwas bewirken können. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung und den dazugehörigen Bericht sicherlich aufmerksam gelesen und darin weitere Beispiele unserer Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Land Mecklenburg-Vorpommern gefunden. Auch haben Sie die Empfehlung des Petitionsausschusses sicherlich zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
