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Dirk Bruhn

Die Linke 11.12.2024 Sitzungen 8/93

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rot-rote Landesregierung hält Wort. Das FAG ist für M-V ein Erfolgsrezept. Die Situation vieler Gemeinden hat sich seit der Einführung der FAG-Reform verbessert. Gerade in schwierigen Lagen in Bezug auf die Haushaltslage werden die Vorteile eines solidarischen Miteinanders deutlich. So ist es halt im Leben: Ein bevorzugtes Behandeln der eigenen Befindlichkeiten bringt keine Punkte. Starke Kommunen und ein starkes Land gibt es nur zusammen. Dass dies so bleibt und noch weiter ausgebaut wird, dazu die heute Erste Lesung des Dritten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in M-V. Dies ist ein Ergebnis der Kommunalgespräche vom 22. November dieses Jahres. Zu den Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes: Im laufenden und in den Folgejahren droht, bedingt durch die Steuereinnahmenentwicklung, zunächst eine erhebliche Überzahlung der Ausgleichszahlungen, gefolgt von späteren hohen Rückzahlungen. Finanzausgleich in Zahlen: 2024 1,535 Milliarden Euro, 2025 1,265 Milliarden Euro, 2026 1,267 und 2027 1,258 Milliarden Euro. Im Zusammenhang mit der eigenen Steuerkraft der Gemeinden ergibt sich damit ein Anstieg von 5,6 Prozent im Jahr 2025, gefolgt von einem starken Rückgang von 7,9 Prozent ein Jahr später. Für 2027 ist dann wieder ein Anstieg von 1,2 Prozent prognostiziert. Mit den kommunalen Spitzenverbänden ist hier eine Glättung der Finanzausgleichsmasse verabredet. In Zahlen: 2024 gleichbleibend 1,535 Milliarden, 2025 1,54 Milliarden, 2026 1,363 Milliarden und 2027 1,324 Milliarden. Damit schwankt die Finanzausstattung der Kommunen nur noch im Jahr 2025 mit einem Anstieg von 3,7 Prozent und dem Abfall von 3,3 Prozent im Jahr 2026. Diese Glättung erfordert ein Absehen von der Regel des Paragrafen 11 Absatz 1 Satz 2 für das Jahr 2025. Zum Ausgleich von Zinseffekten ist in den Zahlen für 2025 eine einmalige Zahlung von 5 Millionen Euro vorgesehen. Wie gesagt, dabei handelt es sich um ein Übereinkommen mit der kommunalen Familie, zum Teil Änderung des Kinderförderungsgesetzes, kurz KiföG. Ich gebe zu, für dieses Thema braucht es eine hohe Affinität, sich mit Änderungen der Einnahmen und Ausgaben der kommunalen Familie zu beschäftigen. Kurz gesagt, es gab in den letzten Jahren aufgrund falscher Annahmen im Jahr 2019 Verschiebungen in der kommunalen Familie. Die Gemeinden haben ihren zugeordneten Anteil von 32 Prozent der Kitakosten nicht mehr direkt bezahlt. (Torsten Renz, CDU: Dann haben die aber keine Schuld gehabt.) Der Anteil des Landes beträgt 54,5 Prozent. (Torsten Renz, CDU: Die Pauschale hat ja das Land festgelegt.) Dieser wurde aufgrund von Spitzabrechnungen sicher bezahlt. Diese Gemengelage führte dazu, dass der tatsächliche Anteil der Landkreise über den geforderten 13,5 Prozent liegt. Die Kosten der Landkreise wurden über die Kreisumlage refinanziert, (Enrico Schult, AfD: Das stimmt doch nicht, Herr Bruhn.) sprich, die Gemeinden haben in ihrer Gesamtheit dennoch die Kosten übernommen. Die Kreisumlage ist ein subsidiäres Finanzierungssystem. Ich habe mal bei Wikipedia gefragt: „Subsidiarität ... ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist. Das Subsidiaritätsprinzip besagt daraus folgend, dass ... staatliche Institutionen nur dann (aber auch immer dann) regulativ eingreifen sollten, wenn die Möglichkeiten des Einzelnen, einer kleineren Gruppe oder niedrigeren ... Ebene allein nicht ausreichen, eine bestimmte Aufgabe zu lösen. Anders gesagt bedeutet dies, dass die Ebene der Regulierungskompetenz immer ‚so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig‘ angesiedelt sein sollte.“ Zitatende. Da die Kreisumlage ein subsidiäres Finanzierungsmittel darstellt, ist es sachgerecht und vorzugswürdig, die Gemeindepauschale verursachergerecht umzusetzen und sie von der Kreisumlage abzukoppeln. Dazu ist eine Änderung in Paragraf 24 des KiföG notwendig. Diese Regelung hätte zum 01.01.2025 greifen können, bedauerlicherweise jetzt nicht mehr. Im Rahmen des Kommunalgesprächs wurde von den kommunalen Spitzenverbänden eine einmalige Sonderzahlung von 5 Millionen Euro für die Zeiträume vor 2025 ohne Anerkennung einer Rechtssicherheit angeboten. Zusätzlich wurde in das KiföG eine bessere Beteiligung der Gemeinden an der Steuerung und Kostenentwicklung aufgenommen. Die Gemeinden können aktiv an den Kostenverhandlungen mit den örtlichen Trägern teilnehmen. Hier wurden Hinweise des Landesrechnungshofes aufgenommen. Der Landkreistag begrüßt alle Änderungen des KiföG ausdrücklich. Zitat aus der Stellungnahme des Landkreistages M-V vom 06.12.2024: „Sowohl der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung als auch deren Inhalt sind zwischen Städte- und Gemeindetag, Landkreistag und Landesregierung abgestimmt.“ (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) Weiter heißt es: „Aus den oben genannten Gründen sprechen wir uns für eine schnellstmögliche Umsetzung zum 1.1.2025 aus und bitten Sie deshalb, einem beschleunigten parlamentarischen Verfahren zuzustimmen. Angesichts der insgesamt kritischen Haushaltslage der Landkreise, sollte hier unverzüglich gehandelt werden.“ Ende des Zitats. Die anderen im Kommunalgespräch vereinbarten Punkte würden natürlich noch abgearbeitet. Ich bitte um Überweisung und Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Jetzt möchte ich noch eingehen auf meine Vorredner von der AfD und CDU. Zuerst zu Herrn Renz: Herr Renz, Klamauk und Marktschreierei ist noch fast übertrieben, oder untertrieben, Entschuldigung. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Was ich selber denk und tu, das trau ich auch anderen zu. (Torsten Renz, CDU: Welchen Punkt meinen Sie konkret?) Was Sie zur Landtagswahl gesagt haben. Und wir sollen die Kommunen ... (Torsten Renz, CDU: Ach so, ja, das stimmt ja definitiv.) Ja, richtig! (Torsten Renz, CDU: Da bewerte ich Regierungshandeln.) Und wir sollen die Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Was Sie gemacht haben als Innenminister und Ihr Vorgänger, war, die Kommunen in den Ozean zu schmeißen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Und dann haben Sie Zahlen zitiert aus dem Bericht der Landesregierung aus der Drucksache 8/4384, die Sie völlig falsch interpretieren. Sie sagen, es gebe einen Anstieg von 179 auf 197. Das ist der Gemeindeanteil (Torsten Renz, CDU: Ja, und?) und da können Sie keine Rückschlüsse auf 2025 ziehen. (Torsten Renz, CDU: Was?) Zu Herrn Schult: Mich würde mal ehrlich interessieren, welcher Bürgermeister gesagt hat, er soll 200.000 Euro mehr bezahlen. (Torsten Renz, CDU: Wollen Sie den anschreiben? – Marc Reinhardt, CDU: Demmin, Malchin ...) In der Gegenwirkung (Marc Reinhardt, CDU: Reicht Ihnen das? – Tilo Gundlack, SPD: Nee, reicht nicht.) wird die Kreispauschale weniger. (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Also was die Gemeinden vorher alles pauschal bezahlt haben, insgesamt, in der Gesamtheit, wird jetzt den Gemeinden einzeln zugeteilt. Also es ist nicht so, dass der Landkreis eine Lastenverschiebung hatte. Diese hat er sich jedes Mal durch die Kreisumlage zurückgeholt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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