Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Zunächst möchte ich die aus dem Gesetzentwurf ersichtlichen Bemühungen in Bezug auf Digitalisierung und elektronische Kommunikation in der Verwaltung begrüßen. Die jüngsten Erfahrungen haben uns allen gezeigt, wie wichtig es ist, Verwaltungsverfahren auch unter außergewöhnlichen Umständen wie der COVID-19-Pandemie effizient und digital durchführen zu können. Besonders die Möglichkeit, digitale Formate für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Übermittlung von Planungsdokumenten zu nutzen, ist eine sehr sinnvolle Weiterentwicklung, die auch langfristig für mehr Effizienz in der Verwaltung sorgen würde. Dennoch gibt es in dem vorliegenden Gesetzentwurf auch Punkte, die kritisch betrachtet werden müssen. Das betrifft die Änderungen der Vollstreckungs-, Zuständigkeits- und Kostenverordnungen. Der Entwurf sieht vor, dass der Betrag zum Ausgleich der Vollstreckungskosten für die kommunalen Vollstreckungsbehörden auf 55 Euro pro Einzelfall festgesetzt wird, was zu einer Verdopplung der Pauschale führt. Diese Kosten werden insbesondere für die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeträgen erhoben, bei denen die kommunalen Behörden für den Beitragsservice im Vollstreckungsverfahren tätig werden. Das Problem, das hier auftritt, ist, dass diese Kosten in Form einer Fallpauschale ausgeglichen werden, und zwar auch dann, wenn die Vollstreckung erfolgreich war und die Kosten bereits durch die/den Vollstreckungsschuldner/-in gedeckt werden. Es handelt sich also um eine Mischkalkulation, die in vielen Fällen dazu führen wird, dass die Pauschale nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand steht. Besonders kritisch wird es, wenn wir den Beitrag, den Betrag von 55 Euro pro Fall ins Verhältnis zu anderen Bundesländern setzen. Mit dieser Erhöhung würde Mecklenburg-Vorpommern bei den Vorabkosten pro Vollstreckungsersuchen einen Spitzenwert erreichen, der mit weitem Abstand der höchste im gesamten Bundesgebiet ist – ganze 14 Euro mehr als der zweithöchste Betrag in Berlin. Es handelt sich um eine Kostenstruktur, die schwer nachvollziehbar ist. Um hier für mehr Fairness und Transparenz zu sorgen, sollte die Verwaltung dazu verpflichtet werden, eine genauere Prüfung und Dokumentation des tatsächlichen Vollstreckungsaufwandes vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Pauschalen bedarfsgerecht und realistisch festgelegt werden. Mit einer soliden Berechnungsgrundlage wäre auch die Regelung eines dynamisierten Pauschalbetrages denkbar. Insgesamt sind die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Vollstreckung sicherlich notwendig, aber sie müssen eben fairer und transparenter gestaltet werden. Die pauschale Erhöhung auf 55 Euro für jede Vollstreckung erscheint uns als zu hoch und es sollte eine differenzierte Lösung gefunden werden, die den tatsächlichen Aufwand und die realen Kosten berücksichtigt. (Beifall René Domke, FDP) Daher unterstützen wir den Antrag der FDP, die Höhe dieser Pauschale zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bei Artikel 3 des Gesetzentwurfes kommen wir daher zu einer Enthaltung, ansonsten stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Die Abgeordnete Constanze Oehlrich wendet sich an das Präsidium.)
