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Martina Tegtmeier

SPD 15.11.2024 Sitzungen 8/92

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Liberalisierung unserer Landesflaggenverordnung war eine Errungenschaft für uns, und wir werden die natürlich nicht wieder zurückschrauben wollen. Flagge zeigen ist, denke ich, in der heutigen Zeit besonders wichtig, (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) weil es heißt, Flagge zeigen im Sinne einer Haltung klarmachen, die die Repräsentanten dieser Gesellschaft, diejenigen, die für die Gesellschaft wirken, haben. Das sollen sie deutlich machen, und das wird immer wichtiger in der heutigen Zeit, das auch zu tun, und ich will jetzt mal den Regenbogen ein bisschen beiseitelassen und auf Orange setzen. Die UN-Kampagne „Orange The World“ macht seit 1991 auf Gewalt aufmerksam, vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Sie ist seit 2008 Teil der „UNiTE to End Violence against Women“-Kampagne des UN-Generalsekretärs, die von UN Women durchgeführt wird. Und auch hier im Land werden an zahlreichen Stellen am 25.11. Flaggen gehisst oder Fahnen gehisst, wie auch immer. Unsere Landesflaggenverordnung spricht nur von Flaggen, auch bei der Öffnung für Fahnen, würde ich mal meinen, um deutlich zu machen, dass sich die Verantwortungsträger dieser Gemeinde in dieser Gesellschaft für die Beendigung der Gewalt gegen Frauen einsetzen. Ich war bei zahlreichen Flaggenhissaktionen oder Fahnenhissaktionen dabei, und immer wieder gab es Diskussionen darum, wo dürfen wir das vollziehen, wo dürfen wir diese Flaggen hissen, und es gab immer wieder auch Verbote, dies an öffentlichen Gebäuden zu tun. Also damals verbot der Hüter unserer Flaggenverordnung das ziemlich konsequent. Was die Landesflaggenverordnung genau regelt, haben wir hier schon auch im Detail gehört. Dazu brauche ich jetzt gar nichts mehr zu sagen. Und die galt ja auch praktisch bis letztes Jahr, eigentlich bis Anfang letzten Jahres, (Zuruf von Horst Förster, AfD) bis die Liberalisierung durch unser Innenministerium auch vorgenommen wurde. Und es war halt eine politische Entscheidung hier im Haus, das Hissen von Flaggen an Dienstgebäuden zu bestimmten Anlässen wie Christopher Street Day, Equal Pay Day! – der Minister hat das gesagt –, Anti-Gewalt-Woche oder auch Mayors for Peace zu erlauben. Wir waren und sind der Meinung, dass das Eintreten des Staates und seiner Institutionen für verfassungsimmanente Werte wie Pluralismus, Weltoffenheit und Toleranz auch durch das Setzen entsprechender Flaggen oder Fahnen an Dienstgebäuden zum Ausdruck gebracht werden können muss. So soll jede Kommune eigenständig entscheiden dürfen, ob sie aus gegebenem Anlass zum Beispiel auch die Regenbogenflagge an ihrem Rathaus hisst. Die unterschiedlichen Meinungen dazu haben wir gehört. Und die Verengung auf diese einzige Fahne, das war ja wieder, da hat man dann wieder gut daran sehen können, wes Geistes Kind Sie sind, denn es gibt ja zahlreiche andere Flaggen, die es durchaus verdienen, gehisst zu werden, beziehungsweise Ereignisse oder Erkenntnisse auch durch Schieflagen in dieser Gesellschaft, wo man Flagge unbedingt zeigen sollte. Und das Neutralitätsgebot – trotz alledem, das wurde hier auch schon erwähnt, also es kann eben nicht sein, dass bestimmte Flaggen, die einheitlich Partei beziehen würden für Parteien oder gesellschaftsspaltend wären, gehisst werden. Nein, durch die Flaggenverordnung ist gewährleistet, dass die politische Neutralität öffentlicher Gebäude gewahrt bleibt. Und ich finde, das Hissen von Fahnen oder Flaggen mit der Regenbogenflagge kann man schwerlich als Parteinahme für eine politische Partei interpretieren, sondern sie steht als Zeichen für gesellschaftliche Offenheit und Toleranz. Das hat was mit Haltung zu tun. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Eine Flagge zu hissen, die sich symbolisch gegen Gewalt gegen Frauen richtet, kann schwerlich als Parteinahme für eine politische Partei interpretiert werden. Im Gegenteil, auch das hat was mit Haltung zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und auch wenn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Juli jedes Jahres vor ihren Rathäusern ein sichtbares Zeichen für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen setzen, glaube ich nicht, dass dadurch das Gemeinwohl gefährdet wird, sondern auch das hat für mich was mit Haltung zu tun. Auch Aktionen zum Hissen einer Flagge zum Tag der Kinderrechte können kaum in diese Kategorie fallen. Und mir fallen auch noch andere Gelegenheiten ein. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich persönlich finde sogar, dass jedes Jahr am 30. April an jedem Rathaus dieses Landes eine Flagge aufgezogen werden sollte, nämlich das ist der Tag der gewaltfreien Erziehung. Wir wissen, dass die Hälfte aller Kinder nicht gewaltfrei aufwachsen dürfen auf dieser Welt, und wir kennen diese schändlichen Zahlen aus dem Bericht vom BKA. Die Innenministerin gab gerade bekannt, wie das 2023 aussah und dass es da zu Buche schlug, dass 54 Kinder und Jugendliche jeden Tag Opfer sexuellen Missbrauchs werden in Deutschland. Und das passiert im direkten Umfeld, meistens in der Familie. Und da fällt mir dann immerzu ein, wenn ich so was lese – hier wird ja immer darauf gepocht, auch seitens Frau Federau, sie sagte das, glaube ich, in dieser Landtagsdebatte auch wieder –, sie zitiert ja immer so gern den Artikel 6 des Grundgesetzes und sagt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern“ (Petra Federau, AfD: Ja.) „und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Aber der Satz, der danach kommt, ich glaube, den habe ich von Ihnen noch nicht gehört. Da steht nämlich: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist unser aller Pflicht und die der staatlichen Institutionen, genau hinzugucken und da, wo Fehlentwicklungen zu sehen sind, einzuschreiten und auch Symbole zu setzen wie eine Flagge zur gewaltfreien Erziehung von Kindern. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Das interpretieren Sie so. – Petra Federau, AfD: Das steht da ganz gewiss nicht drin!) Also es gibt viele Gründe, unter denen man mit gutem Gewissen Flaggen hissen sollte. Und auch im öffentlichen Raum, an öffentlichen Gebäuden, nämlich immer da, wo die Gesellschaft nicht so funktioniert, wie das nach unserem demokratischen Selbstverständnis sein sollte, (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) können Zeichen und sollen Zeichen gesetzt werden. Deswegen ist die Liberalisierung unserer Landesflaggenverordnung allerhöchste Zeit gewesen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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