Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Unsere liberale Demokratie ist schon länger ein Teil – Pardon –, unsere liberale Demokratie ist schon länger ein Ziel hybrider Kriegsführung. Darunter versteht man neben massiven Desinformationskampagnen vor allem irreguläre feindliche Akte zwischen Staaten unterhalb des Einsatzes von Waffengewalt, etwa Cyberangriffe oder eben auch Versuche, größere Migrationsbewegungen in Gang zu setzen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das haben wir schon vor Jahren gesagt.) Nach einer Recherche von „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR arbeiten Russland und Belarus seit dem Sommer wieder verstärkt daran, Migrant/-innen aus armen und von Krisen geschüttelten Regionen über ihre Länder in Richtung Europäischer Union zu schleusen, vor allem in Richtung Deutschland. (Zuruf von René Domke, FDP) Russland vergebe in manchen Ländern bereitwillig Einreisevisa, um so gezielt Migrant/-innen anzulocken. Diese flögen oftmals nach Moskau oder Sankt Petersburg und reisten auf dem Landweg weiter nach Belarus, um dann zu versuchen, in die EU zu gelangen. Deutsche Sicherheitsbehörden sehen, so die Recherche weiter, nicht in der Migration selbst eine Gefahr. Allerdings würden einzelne Staaten das Thema missbrauchen, um den Zielstaat durch eine vermeintliche Überforderung zu delegitimieren und damit zusätzlich zu schwächen sowie seiner internationalen Reputation zu schaden, heißt es dazu in einem früheren Bericht des Bundesinnenministeriums. Solchen Delegitimationsversuchen müssen wir als Mitglieder dieses Landtags entgegentreten, aber nicht, indem wir dem Druck nachgeben und elementare Prinzipien des völkerrechtlichen Geflüchtetenschutzes sowie in unserer Verfassung gewährleistete Menschenrechte aushöhlen, (Beifall Rainer Albrecht, SPD, und Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) sondern indem wir zu eben diesen Prinzipien, zu diesen Werten stehen, auch wenn es schwierig wird. So viel der Vorrede! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt ein paar Worte zu den Anträgen im Einzelnen. Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, sich den Forderungen des Deutschen Landkreistages nach einer Wende in der Migrationspolitik anzuschließen. Die beinhalten unter anderem Forderungen nach einer Abschaffung des subsidiären Schutzes für Geflüchtete, nach einer Ausweitung der Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan, nach Leistungskürzungen und nach der Verhängung eines befristeten Aufnahmestopps. Die Forderung nach einer Abschaffung des subsidiären Schutzes widerspricht den Prinzipien des humanitären Völkerrechts. Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Aber ist das rechtlich möglich, Frau Oehlrich?) und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ist das rechtlich möglich?) Als ernsthafter Schaden gilt die Verhängung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit infolge eines bewaffneten Konflikts. Die Forderung nach einer Abschaffung des subsidiären Schutzes ignoriert, dass dieser ein wichtiges Instrument ist, um Menschen vor Verfolgung oder vor existenziellen Gefahren zu schützen. Abschiebungen in Länder, in denen der betroffenen Person Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, sind nach dem Grundgesetz und auch nach internationalem Recht verboten. Der absolut geltende, das absolut geltende Refoulementverbot ist eine Errungenschaft des Völkerrechts und Ausdruck der im Grundgesetz verankerten Unantastbarkeit der Menschenwürde. Die geforderte Abschiebung nach Syrien und nach Afghanistan würde dagegen verstoßen. Ein Leistungsausschluss für Geflüchtete gilt nach den im Rahmen des Sicherheitspakets geänderten Regelungen dann, wenn ein anderer EU-Mitgliedsstaat für eben diese Geflüchteten zuständig und ihnen die Ausreise möglich ist sowie kein Härtefall vorliegt. Aus Sicht unter anderem des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes verstoßen diese Regelungen sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen europarechtliche Vorgaben. Davon abgesehen nähme die Bundesregierung, so der Wohlfahrtsverband, durch dieses Vorhaben Not und Obdachlosigkeit in Kauf, um Geflüchtete vor einem Schutzersuchen in Deutschland abzuschrecken oder zur Ausreise zu bewegen. Für den Fall, dass diese Maßnahmen nicht zeitnah zu einer deutlichen Begrenzung der Migration führen, spricht der Deutsche Landkreistag sich dafür aus, die weitere Aufnahme von Geflüchteten auszusetzen. Er stützt diese Forderung auf Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Hiernach können die EU-Mitgliedsstaaten im Ausnahmefall vom Unionsrecht abweichen, es sogar unter Umständen unangewendet lassen, wenn ansonsten die öffentliche Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit in Deutschland zusammenbrechen würde. Ein solcher Notstand liegt jedoch derzeit nicht vor. Der Innenminister hat es vorhin auch noch mal bestätigt. Zudem verkennt der Deutsche Landkreistag, dass die in der Europäischen Grundrechtecharta verbürgten Grundrechte notstandsfest sind. Und, das will ich hier deutlich sagen, das Rechtliche ist das eine, aber wir halten es auch schlicht für richtig, mitmenschlich zu agieren. Nach dem Antrag der CDU-Fraktion soll die Landesregierung unter anderem gegenüber der Bundesregierung die Entwicklung konkreter Modelle zur Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten sowie die dafür erforderlichen Änderungen im europäischen und nationalen Recht einfordern. Zu genau diesem Thema hat das Bundesinnenministerium im Frühjahr eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Und die überdeutliche Mehrheit – ich glaube, es waren über 20 Sachverständige – dieser Sachverständigen hat gesagt, dass die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten extrem kritikwürdig ist. Eine menschenrechtskonforme Durchführung dieser Art extraterritorialer Verfahren sei unter Einhaltung wesentlicher Verfahrensgarantien in der Praxis kaum vorstellbar. Auch seien schlicht die dafür zu veranschlagenden Kosten unverhältnismäßig hoch. Zudem soll sich die Landesregierung nach dem Willen der CDU-Fraktion auf Bundesebene dafür einsetzen, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wieder rückgängig zu machen. Was ich daran nicht verstehe, einer grundsätzlich der Wirtschaft zugewandten Partei kann doch der sich immer weiter verschärfende Arbeitskräftemangel nicht egal sein. Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat errechnet, dass die Bundesrepublik Deutschland jährlich 1,5 Millionen Zuwanderer benötigt, um die derzeitige Zahl der Erwerbstätigen zu halten. Wenn wir wollen, dass Menschen zu uns kommen, hier leben, hier arbeiten und Steuern zahlen, dann müssen wir ihnen auch eine klare Perspektive auf Teilhabe bieten. Dafür ist aus Sicht meiner Fraktion die vor Kurzem beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts genau der richtige Weg. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie die CDU- fordert auch die FDP-Fraktion die Landesregierung dazu auf, das Angebot an Sprachkursen deutlich zu erweitern sowie Maßnahmen zu einer Beschleunigung der Arbeitsmarktintegration zu ergreifen. Erfasst werden sollen davon Geflüchtete mit einer gesicherten Bleibeperspektive. Der Begriff der „gesicherten Bleibeperspektive“ ist jedoch viel zu unpräzise. Ich glaube, das hatten wir auch schon mal im Plenum genau so. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stuft Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan als solche mit guter Bleibeperspektive ein. Festgemacht wird dies an der hohen Anerkennungsquote der Asylsuchenden aus diesen Ländern. (Zuruf von René Domke, FDP) Hält man sich jetzt aber vor Augen, dass etwa 40 Prozent der Ablehnungsbescheide des BAMF von den Gerichten kassiert werden, verliert der Begriff der „gesicherten Bleibeperspektive“ jegliche Kontur. Für die Beantwortung der Frage, welche Menschen von zusätzlichen Sprachkursen und einer weiteren Lockerung der bislang noch geltenden Arbeitsverbote profitieren sollen, ist das Kriterium der Bleibeperspektive schlicht unbrauchbar. Wenn dieser Aspekt in dem FDP-Antrag „Schnelle Integration von Zugewanderten“ berücksichtigt würde, könnten wir uns den darin enthaltenen Forderungen anschließen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
