Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde bereits mehrfach dargelegt, was unter Redispatch zu verstehen ist. Im Norden und Nordosten betreffen Maßnahmen des Netzengpassmanagements vorwiegend Windparks on- und offshore, die abgeregelt werden, während im Süden Steinkohle und Gaskraftwerke hochgefahren werden. Aus dem Quartalsbericht zum Netzengpassmanagement, 4. Quartal 2023, der Bundesnetzagentur ist ersichtlich, dass die Kosten von Redispatch mit erneuerbaren Energien sich zu 80 Prozent auf die Übertragungsnetzebene und nur zu 20 Prozent auf die Verteilnetzebene verteilen. Im Jahr 2023 sind trotz Zunahme des Redispatchmaßnahmevolumens die Kosten für das Netzengpassmanagement gegenüber dem Jahr 2022 gesunken. Sie betrugen im vergangenen Jahr rund 3,1 Milliarden Euro, damit über 1 Milliarde Euro weniger als im Jahr 2022. Grund hierfür sind nach Angaben der Bundesnetzagentur die gesunkenen Brennstoff- und Großhandelspreise im Vergleich zum Vorjahr. Die Zunahme des Maßnahmevolumens für Netzengpassmanagement und der Umgang mit den daraus entstehenden Kosten ist seit Jahren Thema und Kritikpunkt. Der Bund setzte in der Hochphase der Energiekrise – der Energiepreiskrise – Milliarden Euro ein, um die Netzentgelte für die Übertragungsnetze stabil zu halten. Ich erinnere daran, dass die Wälzung der Kosten bei den Übertragungsnetzen mittlerweile erfolgt. Für eine faire Wälzung der Kosten, auch für die Verteilnetze, haben wir uns seit Jahren eingesetzt. Das ist Teil der Koalitionsvereinbarung und wurde von der rot-roten Landesregierung bei jeder sich bietenden Gelegenheit kommuniziert und gefordert. Endlich ist es soweit, wenn auch für meinen Geschmack ein paar Jahre zu spät. Ab 2025 werden die Kosten der Netzentgelte dort sinken, wo der Ausbau der Erneuerbaren vorankommt. Damit endet eine nicht mehr hinnehmbare Ungerechtigkeit. Die Bundesnetzagentur hat am 30. August dieses Jahres die Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. Die Entlastung wird zum 1. Januar 2025 wirksam. Netzbetreiber können für Mehrkosten, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen, einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die WEMAG kündigte frühzeitig an, die Strompreise ab Januar kommenden Jahres zu senken. Seit Mitte Oktober dieses Jahres liegen die konkreten Entlastungen für die einzelnen Netzbetreiber vor. Bei der WEMAG Netz GmbH sinken die Netzentgelte von 15,8 auf 9,8 Cent pro Kilowattstunde, damit um 38 Prozent. Somit bestätigt sich die Schätzung, dass für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch die Stromkosten um rund 200 Euro im Jahr sinken können. Bei den anderen für Mecklenburg-Vorpommern relevanten und aufgeführten Netzbetreibern fällt die Entlastung etwas geringer aus. So sinken bei der E.DIS Netz GmbH die Netzentgelte um 20 Prozent von 13,9 auf 11,1 Cent pro Kilowattstunde. Beispielsweise bei den Stadtwerken Ludwigslust-Grabow sinken die Netzentgelte um 27 Prozent und bei den Stadtwerken Neustrelitz um 17 Prozent. Die Entlastungsbeträge werden über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanziert und betragen im kommenden Jahr 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit werden ab 2025 auch für die Verteilnetzebene erstmals die Kosten solidarisch über alle Stromverbraucher in Deutschland verteilt. Neben der Wälzung der Mehrkosten für den Ausbau der Erneuerbaren hat der Bundestag im November letzten Jahres eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Im Rahmen dieser Reform wurde auch eine Neuregelung zur Verringerung der Abregelung von Erneuerbare-Energien-Anlagen wegen strombedingter Netzengpässe eingeführt. Damit soll ein Anreiz zur Aktivierung zusätzlichen Stromverbrauchs, die sogenannten zuschaltbaren Lasten, geschaffen werden. Hierdurch soll eine engpassentlastende Wirkung eintreten. Die Menge an Strom aus erneuerbaren Energien, die wegen Netzengpässen abgeregelt werden muss, soll sich damit verringern. Der zu diesem Zweck eingeführte Paragraf 13k sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber Strommengen an berechtigte Teilnehmer zuteilen. Die Zuteilung startete am 1. Oktober 24 mit einer Erprobungsphase. Nach der Erprobungsphase werden die Abregelungsstrommengen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren zugeteilt. Somit greifen in Kürze Maßnahmen, um die Strompreise endlich zu senken. Sinkende Strompreise sind in unser aller Interesse und Ziel unseres Handelns. Wir setzen uns dafür ein, erzeugte erneuerbare Energien zunehmend regional zu verbrauchen, damit die Wirtschaftskraft des Landes zu steigern und uns unabhängiger von Importen zu machen. Diesem Ziel dienen auch der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und die Umsetzung der IPCEI-Projekte. Den CDU Antrag lehnen wir daher ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
