Petra Federau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Fraktionen! Liebe Demokraten der AfD! Herr Waldmüller, ich muss so ein bisschen wirklich schmunzeln, also weil es nun auch gerade vorher unser Antrag war. Und jetzt – Sie reden quasi bei der Einbringung, bringen die ähnlichen Argumente und so weiter, also, ach, ganz ehrlich, haben Sie doch mal ein bisschen Rückgrat! Aber egal. Also der Antrag der CDU erscheint im ersten Moment natürlich löblich, soll es doch um die Entlastung der Stromverbraucher gehen. Wie immer geht es um die Netzentgelte, die in unserem Bundesland mittlerweile Höchststände erreicht haben. Mit Ihrem Antrag möchten Sie nun zur Akzeptanzsicherung einen Webfehler der Energiewende beheben. Nur reicht es bei Weitem nicht, nur diesen einen Webfehler angehen zu wollen, der letztlich natürlich nur auf Bundesebene behoben werden kann. Es ist Ihnen aber zugutezuhalten, dass Sie klar erkennen, dass beim Zubau von sogenannten Erneuerbare-Energien-Anlagen zwischen Netzkapazität und Netzkosten eine Diskrepanz besteht. Diese Diskrepanz besteht nicht erst seit heute, liegen doch bei den hauptsächlichen Netzbetreibern WEMAG, E.DIS und 50Hertz enorm viele Anträge von Einspeisekapazitäten auf Halde, die auf Jahre immense kostenintensive Netzertüchtigung verursachen werden. In Punkt 1 des Forderungsteils ahnen Sie ja auch, dass die Ursache der hohen Redispatchkosten die ungesteuerte Einspeisung von Erneuerbare-Energien-Anlagen ist, und würden somit gerne in einem definierten Zeitraum die Ausgleichszahlung kürzen. Die Kosten entstehen im Netz durch die unregulierte Einspeiseüberkapazität der Erneuerbaren-Energien-Anlagenbetreiber, die nämlich keinerlei Verpflichtung haben, den Kostenschaden auszugleichen. Hier könnte ihr Ansatz deutlich verbessert werden, und zwar die Windkraft- und Solarparkbetreiber an den Kosten zu beteiligen, die bei Nichtlieferung, Ausfall und so weiter entstehen. Gleichzeitig sollte der Netzverknüpfungspunkt zur Einspeisung beim Netzbetreiber eine ökonomische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfahren, damit nicht an jedem Zwirnsfaden gebaut werden darf. Das passt somit wieder zur Aufforderung 2 Ihres Antrages und sollte deshalb unbedingt in der Entscheidung der Netzbetreiber liegen, was an Zubau geht und was eben nicht. Bis jetzt sind die Netzbetreiber nämlich verpflichtet, jedes EE-Projekt zu akzeptieren, egal ob es ökonomisch sinnvoll ist oder nicht. Punkt 3 Ihrer Aufforderung geht an der Aufgabe der Raumordnungsplanung leider vorbei. Diese hat sich schon vor Jahren davon verabschiedet, zu entscheiden, was sinnvoll ist und was nicht. Nach den jetzigen Eignungskriterien werden Windeignungsgebiete ausgewiesen, egal ob dort Wind weht oder ein Stromnetz vorhanden ist, spielt dabei eben keine Rolle. Dort geht es nur darum, sogenannte Eignungsgebiete oder, salopp gesagt, Goldgräberfelder für Investoren abzustecken, sind doch die Anwälte in den Planungsverbänden oft dieselbigen wie die der Investoren. Der Punkt 4 bläht über einen Monitoringsystem nur alles weiter künstlich auf, kostet Geld und sinnlos Personal. Dabei reicht es völlig aus, sich die Datenlage der Netzbetreiber anzusehen. Das ist erhellend und ausreichend, Daten und Fakten sind also vollkommen bekannt. Werte CDU, in Ihrem Begründungsteil finden sich dann eigentlich die Antworten auf das wirkliche Dilemma. Nur haben Sie scheinbar Angst davor, sie konkret anzusprechen und vor allem zu fordern. Stoppen Sie mit uns die verbindlichen Flächenziele zur Ausweisung weiterer Eignungsgebiete. Denn wie schreiben Sie doch in Ihrem Antrag: „Hauptursache hierfür war die gestiegene Einspeisung aufgrund“ des „Zuwachses an installierter Leistung.“ Genau! Und, meine Damen und Herren, das wird noch mehr, wenn die Flächenziele tatsächlich erreicht werden sollen. In den Flächenzielen sind keine Kennzahlen zu installierten elektrischen Leistungen vorgegeben, also was für Anlagen in welcher Leistungsklasse, Anzahl, Höhe, Rotordurchmesser und welche Windmenge zu welcher Zeit. Werte Kollegen, leider haben Sie es mit dem Wunschdenken zu tun, eine regulierte Versorgung aus Wind und Sonne zu bekommen. Wir dachten, Sie würden schon weiter sein als der Antrag von SPD und LINKEN aus dem Jahr 2022. Nun kam auch noch Ihr Änderungsantrag rein, der den Antrag leider immer noch nicht ganz rundmacht. Da aber der Antragsansatz nicht ganz falsch ist, es aber viele Dinge bei Ihrem Antrag zu verbessern gibt, möchten wir diesen Antrag zur gemeinsamen Beratung und Verbesserung in den Wirtschaftsausschuss überweisen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
