Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt gibt es zwei Hürden, erst einmal, zu fortgeschrittener Zeit so einen komplexen Sachverhalt zu diskutieren. (Sebastian Ehlers, CDU: Das trauen wir Ihnen intellektuell zu, Herr Meyer. – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, aber das bringt mich eher dazu, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) zu einer allgemeinen Äußerung, da muss man manchmal bei der Sortierung der Tagesordnungspunkte schon darauf achten, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Nimm dir Zeit!) welche Themen haben wir eigentlich zu welchem Zeitpunkt. Aber das nur am Rande. Und das Zweite ist natürlich, auch bei der Komplexität in fünf Minuten die Sachen rüberzubringen – wir werden sehen. (Sebastian Ehlers, CDU: Bedanken Sie sich bei der SPD, die hat die Redezeiten gekürzt.) Zunächst einmal vielen Dank für den Antrag, (Sebastian Ehlers, CDU: Gerne.) weil er ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung setzt, das ist keine Frage. Politisch würde ich jetzt sagen, Herr Waldmüller – aber ich komme auf die einzelnen Punkte gleich zurück, weil wir eine fachliche Debatte darüber führen sollten –, wenn die CDU auf Bundesebene zustimmt, dass wir das Energiewirtschaftsgesetz beziehungsweise die Novelle auf den Weg bringen, dann könnte man das Thema Heimspeicher und Batteriespeicher, das ist da nämlich in dem Entwurf drin, gleich schon mal lösen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern müssen Sie die Landesregierung gar nicht mehr auffordern. Und man könnte auch eine gute Debatte über das Thema Redispatch führen, keine Frage. So, jetzt gucken wir uns mal den Antrag an. Ich weiß ja, dass E.ON edis schon länger unterwegs ist, bei den Fachleuten dafür zu werben. Wenn man dann anschließend die WEMAG fragt, sehen die das ein bisschen kritischer beziehungsweise raten nicht unbedingt dazu. Und das zeigt auch die fachliche Debatte, die dahinter steht. Dass zwei Energieversorger schon unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema haben, hängt natürlich wie immer damit zusammen – das Sein bestimmt das Bewusstsein –, wie man in der jeweiligen Situation ist, die bei E.ON edis, was den Netzausbau angeht, darauf will ich gleich auch noch mal eingehen, kritischer ist als bei der WEMAG. Aber zu dem Thema komme ich gleich. Wenn man sich einen Redispatchvorbehalt anschaut, dann muss man zunächst mal ganz klar sagen, das ist eine zeitlich befristete Maßnahme. Eigentlich, und das werde ich gleich auch tun, brauchen wir etwas anderes, nämlich mehr Tempo beim Netzausbau. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf aus dem Plenum: Jawoll!) Grundsätzlich richtig, grundsätzlich richtig ist natürlich die Harmonisierung zwischen dem Ausbau auf der einen Seite bei den erneuerbaren Energien und auf der anderen Seite, was die Netze angeht. Und es gibt manche Vorteile. Die Synchronisierung, die Sie angesprochen haben, die ich auch gerade angesprochen habe, sicherlich kann man mit einem Redispatchvorbehalt – ich werde länger brauchen als fünf Minuten, Herr Damm –, kann man auch die Effizienz steigern. Das ist sicherlich auch ein Vorteil des Vorbehalts. Möglicherweise kommen wir auch zur Kostensenkung, weil es effektiver organisiert wird, und damit letztendlich auch zu einer erhöhten Akzeptanz. Aber was sind die Nachteile? Wir werden Verzögerungen haben bei neuen Anlagen, die genau an den Engpasstrassen sozusagen geplant sind, wenn da entsprechend keine Entgelte mehr vorgesehen sind. Wir werden aber auch langsamere Netzausbaumaßnahmen haben, weil das ganze Thema Redispatch natürlich temporär wirkt, auf den Markt einwirkt und damit aber hemmt, dass der Druck auf den Energieversorgern da ist, entsprechenden Netzausbau vorzunehmen. Ich habe ja zu den Energieversorgern eingangs schon was gesagt, da gibt es unterschiedliche Interessen. Und – man kann es nicht verhehlen, das werfe ich Ihnen nicht vor – es ist natürlich komplex in der Umsetzung. Das heißt, wir werden zusätzlich Bürokratie haben, weil man diese Prozesse natürlich steuern muss und genau gucken muss, welche Anlagen wo sozusagen unter den Redispatchvorbehalt fallen und damit auch keine Vergütung mehr bekommen sollen. Also es zeigt, man muss in die Abwägung gehen, was einen letztlich sozusagen weiter nach vorne bringt. Übrigens – weil wir darüber gesprochen haben –, ja, das Abregeln nimmt zu. Wir sind im Moment bei vier Prozent der Gesamtstrommenge, aber immer noch bei vier Prozent. Ich will das an der Stelle noch mal deutlich sagen, (Zuruf aus dem Plenum: Hört, hört!) weil ja manche Vorstellungen so sind, dass man irgend- wie hört, alles Mögliche wird abgeregelt und dadurch entsteht der sogenannte Wegwerfstrom. Aber lassen Sie mich vielleicht noch einmal ganz kurz zu dem kommen, was eigentlich Gebot der Stunde ist, und das ist in der Tat der Netzausbau. Und hier wird es wichtig sein, dass wir vorankommen. Wir können heute zum Beispiel der Presse entnehmen, eine Ankündigung von E.ON, dass Milliardeninvestitionen jetzt eingeplant werden für den Netzausbau. Und beim Netzausbau will ich auch ein Thema ansprechen, weil alle darüber reden, dass der Netzausbau dringend erforderlich ist. Das erfordert natürlich auch Akzeptanz. Wir erleben jetzt wieder Diskussionen, wo der Netzausbau stattfindet, in Mecklenburg-Vorpommern, zum Beispiel in Friedland, dass dann auch wieder die Diskussionen an der Stelle anfangen, meine Damen und Herren. Also da sind wir auch gefordert, wenn wir das eine wollen, müssen wir das andere sozusagen mitnehmen und die Diskussion auch offensiv führen. Was tun wir als Landesregierung? Wir sind gemeinsam mit den Energieversorgern dabei, dass die Bestandsinfrastruktur verstärkt wird. Auch das ist übrigens ein wichtiges Thema beim Netzausbau, nicht nur neue Netze bauen, neue Leitungen bauen, sondern auch die Bestandsinfrastruktur stärken, wie zum Beispiel zwischen Güstrow und Bentwisch. Wir brauchen vernünftige Offshoreanbindungen. Offshorewindkraft funktioniert, auch da wird noch einiges passieren. 50Hertz ist gerade dabei, im Bereich Lubmin sozusagen neue Anschlüsse sozusagen zu bringen. Dazu gehören auch neue Umspannwerke, neue Netzschnittstellen und so weiter und so fort. Und lassen Sie mich noch ein Thema benennen, weil es mir wichtig ist, und das ist etwas, Herr Waldmüller, da haben Sie ja recht: Wie schaffen wir es, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weitgehend im Einklang ist mit dem Netzausbau, mit dem Netz selber und mit der Netzintegration? Und deswegen haben wir bei den Abwägungskriterien, die den Regionalen Planungsverbänden vorliegen, wenn sie die Ausweisung von Windkrafteignungsgebieten vornehmen, haben wir als ein Abwägungskriterium auch sehr prominent die Netzintegrationsfähigkeit mit aufgenommen, weil es genau der entscheidende Punkt ist. (Zuruf aus dem Plenum: Sehr richtig!) Und darüber hinaus bei der Photovoltaik, wenn wir heute Zielabweichungsverfahren haben – und davon haben wir einiges –, dann ist ein entscheidendes Kriterium, das wir in der qualitativen Bewertung haben bei Zielabweichungsverfahren die Netzintegration. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt, eine PV-Anlage wird dann sozusagen nur noch dann genehmigt, wenn tatsächlich die Netzintegration nachgewiesen werden kann. Auch das sind alles Punkte, um voranzukommen. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich rate uns, man kann sicherlich kurzfristig an Redispatchmodelle denken, aber viel, viel wichtiger, und das ist das eigentliche Ziel der Landesregierung, dass wir konsequent mit den Vorhabenträgern den Netzausbau in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
