Wolfgang Waldmüller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt der Antrag „Kosten für Stromverbraucher senken – Vergütung für die nicht eingespeiste Energie“ zu „streichen“. Das ist ein Vorschlag, wo wir tatsächlich einen Lösungsvorschlag haben, wie wir gerade den Netzausbau oder den Erneuerbaren-Energie-Ausbau mit dem Netzausbau koordinieren können. Wir erleben derzeit nahezu ungesteuerten Ausbau von Freiflächen-PV, die daraus resultierenden Strommengen verstopfen die Netze. Und um die Netzsicherheit zu gewährleisten, sind Netzbetreiber gezwungen, Wind-, aber auch PV-Anlagen, immer häufiger abzuregeln, was zu steigenden Redispatchkosten führt. Im Jahr 23 mussten bundesweit knapp elf Terawattstunden Wind- und PV-Strom abgeregelt werden. Die Kosten hierfür zahlen die Endverbraucher in Form von steigenden Netzentgelten. Diese lagen in M-V in diesem Jahr bereits bei 15 Cent pro Kilowattstunde, einer der höchsten Werte bundesweit. Ich will da gleich … In unserer Begründung steht ein falscher Wert, da stehen noch 11 drin. Da haben wir versehentlich falsch geschrieben, deswegen hier die Korrektur. Die gleichmäßigere Verteilung der Netzentgelte auf Bundesebene wird das Problem der hohen Redispatchkosten aber nicht lösen, denn die Ursache hierfür ist der fehlende Gleichschritt von Erneuerbaren-Energie-Ausbau und dem Netzausbau. Und mit unserem Antrag möchten wir den Erneuerbaren-Energie-Ausbau besser mit den vorhandenen Netzkapazitäten synchronisieren, um die Kosten für Verbraucher zu senken. Das Hauptproblem, das wir adressieren wollen, ist der ungesteuerte Ausbau von Freiflächen-PV. Es kann nicht sein, dass PV-Projekte ohne Rücksicht auf Netzkapazitäten errichtet werden, die Stromnetze verstopfen und die Betreiber am Ende auch noch großzügige Entschädigungszahlungen erhalten. Der derzeitige PV-Boom liegt daran, dass die Anlagen weniger anforderungsreich sind, man im Grunde nur ein Grundstück und eine Genehmigung braucht und die Anlagen auch auf weniger Widerstand stoßen. Das hat dem ungesteuerten Zubau Tür und Tor geöffnet. Auf diesen PV-Zubau erhoffen wir durch den vorgeschlagenen Redispatchvorbehalt eine größere Lenkungswirkung. Das Steuerungsinstrument würde aber auch einen künftigen Windkraftzubau lenken. Der Bund verlangt von uns die Umsetzung der verbindlichen Flächenziele. Ich will das jetzt nicht wiederholen, was wir von dem Wind-an-Land-Gesetz halten und was eine bessere Lösung ist, aber es ist Gesetzgebung, deswegen müssen wir damit umgehen. Dies kann bezahlbar aber nur unter der Voraussetzung geschehen, dass neue Windkraftprojekte in der Region mit ausreichend Netzkapazität umgesetzt werden. Die Voraussetzung dafür muss aber sein, dass der Zubau dort erfolgt, wo Netzkapazitäten vorhanden sind. Beide, Windkraft und PV, müssen gesteuert werden, nur so lassen sich immer weiter steigende Kosten für Abregelung vermeiden. Und es ist auch volkswirtschaftlich nicht zu vertreten, dass Anlagenbetreiber Entschädigungen erhalten, obwohl sie ihre Anlage bewusst in bereits überlastete Netze anschließen, (Petra Federau, AfD: Ja, genau so!) in dem Wissen, dass sie ja über die Redispatchkosten vergütet werden. Absehbar nicht einspeisbarer Strom darf nicht länger auf Kosten der Verbraucher vergütet werden, hier braucht es eine politische Steuerung. Und deswegen dieser Redispatchvorbehalt, wie funktioniert der? Der Redispatchvorbehalt ist ein wirksames Instrument zur Steuerung des EE-Ausbaus. Er stellt sicher, dass die EE-Anlagen, die in überlasteten oder absehbar überlasteten Netzregionen errichtet werden, für einen festgelegten Zeitraum keine Ausgleichszahlungen für abgeregelten Strom erhalten. Und dieses Steuerungsinstrument schafft sogar Anreize für Investoren, den Ausbau von EE-Anlagen in Regionen vorzunehmen, in denen noch freie Netzkapazitäten vorhanden sind. Die bestehende Infrastruktur wird also effizienter genutzt. Und das reduziert Netzüberlastungen und vermeidet Abregelung, wodurch der EE-Ausbau für den Verbraucher günstiger wird. Bei der Umsetzung des Redispatchvorbehaltes ist der Netzbetreiber verpflichtet, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Nachweis über laufende Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau zu erbringen. Und werden die notwendigen Netzkapazitäten nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums bereitgestellt, greifen nach Ablauf der Frist der Redispatchvorbehalt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber seinen Ausbauverpflichtungen nachkommt und Investoren die nötige Planungssicherheit haben. Ein zentraler Baustein für den Redispatchvorbehalt ist die frühzeitige Identifikation und öffentliche Bekanntmachung zukünftiger Engpasstrassen. Diese Transparenz ermöglicht es Investoren, fundierte Entscheidungen zu treffen und Projekte besser zu planen. Und zusätzlich ist die Einführung eines Monitoringsystems unerlässlich, um die Auswirkungen des Redispatchvorbehalts fortlaufend zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen. Ergänzend zur Einführung des Redispatchvorbehalts sollte das Vorhandensein ausreichender Netzkapazität als Kriterium in die regionale Raumplanung integriert werden, um unnötige Abregelung zu vermeiden. Und jetzt haben wir Ihnen auch einen Änderungsantrag vorgelegt, wo es um den Batteriezubau geht, wo ich Sie jetzt schon bitte, dass Sie den auch beziehungsweise dass Sie dem zustimmen. Batteriespeicher sind ebenso eine wichtige Stellschraube für die Netzstabilität und die Kostensenkung. Aktuelle Batteriespeicher decken kurzfristig Bedarfsspitzen von 15 Minuten bis 2 Stunden. Perspektivisch können Speicher mit 6 bis 8 Stunden Dauer größere Netzstabilität bieten. Probleme mit der Versorgungssicherheit liegen meist im kurzfristigen Bereich, da sind Speicher besonders geeignet, denn sie stabilisieren kurzfristig das Netz und schaffen wertvolle Zeit, um Kraftwerke hochzufahren. Speicher sollten dort aufgestellt werden, wo sie den größten Effekt erzielen – an Netzverknüpfungspunkten oder in Regionen mit hohen Netzbelastungen. Und das aktuelle Problem dabei ist aber, Batteriespeicherbetreiber brauchen Netzanschlussmöglichkeiten, kämpfen aber um Zugang zu Netzverknüpfungspunkten. Und mit unserem Änderungsantrag fordern wir daher, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass Speicher denselben Netzanschlussvorrang wie EE-Anlagen erhalten und auch die Einspeiseregelungen flexibilisiert werden. Und außerdem fördern wir die Förderung von gezielter Aufklärungsarbeit über den netzdienlichen Betrieb von dezentralen Heimspeichern. Meine Damen und Herren, unser Ziel ist, eine mögliche Lösung aufzuzeigen, eine sachorientierte Lösung, es ist keine parteipolitische Auseinandersetzung. Daher werden wir uns auch in der Aussprache darauf beschränken, mögliche Bedenken eben zu entkräften. Besonders würden wir natürlich begrüßen, wenn wir fraktionsübergreifend diese Initiative auf den Weg bringen könnten zur besseren Steuerung des EE-Ausbaus. Deswegen bitten wir Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein – warum auch immer –, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) dann bitten wir um Überweisung in den Wirtschaftsausschuss, das ich hier, das ich dann beantrage, falls nicht zugestimmt wird, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) genau, dort können wir gemeinsam konstruktiv weiter an einer Lösung arbeiten. Ich bitte Sie aber, das mal überparteilich zu sehen. Es ist eine Möglichkeit, tatsächlich, eine tatsächliche Steuerung vorzunehmen, die dann die Netzkosten minimiert und Verbraucher mit niedrigeren Kosten umgehen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
