Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kommt ja oft oder immer öfter darauf an, wer etwas sagt, möglicherweise mehr als das, was er sagt. (Horst Förster, AfD: Das stimmt wohl!) Und deshalb hole ich mir heute kraftvolle Verstärkung für unseren Antrag mit dem Ziel, Sie davon zu überzeugen, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses das Mittel der Wahl ist. Erster Anwalt unseres Antrags, der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands. Zitat: „Die flächendeckende stationäre Versorgung der Bevölkerung ist bereits heute bedroht. Die Krankenhausreform in ihrer vom Bundestag beschlossenen Form wird die Lage nicht verbessern“. Pressestatement des Verbandes der Krankenhausdirektoren vom 11.11.2024, also nach dem Ampelaus. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mein zweiter Anwalt ist die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, zunächst mit ihrem Pressestatement vom 16.10. diesen Jahres: „‚Mecklenburg-Vorpommerns Krankenhäusern lehnen“ das „KHVVG geschlossen ab!‘“ und nachlegend mit einem Antrag und einem Brief an die Mitglieder des Bundesrates aus Mecklenburg-Vorpommern, also die Ministerpräsidentin, deren Stellvertreterin und die für Bundesangelegenheiten zuständige Ministerin Martin, und uns als Abgeordneten, soweit wir einen fachlichen Bezug haben, vom 12.11. diesen Jahres, also nach dem Ampelaus, Zitat: „Unabhängig von parteipolitischen Überlegungen bitten wir Sie damit auch, einen Antrag der CDU-Landtagsfraktion grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, mit dem die Landesregierung … aufgefordert wird, sich der Initiative anderer Bundesländer zur Anrufung des Vermittlungsausschusses anzuschließen.“ Besser, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man nicht um Zustimmung für unseren Antrag werben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und eigentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, könnte ich jetzt aufhören oder Ihnen alternativ gerne den Brief der Krankenhausgesellschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorlegen oder sagen, fragen Sie Ihre Experten, meine Damen und Herren, fragen Sie Ihre Krankenhäuser, Ihre Landeskrankenhausgesellschaft oder alle im Gesundheitswesen Beteiligten. Ich hätte aber im Übrigen noch einen dritten Anwalt parat, und zwar deshalb, weil das Sozialministerium im Ausschuss und auch auf Veranstaltungen der letzten Wochen immer noch erklärt hat, dass der Vermittlungsausschuss ausdrücklich nicht angerufen werden soll, nämlich den Beschluss gegen die Krankenhausreform der Ost-MPK am vergangenen Freitag – also nach dem Ampelaus –, den auch Mecklenburg-Vorpommern mitgetragen hat, der verdeutlicht, dass auch die Landesregierung trotz anderslautender Beteuerung von der Gesundheitsministerin Drese offensichtlich wenig überzeugt ist, gegenwärtig nicht zuzustimmen. Vielmehr heißt es im Beschluss der Ost-MPK wörtlich: „Hinsichtlich der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Krankenhausreform sind sich die Länder einig, dass damit eine flächendeckende Krankenversorgung nicht gesichert ist. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat am 22. November 2024 über die Anrufung des Vermittlungsausschusses“ zu entscheiden haben, Zitatende. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Hört, hört!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, spätestens jetzt jedenfalls müssten mindestens die Alarmglocken bei Ihnen schrillen. Vor diesem Hintergrund und der bundespolitischen Entwicklung gibt es doch gar keine andere Alternative, als die Krankenhausreform in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Es braucht grundlegende Veränderungen, und ja, auch dann, wenn es heißt, lieber kein Gesetz jetzt, als dieses, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Die Krankenhausreform ist ein Blindflug bei schlechtem Wetter und mit wenig Benzin im Tank. Rot-Rot setzt bislang lieber auf „Augen zu und durch“ und riskiert die medizinische Versorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern. Und das, meine Damen und Herren, ist grob fahrlässig. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dieser Kurs muss verlassen werden! Schließlich ist man doch eigentlich mit dem Ziel angetreten, die zukünftige Krankenhausversorgung auf ein sicheres Fundament zu stellen. Denn dass eine Reform notwendig ist, meine Damen und Herren, bleibt völlig unbestritten. Insbesondere Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die Reform jedoch in eine Sackgasse geführt, und das bereits vor dem Ampelaus. Er hat die Bundesländer brüskiert und den gemeinsamen Kurs aus unserer Sicht frühzeitig verlassen. Das Ergebnis ist nämlich eine Reform, deren Auswirkung niemand so wirklich kennt oder jedenfalls uns nicht vortragen kann und die ihren Namen deshalb nicht verdient. Der Vermittlungsausschuss ist die letzte Möglichkeit, dieses Himmelfahrtskommando zu beenden und die Reform grundlegend zu verändern. Die Entwicklungen auf Bundesebene dürfen nicht als Vorwand und Drohkulisse genutzt werden, die Krankenhausreform in der aktuellen Form durch den Bundesrat einfach durchdrücken zu wollen. Mecklenburg-Vorpommern muss sich der Initiative anderer Bundesländer anschließen, um den Vermittlungsausschuss anzurufen. Denn dass die Vorbehalte auch innerhalb der Landesregierung geteilt werden, zeigt sich ja offensichtlich auf den Beschluss der OstMPK, ansonsten hätte man ja nicht einen gemeinsamen Forderungskatalog an das BMG übersandt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Doch.) Dass es bei der Ablehnung der Krankenhausreform nicht um Parteipolitik geht, zeigt auch die überparteiliche Initiative, der unter anderem auch SPD-geführte Bundesländer im Bundesrat gefolgt sind. Grundlegende Kritikpunkte wurden vom BMG abgewiegelt und stehen nach wie vor im Raum. So kann bis heute niemand abschließend beurteilen, welche konkreten Auswirkungen die Pläne der Reform denn tatsächlich haben. Das liegt zum einen daran, dass die lange geforderte Auswirkungsanalyse erst nach Beschluss des Gesetzes im Bundestag an die Bundesländer gereicht wurde, und auch diese verdient die Bezeichnung „Auswirkungsanalyse“ nicht. Ein sogenannter Grouper, mit dem alle – in Anführungszeichen – stationäre Fälle den zukünftigen Leistungsgruppen und deren Anforderungen zugeordnet werden können, liegt einfach nach wie vor nicht vor. Und ich habe starke Zweifel, dass die Landesregierung tatsächlich konkret und für jeden Standort sagen kann, was denn diese Krankenhausreform denn nun tatsächlich mit sich bringt. Ich hatte es gesagt, die Reform ist daher ein Blindflug, bei der Rot-Rot bislang das Prinzip „Augen zu und durch“ verfolgt hat. Das müssen wir anhalten, zumal es auch aus unserer Sicht nach wie vor notwendig wäre, eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung einzuführen – gerade für kleinere Standorte im ländlichen Raum für ihre Existenz unabdingbar. Ein weiterer Kritikpunkt ist zudem die mangelnde Übergangsfinanzierung, und angesichts der finanziellen Schieflage muss weiterhin eine kalte Strukturbereinigung befürchtet werden. Ich denke, uns ist allen bewusst, welche Standorte in M-V möglicherweise dann sofort betroffen wären, und diese Entwicklung kann nicht in unserem Sinne sein. Über verfassungsrechtliche Bedenken darüber hinaus können wir weiterdiskutieren, nämlich dann, wenn es um die Frage der Planungshoheit der Länder geht und die Frage, ob da nicht unzulässig eingegriffen wird und was vor allem die Teilfinanzierung des Transformationsfonds aus den Mitteln der Krankenversicherung betrifft. Aber dazu dann später gern mehr. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
