Beate Schlupp
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Antrag könnte man meinen, die Koalitionsfraktionen trauen der Landesregierung nicht über den Weg. Und aufgrund der bisherigen Entwicklung im Bereich Agrar-Photovoltaik, die in den meisten Fällen durch Zielabweichungsverfahren erfolgt und zu erheblichen Verzögerungen bei den Genehmigungsverfahren führt, ist dies auch nur zu verständlich. Investoren, Flächeneigentümer und Landwirte raufen sich angesichts der Genehmigungsverfahren die Haare. Zeitgleich besteht derzeit kein Bedarf an neuen Anlagen, da weder eine ausreichende Speichertechnologie noch die notwendigen Stromleitungen zur Verfügung stehen. Auch deshalb entsteht gerade an sonnigen Tagen der sogenannte Strommüll, der dann teuer im Rahmen der Redispatchkosten durch den Endverbraucher bezahlt werden muss. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und da diese Kosten offensichtlich nicht ausreichen und man gleichzeitig Anreize für Grundeigentümer schaffen will, sich für die Wiedervernässung ihrer Flächen zu erwärmen, kommen die Koalitionäre auf die grandiose Idee, den Klima- und Naturschutz gemeinsam zu denken und die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Moorflächen zu ermöglichen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Es leuchtet doch wohl jedem ein, dass auf nassen Standorten Photovoltaikanlagen entweder schwimmend oder mit riesigen Fundamenten installiert werden müssen. Eine solche Installation kann wirtschaftlich nicht bestehen und hat erhebliche Auswirkungen auf den Artenschutz. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht umsonst hat die Bundesregierung Photovoltaikanlagen auf Moorflächen mit einer höheren Einspeisevergütung versehen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eines jedoch ist klar, die Bewirtschaftung von wiedervernässten Mooren ist ein defizitäres Geschäft (Thore Stein, AfD: Genau!) und wird es auch bleiben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und genau deshalb soll die Anschaffung von Spezialtechnik für die Bewirtschaftung von nassen Flächen, die Bewirtschaftung im Rahmen der Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder des Aktionsplanes Klimaschutz der Bundesregierung gefördert werden. Denn Bedarf an Dämmstoffen oder Heizmaterial aus Paludikulturen oder andere Nutzungsformen gibt es trotz jahrelanger Forschung und Förderung bis heute nicht. Insbesondere die Forderung unter Punkt 4 Ihres Antrags verdeutlicht, dass Sie im Bereich Klimaschutz übers Ziel hinausschießen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Während seitens der Bundesregierung eine Förderung von Klimaschutzmaßnahmen erst bei Nachweis der eingesparten klimaschädlichen Gase erfolgt, wollen Sie Investoren gänzlich vom Risiko fehlender Niederschläge oder anderer natürlicher Einflüsse freistellen. Zu Kosten für den Endverbraucher oder Nutzen für den Klima- und Artenschutz schweigt der Antrag wohlweislich. Und Ihr in der Begründung des Antrages formuliertes Ziel, die Moorflächen weiterhin durch landwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften zu lassen, kann nicht erreicht werden, denn schon heute zahlen außerlandwirtschaftliche Investoren für Agrar-Photovoltaikflächen bis zu 5.000 Euro Pacht je Hektar und Jahr, die kein landwirtschaftliches Unternehmen aufbringen, geschweige denn erwirtschaften kann. Und was für Flächeneigentümer also durchaus lukrativ sein kann, hilft den Anwohnern herzlich wenig. Sie bekommen zusätzlich zu den aufgrund schlechter Erfahrungen ohnehin zumindest kritisch gesehenen Wiedervernässungsmaßnahmen auch noch ebenfalls ungeliebte Photovoltaikanlagen. Eine Akzeptanzsteigerung für den Moorschutz sieht anders aus. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wie denn?) Zudem werden die Menschen zu Recht erwarten, dass der wissenschaftliche Nachweis erbracht wird, dass Eingriffe in den Moorkörper keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut haben. Denn jahrelang hat man erklärt, dass die überragende Bedeutung der Moore für das Klima in der Abwägung gegen individuelle Interessen von Menschen Vorrang hat. Also müssten, wenn man den Menschen in den Mittelpunkt seiner Überlegungen stellt, zumindest die gleichen Überlegungen auch bei Photovoltaik angestellt werden. Insgesamt hätte es dieses Antrages ohnehin nicht bedurft, da die Landesregierung jederzeit entsprechende Maßnahmen ergreifen und handeln kann. Und wenn ich den Minister richtig verstanden habe, tut er das auch. Ihren Antrag lehnen wir ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
