Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wie digital ist Mecklenburg-Vorpommern? Wie weit ist die Digitalisierung von Wirtschaft, Infrastruktur, Verwaltung und Gesellschaft in unserem Bundesland vorangeschritten? (René Domke, FDP: Soll ich das mal beantworten?) Antworten auf diese Fragen gibt es nicht nur bei Herrn Domke, sondern zum Beispiel auch im Bitkom Länderindex. Der Digitalverband erstellt jedes Jahr ein Digitalranking der Bundesländer. Dafür werden die 16 Landesregierungen und mehr als 5.600 Bürger/-innen befragt sowie amtliche Bundesstatistiken und Drittstudien ausgewertet. Mecklenburg-Vorpommern liegt in diesem Ranking auf dem vorvorletzten Platz. (Beifall René Domke, FDP – Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!) Und ich muss Ihnen sagen, spätestens nach dem Antrag von Rot-Rot wundert mich bei diesem Thema gar nichts mehr. Das Modernisierungs- und Optimierungskonzept des Justizministeriums sieht im Schwerpunkt „Digitalisierte Justiz 2030“ unter anderem die Umsetzung des Projektes „Einführung elektronischer Prüfungen beim Landesjustizprüfungsamt“ vor. (Zuruf von René Domke, FDP) So sollen beim Landesjustizprüfungsamt bis zum 31. Dezember 2030 sämtliche staatliche Prüfungen in elektronischer Form abgelegt werden können. Nach dem Antrag von SPD und DIE LINKE soll die Landesregierung nun dazu aufgefordert werden, dem zuständigen Rechtsausschuss zeitnah einen Vorschlag zur Umsetzung des E-Examens für die Aufsichtsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung vorzulegen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das E-Examen für die Zweite Juristische Staatsprüfung schnellstmöglich gestartet werden kann. Dazu habe ich zwei Anmerkungen: Erstens. Andere Bundesländer – das wurde hier auch schon erwähnt – haben das E-Examen längst umgesetzt. In Sachsen-Anhalt können sich Referendar/-innen bereits seit April 2019 für die Prüfung am Rechner entscheiden. Sachsen und Rheinland-Pfalz führten das E-Examen im Jahr 2021 ein. Thüringen zog im Dezember 2022 nach. Berlin, Brandenburg und das Saarland folgten 2023. Seit dem 1. Januar 2024 haben auch die Referendar/-innen in Nordrhein-Westfalen die Wahl zwischen einer handschriftlichen oder einer elektronischen Anfertigung ihrer Prüfungsarbeiten. Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg wollen die E-Klausur noch in diesem Jahr anbieten. Digitale Schlusslichter sind Hessen, Niedersachsen und wieder einmal Mecklenburg-Vorpommern. Zweitens. Das Landesjustizprüfungsamt hat den Referendar/-innen unseres Landes längst mitgeteilt, dass es beabsichtigt, die elektronische Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der Zweiten Juristischen Prüfung ab Februar 2026 anzubieten. Eine Umsetzung der elektronischen Prüfungen in der staatlichen Pflichtfachprüfung soll anschließend schnellstmöglich, jedenfalls aber bis zum 31.12.2027 erfolgen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass der Landtag nun die Landesregierung, in dem Fall die Justizministerin, zu einer späteren Einführung des E-Examens auffordern soll, obwohl sich diese bereits in der Umsetzung befindet, ist aus Sicht meiner Fraktion nicht nachvollziehbar. (Beifall Sebastian Ehlers, CDU, Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Der Antrag zeigt exemplarisch, wie schlecht es um die Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern bestellt ist. Die Schaffung einer Möglichkeit, die Zweite Juristische Staatsprüfung auch elektronisch abzulegen, ist lange überfällig. Reine Schaufensteranträge wie dieser sind überflüssig und werden von uns nicht unterstützt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Sebastian Ehlers, CDU, Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP)
