Prof. Dr. Robert Northoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Wir haben heute über einen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD zu entscheiden, der sich für eine moderne juristische Ausbildung starkmacht, und einen solchen Antrag unterstütze ich gern. Wir alle wissen, die Rechtsstaatlichkeit ist ein Fundament unseres Staates. Sie ist aus Artikel 20 (2) und (3) im Grundgesetz abzuleiten. Dazu gehört auch die Gewaltenteilung. Dafür brauchen wir also auch zur Klärung dessen, was Legislative und Exekutive tun, eine Überprüfung der Bindung an Gesetz, und Recht und das setzt eine leistungsfähige Justiz, insbesondere auch Judikative voraus. Ich denke dabei sofort an Willy Brandt. Der hat im September 1992 treffend so formuliert: „Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer. Darum – besinnt Euch auf Eure Kraft und darauf, dass jede Zeit eigene Antworten will und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.“ Und ich denke, an dieses wichtige Zitat können wir gut anknüpfen. Und wenn wir die Entwicklung der letzten 20 Jahre beachten, so ist klar, dass wir die Chancen der Digitalisierung nutzen sollten. Und das ist, glaube ich, auch das politisch gewollte Ziel unserer Regierungskoalition. Ich habe den Antrag so gelesen, dass es eben doch ein Konzept gibt, nämlich ein Modernisierungs- und Optimierungskonzept zum Schwerpunkt „digitalisierte Justiz“, und deswegen gibt es solche Überlegungen. Sie haben kritisiert, Herr Ehlers, glaube ich, das Jahr 2030. Aber in diesem Zusammenhang gehe ich mal davon aus, dass man da auch schneller sich bewegen werden wird. Die Gerichte sind, wie wir gehört haben, dabei auch auf dem Weg. Sie haben das elektronische Anwaltspostfach eingeführt, sie probieren die elektronische Aktenführung aus. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Sie haben recht, wir konnten uns davon sogar persönlich überzeugen bei einer Ausschusssitzung. Es wird die flächendeckende Umsetzung im Zivilverfahren, wahrscheinlich auch dann später im Strafverfahren 2026, vorgesehen. Darauf müssen wir – und das haben wir heute schon mehrfach gehört – die Referendarinnen und Referendare vorbereiten. Sie erhalten ja, wie wir es auch schon gehört haben, schon heute in ihren Stationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft Dienstlaptops, dienstliche Adressen, lernen die elektronische Akte kennen, erfahren, wie sie im Prozess genutzt werden können. Und in der stationsbegleitenden Ausbildung können Sie über Onlinelernprogramme arbeiten. ELAN-REF, sie haben Zugang zu Onlinedatenbanken, die auch andere Leute natürlich nutzen, und insbesondere seit der Zeit von Corona gibt es auch Videokonferenzen. Da liegt es doch wirklich nahe, auch im Rahmen des weiteren Ausbaus der Digitalisierung das E-Examen in der Justiz einzuführen. Und insofern, ich kann verstehen, wenn Sie das Wort 2030 jetzt erst einmal als etwas zu zögerlich ansehen, aber ich habe volles Vertrauen, dass, glaube ich, das Problem als solches erkannt worden ist. Und der Umstand, dass es dort ja gerade eben ein solches Modernisierungskonzept gibt, legt doch die Erkenntnis nahe, dass wir dort auch, glaube ich, schon früher Ergebnisse sehen werden. Ein solches Examen, das haben wir hier schon gehört, hat verschiedene Vorzüge. Es motiviert die Referendarinnen und Referendare, sich verstärkt mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen. Es stärkt die zunehmend papierlose Verwaltung, schont damit Ressourcen, bereitet besser auf die spätere praktische Tätigkeit in Anwaltskanzleien, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden vor, erleichtert durch die einfachere Lesbarkeit die Korrektur auch ohne Identifizierbarkeit, aber natürlich kann man es dann auch nicht mehr handschriftlich nachprüfen. Aber es erleichtert insgesamt die anschlussfähige Kommunikation, und wie wir von der Justizministerin heute gehört haben, erleichtert es auch die Gewinnung des juristischen Nachwuchses, für den es offenbar doch ein wichtiges Kriterium ist, ob dieses E-Examen bei uns möglich ist. Grundsätzlich kann man sich hier auch die Frage nach den Finanzen stellen, aber soweit ich informiert bin, ist dieses Problem lösbar und sozusagen im Blick. Perspektivisch sollte ein solcher Ansatz die Vorteile der Digitalisierung zur Geltung bringen, effizienteres Arbeiten bei geringeren Kosten, ohne dabei den Blick auf den einzelnen konkreten Menschen zu verschleiern. Ich fasse zusammen: Der Antrag ist gut. Über weitere Details kann man gerne sprechen.
