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Sebastian Ehlers

CDU 14.11.2024 Sitzungen 8/91

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linkskoalition bringt heute einen Antrag ein, der lautet „Das E-Examen einführen“. Damit soll es Studenten und Referendaren in der juristischen Staatsprüfung ermöglicht werden, die Klausuren nicht mehr auf Papier zu schreiben. Das ist schon ein großer Vorteil, wenn man bedenkt, dass für das Zweite Examen acht fünfstündige Klausuren angefertigt werden müssen. Diese Verbesserung sehen wir auch und die unterstützen wir natürlich. Und deswegen möchte ich gleich zu Beginn meiner Ausführungen sagen, dass wir dem Antrag daher auch zustimmen werden. Allerdings – und das muss man auch deutlich sagen – bleibt dieser Antrag weit hinter dem zurück, was Ihnen von LINKEN und SPD möglich gewesen wäre, denn das, was Sie nun beantragen, ist am Ende nichts anderes als eine Aufforderung an die Landesregierung, ein Konzept zu erarbeiten. Daraus muss man den Schluss ziehen, dass dieses Thema im Justizministerium bisher keine oder nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Jetzt erst über ein Konzept zu beraten, kommt doch sehr spät, wenn man bedenkt, dass das Deutsche Richtergesetz seit 2021 den Ländern die Möglichkeit einräumt, über Landesrecht zu bestimmen, dass die Examensleistungen elektronisch erbracht werden. 2021, alle erinnern sich, seitdem stellt DIE LINKE auch die Justizministerin und bis vor Kurzem ja auch den Staatssekretär. In den vergangenen drei Jahren haben davon sechs Bundesländer für die Erste Juristische Staatsprüfung Gebrauch gemacht. Im Zweiten juristischen Staatsexamen gibt es das E-Examen mittlerweile in jedem ostdeutschen Bundesland, außer in Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist bis dato also gar nichts passiert. Wir reden heute nur darüber, dass das Ministerium mal anfangen soll, ein Konzept zu erarbeiten. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist wirklich sehr, sehr dünn. Dabei hätten Sie etwas Mut an den Tag legen können, ein konkreter Antrag mit einem klaren Fahrplan und einem Zeitpunkt als Zielvorgabe. Sie hätten doch mal konkret werden können und die Frage beantworten sollen, bis wann wollen Sie denn das E-Examen für Mecklenburg-Vorpommern eingeführt haben. Dazu schweigt Ihr Antrag, stattdessen nur dieser Prüfantrag. Die einzige Jahreszahl, die man in Ihrem Antrag findet, bezieht sich auf das Konzept „Digitalisierte Justiz 2030“. Wörtlich steht in Ihrem Antrag, ich zitiere: „So sollen beim Landesjustizprüfungsamt bis zum 31. Dezember 2030 sämtliche staatliche Prüfungen in elektronischer Form abgelegt werden können“, also in mehr als sechs Jahren. Wenn das die Digitalisierung in der Justiz sein soll, dann werden wir, meine Damen und Herren, den Anschluss hier ganz verlieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) So klar und deutlich muss man es sagen. E-Examen in sechs Jahren, während alle anderen Bundesländer um uns herum Fakten schaffen, das ist reichlich dünn, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und man kann nachvollziehen, dass ein Ministerium mit einem Minijob-Staatssekretär nicht die organisatorische Schlagkraft hat, um Teilbereiche der Digitalisierung umzusetzen, aber der juristische Nachwuchs im Land, meine Damen und Herren, kann nichts für Ihre gescheiterte Personalpolitik. Das Wichtigste, was unsere Landesjustiz jetzt braucht, ist ein voll funktionsfähiges Justizministerium, vor allem auch an der Spitze des Hauses. Da haben Sie die Verantwortung, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) dieses Problem sehr zügig zu lösen, meine sehr verehrten Damen und Herren von Rot-Rot. Da wir, wie ich eingangs gesagt habe, Ihren Antrag aber inhaltlich mittragen können und er zumindest einen kleinen Anschub geben kann, ein kleiner Schritt ist hin zu dem Standard anderer Bundesländer, werden wir als konstruktive Opposition dem Antrag natürlich heute hier zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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