Paul-Joachim Timm
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf jetzt hier für die AfD-Fraktion sprechen, da ich neben meinem geschätzten Kollegen Horst Förster auch quasi in der Retrospektive indirekt betroffen gewesen wäre, Konjunktiv. Wir beide hatten das Vergnügen, juristische Staatsexamen abzulegen. Und, meine Damen und Herren, das ist kein Pappenstiel, sechs Klausuren im Ersten Staatsexamen, acht Klausuren im Zweiten Staatsexamen. (Zuruf von René Domke, FDP) Die zwei Wochen, das ist kein Wunder, die können Sie abschreiben, da haben Sie für nichts anderes Zeit. Erst war ich mit 450 Kommilitonen an der schönen Universität Greifswald, und zum Ersten Examen angetreten waren wir dann unter 60. Da waren ganz wenig Überflieger dabei, die vor der Regelstudienzeit dabei waren. Da waren Regelstudienzeitstudenten dabei, aber auch die, die den ersten Anlauf nicht geschafft haben. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir es mit in etwa 40 Prozent Durchfallern zu tun. Unser Examen ist sehr, sehr qualitativ hoch angesiedelt, und demzufolge muss man vielleicht auch noch mal ran. Ja, wir haben es hier mit einem Antrag zu tun, der dem Ausschuss aufgibt, sich einen ersten Aufschlag von der Ministerin abzuholen, wie das Zweite Staatsexamen digital geschrieben werden kann. Uns geht das ein bisschen zu kurz. Wir fragen uns: Warum kann nicht auch gleich geprüft werden, wie man das Erste Staatsexamen elektrisch mit dieser Leistung erbringen kann? Aber für den ersten Aufschlag soll das erst mal genügen, damit wir nicht weiter ins Hintertreffen geraten. Sachsen-Anhalt hat es vorgemacht. Seit 2019 kann man dort schon das Zweite Staatsexamen schriftlich digital bestreiten. Das gemeinsame Justizprüfungsamt für die Länder Berlin und Brandenburg hat das Zweite Staatsexamen 2023 möglich gemacht und das Erste 2024. Dort kann man elektrisch die Leistung ablegen. Und der Bedarf ist da, meine Damen und Herren, zwischen 95 bis 99 Prozent aller Studenten bevorzugen die digitale Variante gegenüber der analogen. Der Vorteil – und das liegt ganz klar auf der Hand –, das ist die Entlastung von der handschriftlichen Ablegung, denn das ist auch kein Wunder, wenn Sie solche Klausuren schreiben, dann ist die Lesbarkeit oft gefährdet. Der Malus geht einfach einher, das liegt in der Natur der Sache. In der Vorbereitung zur heutigen Debatte habe ich noch mal überlegt, wie viel Blätter ich eigentlich schwarz gemacht habe, und ich meine, es waren so zwischen 180 und 190 Blätter im Ersten Staatsexamen. Sie entnehmen aus meinen Äußerungen, wir werden Ihrem Antrag zustimmen, aber möchten dennoch ein paar Problematiken aufweisen: Zunächst mal brauchen wir geeignete Räumlichkeiten, in denen das überhaupt möglich ist. Da müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, wenn sie nicht schon gegeben sind. Wir regen an fakultätsübergreifende Prüfungszentren, um Kosten zu sparen und die Infrastruktur mehrfach nutzbar zu machen. Der Blick nach Bayern zeigt, dass allein die Umsetzung pro Person für das Zweite Staatsexamen in etwa 642 Euro pro Teilnehmer kostet. Das können Sie hier sicherlich auch für einen Prüfling in Mecklenburg-Vorpommern veranschlagen. Zum Zweiten müssen Sie natürlich auch Sorge tragen, dass die Lärmimmissionen gering sind. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal das Vergnügen hatten, in einer juristischen Bibliothek zu sitzen zu einem Zeitpunkt, wo alle ihre Hausaufgaben schreiben. Nun, meine Damen und Herren, da kann man schon denken, dass man Sachbeschädigung anprüft, so es sich nicht um die eigene Tastatur handelt. Wenn Sie sehen, wie da teilweise drauf eingehämmert wird, das ist schon bemerkenswert. So viel zur Hardware. Dann müssen Sie noch die Software im Auge behalten. Sie brauchen natürlich eine geeignete Prüfungssoftware. Und was ganz wichtig ist, ist, dass die Ergebnisse am besten in dem Augenblick, wo sie eingetippt worden sind, gleich zwischengespeichert werden. Aus einer vorigen Debatte habe ich mir den Satz gemerkt: Kein Backup, kein Mitleid. Das macht natürlich auch das Problem auf, dass Sie keine grafologische Nachweisuntersuchung mehr führen können. Wir wissen alle, dort, wo ein neues System entwickelt wird, schleichen sich natürlich auch Lücken ein, die dann auch ausgenutzt werden können. Kurz und gut, wir stimmen Ihrem Antrag zu. Wir sind gespannt auf die Beratungen im Ausschuss, was dann die Ministerin vorlegen wird. Wir möchten hier und heute schon mal kundtun, dass wir uns das auch für das Erste Staatsexamen wünschen, und im Übrigen denke ich, dass es Zeit wird, dass Rostock wieder eine vollwertige juristische Fakultät bekommt, damit auch dort das Zweite, das Erste Staatsexamen, Verzeihung, wieder angestrengt werden kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
