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Jacqueline Bernhardt

14.11.2024 Sitzungen 8/91

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke den Regierungsfraktionen, heute über das wichtige Thema sprechen zu können, das für die Zukunft unserer Justiz und von der Verwaltung von entscheidender Bedeutung ist, die Attraktivitätssteigerung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern. In der heutigen Zeit, die von rasanten technischen Fortschritten geprägt ist, steht auch die Justiz, wie ich finde, vor dem größten Wandel in der Arbeit der Mitarbeitenden an den Gerichten und an den Staatsanwaltschaften, der Einführung der elektronischen Akte. Die Digitalisierung ist entscheidend, um die Effizienz, die Transparenz und die Leistungsfähigkeit unserer Justiz für die Zukunft sicherzustellen, aber auch unseren Mitarbeitern moderne Arbeitsbedingungen zu bieten. Ende dieses Jahres wird die elektronische Akte an 28 Gerichten an rund 1.400 Arbeitsplätzen verfügbar sein. Zwei Drittel der Mitarbeitenden arbeiten dann Ende 2024 mit der elektronischen Akte. Wir sind auf einem sehr guten Weg – und Herr Noetzel hatte es erwähnt –, die gesetzliche Pflicht bis zum 01.01.2026 mit der vollständigen Einführung der E-Akte umzusetzen. An dieser Stelle ein Dank an die Mitarbeitenden bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die diesen Transformationsprozess offen und aufgeschlossen umgesetzt haben und sich daran beteiligt haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber die Digitalisierung ist eben nicht nur auf den Bereich der Justizverwaltung begrenzt. Auch in der juristischen Arbeit, bei den Anwaltschaften, in den Behörden wird häufig mit der E-Akte gearbeitet. Das elektronische Anwaltspostfach ist eingeführt. Es ist unübersehbar, die juristische Praxis ist heute mehr denn je von Digitalisierung geprägt. Diese tiefgreifenden Veränderungen in der Praxis müssen sich zwangsläufig auch in der juristischen Ausbildung und in den Prüfungsbedingungen widerspiegeln. Nur, wenn wir angehende Juristinnen und Juristen frühzeitig und umfassend auf die digitale Arbeitswelt vorbereiten, können sie später in der Praxis erfolgreich und effizient arbeiten. Deshalb wird in der Ausbildung bei unseren Referendarinnen und Referendaren bereits heute ein großer Schwerpunkt auf die digitale Arbeitswelt gelegt. Diese digitale Vorbereitung umfasst mehrere wesentliche Bausteine. Erstens erhalten alle Referendarinnen und Referendare in den Stationen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften einen Dienstlaptop sowie eine dienstliche E-Mail-Adresse. (René Domke, FDP: Das ist eine Errungenschaft!) Zweitens lernen sie im Rahmen der Stationsausbildung den Umgang mit der elektronischen Akte kennen, um auf spätere Einsatzgebiete bestens vorbereitet zu sein. Ein weiteres wichtiges Instrument ist das Onlineprogramm ELAN-REF, das zur stationsbegleitenden Ausbildung dient. Auch der Zugang zu wichtigen Onlinedatenbanken wie Juris und Beck-Online ist mittlerweile selbstverständlich für jeden Referendar, für jede Referendarin in Mecklenburg-Vorpommern. Schließlich und zu guter Letzt finden auch viele Lernveranstaltungen mittlerweile in Form von Videokonferenzen statt. So können wir sicherstellen, dass die Ausbildung auch in digitalen Formaten stattfindet und die angehenden Juristinnen und Juristen im Umgang mit Onlinebesprechungen und Verhandlungen geschult sind. Die umfassende Digitalisierung und die juristische Ausbildung ist nicht nur eine zeitgemäße Anpassung, wie ich finde, sondern sie ist eine dringende Notwendigkeit. Indem wir unseren Nachwuchs frühzeitig auf die Anforderungen der digitalen Welt vorbereiten, schaffen wir eben die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige und leistungsstarke Justiz. Sehr geehrte Damen und Herren, im Koalitionsvertrag haben wir uns klar dazu bekannt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorbereitungsdienst zu modernisieren und für angehende Juristinnen und Juristen attraktiver zu gestalten. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Einführung digitaler Angebote, in diesem Fall, im vorliegenden Fall des E-Examens. Wenn wir als Mecklenburg-Vorpommern konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern bleiben wollen im Kampf um juristischen Nachwuchs, müssen auch wir das E-Examen digitalisieren und so diesen Wünschen der angehenden Juristinnen und Juristen nachgehen. Die weiteren Vorteile liegen natürlich auf der Hand. Die Korrekturtätigkeit wird erleichtert, wenn ein einheitliches Schriftbild geschaffen wird, durch welches kein Rückschluss aus der Handschrift auf Alter oder Geschlecht möglich ist. Das führt zu mehr Chancengerechtigkeit. Wir reduzieren den Papierverbrauch. Allein in der zentralen Prüfungsstelle werden jährlich bis zu 40.000 Blatt Papier für Aufsichtsarbeiten beschrieben. Mit der Einführung des E-Examens und der elektronischen Korrektur können wir diesen Papierverbrauch erheblich reduzieren. Wir steigern aber auch, und das ist für mich das wichtigste Kriterium, mit der Einführung des E-Examens unsere Wettbewerbsfähigkeit um den Kampf um gute Köpfe. Wie allgemein bekannt ist, stehen wir in Mecklenburg-Vorpommern bei der Nachwuchsgewinnung für juristische Fachkräfte wie in ganz Deutschland vor großen Herausforderungen. Die Pensionierungswelle kommt auf uns zu. Der Wettbewerb um talentierte junge Juristinnen und Juristen wird immer intensiver, und es zeigt sich deutlich, dass wir ohne die Einführung des E-Examens einen erheblichen Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern erleiden würden. Alle anderen Bundesländer haben das E-Examen bereits eingeführt oder planen dies in naher Zukunft. Auch wir planen den ersten Versuch 2026. Umso wichtiger ist es, dass eben auch Mecklenburg-Vorpommern sich dieser Entwicklung anschließt und den digitalen Wandel um das juristische Prüfungswesen vorantreibt. Es ist kein Geheimnis, dass viele von den jungen angehenden Referendarinnen und Referendaren bei uns anrufen, im Landesjustizprüfungsamt, und eben fragen, bieten Sie schon das E-Examen an, dass sie eben ihr Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern von dem E-Examen abhängig machen. Deshalb ist es dringend und wichtig, dass wir das E-Examen einführen. Und das ist auch mit Blick auf die Gewinnung des juristischen Nachwuchses wirklich noch mal deutlich geworden. Um das an Zahlen deutlich zu machen, im Jahr 2024 haben 71 Prozent der in den Justizdienst eingestellten Assessorinnen und Assessoren den juristischen Vorbereitungsdienst und das Zweite Staatsexamen hier in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. Deshalb ist der juristische Vorbereitungsdienst, dass sie schon zu uns kommen nach Mecklenburg-Vorpommern, für eine spätere Tätigkeit auch im Justizdienst enorm wichtig. In den letzten fünf Jahren waren es im Durchschnitt 60 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig die eigene Ausbildung im eigenen Bundesland ist für die Besetzung unserer Stellen in der Justiz und auch in den umliegenden Bereichen. Mecklenburg-Vorpommern hat eine starke Zukunft, wenn wir mutig sind und den digitalen Wandel entschlossen angehen. (René Domke, FDP: Das hätte auch früher sein können.) Wir wollen mit dem E-Examen dazu einen wichtigen Schritt beitragen. Lassen Sie uns daher diese Herausforderung annehmen und die Weichen für eine moderne, zukunftsfähige Ausbildung und Prüfung im juristischen Bereich stellen! – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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