Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung durchdringt immer mehr Lebensbereiche und sie hat auch in unserem Justizwesen Einzug gehalten. Diese Entwicklung bietet große Chancen, die wir nutzen müssen, wenn wir die Herausforderungen der Nachwuchsgewinnung im Zusammenhang mit dem allgemeinen demografischen Wandel bewältigen wollen. Lassen Sie uns kurz einen Blick darauf werfen, was wir bereits erreicht haben und welche Schritte noch vor uns liegen. Ein Meilenstein in diesem Prozess ist die Einführung der elektronischen Aktenführung, die sogenannte E-Akte. Ab dem 1. Januar 2026 werden alle unsere Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern auf die elektronischen Akten umgestellt sein. Das ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Modernisierung der Arbeitsbedingungen. Elektronische Akten sparen Zeit, reduzieren Papierverbrauch und ermöglichen den verantwortlichen Anwältinnen und Anwälten und Richter/-innen einen schnelleren und ortsunabhängigen Zugang zu den notwendigen Unterlagen. Mecklenburg-Vorpommern ist auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Wir sind stolz darauf, dass unser Bundesland sich hier zukunftsorientiert zeigt. Darüber hinaus wurden unsere Gerichte umfassend modernisiert. Zivilprozesse können bereits digital geführt werden, was ein großer Schritt in die richtige Richtung ist. Auch der Ausschuss hat sich davon schon überzeugen können. Dank digitaler Verfahren müssen Verhandlungsteilnehmende nicht mehr zwingend vor Ort erscheinen, was sowohl Kosten als auch Zeit spart und insbesondere in ländlichen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern eine echte Erleichterung bedeutet. Diese Möglichkeiten werden längst von Richterinnen und Richtern aller Altersgruppen genutzt und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. In unserem Antrag haben wir weitere Punkte aufgeführt, deren Vortrag ich jetzt aus Zeitgründen sparen muss. Die Nichtfachpolitiker/-innen möchte ich aber auffordern, sich diese gerne zu Gemüte zu führen. Wenn wir also sehen, wie viel bereits erreicht wurde, ist es nur folgerichtig, dass auch die Ausbildung und Prüfung unserer angehenden Juristinnen und Juristen an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Während das Justizsystem digitalisiert wird, bleibt die Art und Weise, wie Prüfungen abgelegt werden, allerdings oft noch hinter diesen Entwicklungen zurück. Stundenlange Prüfungen von Hand zu schreiben, wirkt im digitalen Zeitalter anachronistisch und wird zunehmend schwieriger, weil generell viel weniger geschrieben wird und viel mehr getippt wird und die Menschen gar nicht mehr stundenlang mit der Hand schreiben können. Die Ausbildung selbst wird natürlich auch bereits digital gestaltet, zum Beispiel mit Lerninhalten, Lernplattformen, Datenbanken oder bei Übungsklausuren. Deswegen soll bis spätestens 2030 das sogenannte E-Examen Standard sein und für alle Prüfungen, die vor dem Prüfungsamt abzulegen sind, nutzbar sein. Dies wird nicht nur die Lesbarkeit sowie Übersichtlichkeit verbessern und somit die Korrektur erheblich vereinfachen und auch erheblich sozusagen Zeit sparen. Es geht auch um Barrierefreiheit und Inklusion. Digitale Prüfungen bieten Menschen mit Einschränkungen, sei es durch eine Sehbehinderung, durch motorische Einschränkungen oder durch andere Beeinträchtigungen, eine deutlich bessere Chance, Prüfungen erfolgreich abzulegen. Von der Schonung der Hände über die Möglichkeit spezieller barrierefreier Tastaturen bis hin zur Nutzung einer Bildschirmlupe, all das ermöglicht mehr Teilhabe und faire Bedingungen für alle. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Digitalisierung bietet uns die Möglichkeit, eine Justiz zu gestalten, die moderner, effizienter und inklusiver ist. Deshalb ist es nur richtig, den Weg für eine zukunftsgerichtete Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zu bereiten, und ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
