Beate Schlupp
Nein, nein, ich kläre da gerne auf. Wenn eine Zwischenfrage nicht zugelassen wird, haben wir uns vereinbart, dass im Rahmen der Kurzintervention auch eine Frage gestellt werden darf. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Ist allerdings kein Antrag auf Zwischenfrage abgelehnt oder gestellt worden, dann darf auch eine Frage im Rahmen der Kurzintervention nicht gestellt werden.
