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Reinhard Meyer

14.11.2024 Sitzungen 8/91

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass bei diesem Thema die AfD Faktenlosigkeit bis hin zur Rechtslosigkeit zeigt, das war ja zu erwarten, aber, Herr Waldmüller, dass Sie im Grunde genommen mit anderen Argumenten ins gleiche Horn tuten, das ist schon sehr bedenklich. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und deswegen ist es wichtig bei diesem Thema, dass wir über Fakten reden, und die werde ich Ihnen jetzt auch alle präsentieren. Das haben wir übrigens immer gemacht, zu jeder Zeit der Kommunikation. Da können ja einige rumbrummeln oder nicht, das können Sie alles nachlesen. Das werde ich Ihnen jetzt alles noch mal gerne vorführen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Es ist keine einfache Situation mit Corona gewesen, das wissen wir alle. Und dass wir nicht alles richtig gemacht haben als Regierung im Bund, im Land, das haben wir immer wieder diskutiert. Aber eines war, glaube ich, sehr richtig, dass man in dieser Krise unbürokratisch den Unternehmen hilft. Und es gibt kein Land innerhalb der EU, das so viele Mittel als Corona-Hilfen ausgewiesen hat wie die Bundesrepublik Deutschland. Das mal als Fakt vorab! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich mit Vertretern anderer Länder bis hin in die Schweiz darüber gesprochen habe, was Deutschland eigentlich alles gemacht hat, zum Beispiel Corona-Soforthilfe, später Überbrückungshilfen, Dezember-/November-Hilfen, dann kriegen die den Mund manchmal nicht zu, weil sie sagen, so umfangreich hat der Staat in Deutschland den Unternehmen geholfen, das war bei uns nicht so. Und das ist das erste Faktum, das wir hier wirklich mal mitnehmen sollten. Meine Damen und Herren, das Ganze ist auch unbürokratisch und schnell geschehen im März, im April 2020. Ich habe niemanden gehört, der gesagt hat, das hat alles so lange gedauert, es war zu bürokratisch. Und deswegen an der Stelle großen Dank an das Landesförderinstitut, weil da wirklich gute Arbeit geleistet worden ist mit der Ausreichung der Fördermittel! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, meine Damen und Herren, jetzt kommen wir mal zu dem Wording, was immer wieder eine Rolle spielt. Es ging um eine Deckung bei der Soforthilfe – manche verwechseln dann immer Überbrückungshilfe und Soforthilfe, wir reden hier über die Soforthilfe –, um die Deckung einer Liquiditätslücke über einen Zeitraum von drei Monaten. Und es ging natürlich um einen Zuschuss, eine Hilfe, nicht einen Kredit. Das ist übrigens die Äußerung, die der damalige Bundesfinanzminister, heutige Bundeskanzler gemacht hat. Aber es war mitnichten so, dass keiner wusste, bei Überkompensation, was passiert. Ich habe hier den Antrag vor mir liegen: März 2010, 2020, Entschuldigung, den jeder Antragsteller unterschrieben hat, jeder/jede, Nummer 7.10 – ist übrigens kein langer Antrag, drei Seiten, wo viele Personalangaben dabei sind –, 7.10 steht: „Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer Überkompensation erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss.“ (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Punkt 7.10 jedes Antrags, meine Damen und Herren! Und dann zu behaupten hier, niemand wusste Bescheid, das, was jeder auch selber unterschrieben hat, das ist eine Farce. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Nun aber dazu, was seit März 2020 eigentlich passiert ist, seit viereinhalb Jahren, seit viereinhalb Jahren. Wir haben im Frühjahr 2020 die Bewilligung erteilt, im März 2021 gab es das erste Erinnerungsschreiben an die Antragsteller und die, die Fördermittel bewilligt bekommen haben, eine aktive Aufforderung, auch zu schauen, ob eine Bereinigung der Förderung vorgenommen werden muss wegen Überkompensation. Dann hat es im Frühjahr 2022, weil auch der Bund darauf gedrängt hat, in allen Ländern Stichproben gegeben, wie denn das zu bewerten ist. Dabei hat man festgestellt – übrigens in allen Ländern, auch in Mecklenburg-Vorpommern –, zwei Drittel der Stichproben weisen aus, dass die Fördermittel nicht in vollem Umfang gerechtfertigt ausgewiesen worden sind, also die Soforthilfe. Das heißt, das muss noch mal berechnet werden. Wir haben ein zweites Erinnerungsschreiben an die Unternehmen im September 2023 verschickt und noch mal darauf hingewiesen, dass wir eine entsprechende Rückmeldung benötigen. Die Einreichungsfrist war damals der 2. November 2023. Wir haben das noch mal verlängert bis zum 30. September 2024. Und ich habe Ende August – das können Sie alles noch mal nachschauen, auch online – eine Pressekonferenz gemacht im Wirtschaftsministerium, um noch mal darüber zu informieren, dass bis 30. September dieses Jahres (Ausschlussfrist) wirklich Unterlagen einzureichen sind, meine Damen und Herren. Und ich habe mich zu einer Sprache hinreißen lassen, die ich normalerweise nicht wähle, weil ich da von Herrn Reißenweber immer zitiert wurde mit den Worten: „Verdammt noch mal, melden Sie sich!“. Das reicht offensichtlich nicht für 9.000 Unternehmen im Lande. Und jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt. Und wir leben in einem Rechtsstaat, meine Damen und Herren. Ich bin der dezidierten Auffassung, wer mitwirkt, der hat auch alle Rechte zu sagen, wir rechnen das vernünftig ab und wir finden da Lösungen. Wer nicht mitwirkt, meine Damen und Herren, der muss an einem Punkt eine Aufforderung des Staates bekommen, die Gelder dann auch zurückzugeben, weil wir davon ausgehen müssen, wenn er nicht mitwirkt oder das Unternehmen nicht mitwirkt, dass dann die Anspruchsberechtigung tatsächlich nicht da ist und dass das noch mal überprüft werden muss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir haben die Situation, 27.000 haben sich zurückgemeldet. Es wird ja immer über die 9.000 gesprochen, die sich nicht zurückgemeldet haben. 27.000 von 36.000 haben sich zurückgemeldet, ehrbare Kaufleute, in vielen Fällen auch zurückgezahlt, manchmal freiwillig zurückgezahlt, eine vernünftige Abrechnung vorgelegt. Und ich stelle fest, dass AfD und CDU hier vor allen Dingen für die 9.000 anderen sprechen. Das hat auch ein Geschmäckle, weil ich muss dafür sorgen, auch als Wirtschaftsminister, dass es gerecht zugeht, meine Damen und Herren, diejenigen, die ihre Pflichten gegenüber dem Staat erfüllen, Abrechnungen abgeben, dass die auch ordentlich behandelt werden. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Und wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie diese Abrechnung gemacht haben und dann anschließend hören, ja, da waren doch 9.000 über und da gehen wir jetzt einfach drüber hinweg?! Das finde ich nicht gerecht, meine Damen und Herren, und deswegen argumentiere ich so, wie ich argumentiere. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und kommen wir mal, Herr Waldmüller, zur Kommunikation. Es ist eine große Aufzählung von Terminen, die alleine im Jahre 2024, also in diesem Jahr, stattgefunden haben mit den Kammern, also Wirtschaftskammern, mit verschiedenen Wirtschaftsverbänden, mit der Vereinigung der Unternehmensverbände, viele Veranstaltungen, die wir gemacht haben, um darauf hinzuweisen, Leute, es gibt eine Frist, bitte abrechnen, Leute, wer überkompensiert worden ist, der muss auch Mittel zurückzahlen aus der Corona-Soforthilfe. Also all das ist in der Kommunikation passiert. Und wir haben sogar im Mai dieses Jahres in Abstimmung mit dem Finanzministerium, mit dem Landesamt für Finanzen, ein vereinfachtes Stundungsverfahren eingeführt, (Rainer Albrecht, SPD: Aha!) indem man nur einen ganz simplen Antrag stellen muss, keine großen Nachweise, dass das, was man eventuell zurückzahlen muss, dass das auch gestundet werden kann. Auch das haben Sie nicht erwähnt, weil Sie ja die Sorge zu Recht trägt, was ist eigentlich mit den Unternehmen und was bedeutet das für die. Ich will an der Stelle noch mal sehr deutlich sagen, es gibt auch jetzt noch verschiedene Möglichkeiten für die Unternehmen – sie müssen natürlich Nachweise erbringen –, wenn sie in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten sind, dass wir ihnen helfen. Die Stundung – habe ich erwähnt – und weitere Liquiditätshilfen außerhalb der Corona-Soforthilfe für Unternehmen, natürlich im Wirtschaftsministerium, all das ist möglich. Deswegen ist die Behauptung, dass man aufgrund dieser Rückforderungen in eine Insolvenz rutscht, insofern falsch, weil jedem, der sich bei uns meldet, dem wird auch geholfen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber ich will auch deutlich machen, sie müssen mitwirken. Und noch mal, 27.000 haben mitgewirkt, 9.000 nicht. Und in der Situation sind wir gerade. Über die Kulanz habe ich gerade gesprochen. Aber jetzt kommen wir noch mal zu dem Verfahren und den Zinsen. Das ist Verwaltungsverfahrensgesetz Paragraf 49, das ist im Übrigen auch Landeshaushaltsordnung. Und wenn ich mir dann angucke, welche Regeln gelten für welche Bundesländer, fünf Prozent über Basiszins, dann gilt das für alle anderen Bundesländer bis auf Bayern. Von Bayern bekommt man dann die Auskunft, das ist Ermessensfrage der Bewilligungsstelle. Da bin ich mal gespannt, was dieses Ermessen dann tatsächlich ausmacht, aber im rechtsstaatlichen Verfahren ist das grenzwertig. Fünf Prozent über Basiszins gilt in allen anderen Bundesländern, außer in Thüringen, da gelten sechs Prozent. So weit zum Vergleich der Bundesländer, den Sie auch angesprochen haben. Ich bin gerne bereit, darüber nachzudenken, aber nennen Sie dann noch mal Fakten, Quellen, wenn immer behauptet wird, Mecklenburg-Vorpommern prüft zu scharf – was nicht stimmt, weil wir im Geleitzug aller Bundesländer sind –, Mecklenburg-Vorpommern greift bei den Zinsen höher zu als andere Bundesländer mit Ausnahme Bayerns, die ich nicht beurteilen kann, wie das jeweilige Produkt dann aussieht. Da bitte ich auch darum zu sagen, wo das dann anders geschieht. Und meine Bitte ist, nicht mit irgendwelchen Behauptungen in die Öffentlichkeit zu gehen, die so nicht stimmen, meine Damen und Herren, und das ist, das ist das eigentliche Gift für die Wirtschaft, weil das den Unfrieden weiter vorantreibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, meine Damen und Herren, wir haben jetzt erlebt, was auch vollkommen in Ordnung ist, dass bei den 9.000 dann plötzlich sehr viele Widerspruch eingelegt haben. Wir haben auch da – die Frist galt bis zum 2. November, das will ich nur noch mal deutlich sagen – bis zur Zahlungsfrist 8. November alle Widersprüche angenommen, werden auch jeden Widerspruch prüfen im Landesförderinstitut. Das ist eine große Aufgabe. Das heißt, da kommen eine Menge Aufgaben auf das Landesförderinstitut zu. Aber wir werden das tun, meine Damen und Herren, weil wir auch hier sagen, ja, wir schöpfen alle Möglichkeiten aus. Und lassen Sie mich als Fazit sagen, diese Landesregierung ist mit der Abrechnung der Corona-Soforthilfen angemessen umgegangen. Wir gehen auch behutsam mit den Unternehmen um. Ich habe über die Kulanzmöglichkeiten gesprochen, und wir sollten jetzt Diskussionen vermeiden und den Eindruck vermeiden, jetzt können wir das noch mal verlängern. Und ich kann mir dann schon vorstellen, was dann im nächsten Frühjahr passiert, dann soll es noch mal verlängert werden und so weiter, und so weiter. Tatsache ist, wer nach viereinhalb Jahren keine Mitwirkung gezeigt hat, da ist irgendwann einmal der Punkt erreicht – das ist ein Gerechtigkeitspunkt –, wo man sagen muss, jetzt gibt es eben genau nur noch diese Möglichkeiten. Und das ist auch richtig so! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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