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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 14.11.2024 Sitzungen 8/91

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Steter Tropfen höhlt den Stein, könnte man an dieser Stelle sagen. Herr Minister Backhaus hat sich mehrfach mit Nachdruck für die Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf Bundes- sowie auf europäischer Ebene eingesetzt. Dieser Einsatz zeigt jetzt einen ersten Erfolg. Nach Vorschlag der EU-Kommission hat der Ausschuss der Ständigen Vertretung der Regierungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am 25. September beschlossen, die Bestimmungen der Berner Konvention zum Schutz von Wölfen zu ändern. Dieser Beschluss erfolgte mit Unterstützung Deutschlands. Sollte dies gelingen, kann der Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene, also in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie angepasst werden. Dazu müsste die FFH-Richtlinie dann im ordentlichen Rechtsetzungsverfahren geändert werden. Dort ist der Wolf derzeit im Anhang IV, strenger Schutz, gelistet, sollte künftig in den Anhang V, allgemeiner Schutz, umgelistet werden. Die Dauer dieses Verfahrensschrittes ist stark davon abhängig, ob ein Berichterstatter versucht, noch weitere Anpassungen der FFH-Richtlinie implementieren zu wollen. Das bedeutet, dass eventuell noch andere Tierarten jetzt eingefügt werden sollen in dieses Verfahren. Wenn dieses aber nicht der Fall ist und sich alles auf den Wolf beschränkt, könnte das Rechtsetzungsverfahren relativ schlank gehalten werden. Zunächst muss nun die Berner Konvention geändert werden, in welchen der Wolf von der Kategorie „streng geschützt“ auf „geschützte“ Arten gelistet wird. Sehr geehrte Damen und Herren, dazu hat das Mitglied EU in der Berner Konvention Ende September 2024 entsprechende Beschlüsse gefasst. Zuständig ist der Europarat mit 46 europäischen und 4 afrikanischen Staaten sowie der EU als Mitglied der Berner Konvention. Diese müssen nun von der Berner Konvention angenommen werden. Im Dezember 24 soll der vorgenannte Umlistungsvorschlag der EU auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses eingebracht werden. Die Annahme erfolgt bei Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten. Um den Wolf nach diesen jeweiligen Umlistungen in seinem Bestand in Deutschland, damit auch in Mecklenburg-Vorpommern, in einer anderen Weise als derzeit managen zu können, muss seine Population noch einen guten Erhaltungszustand aufweisen. Erst bei Erreichung dieses guten Erhaltungszustandes des Wolfes in der kontinentalen Region – Mecklenburg-Vorpommern gehört komplett zu dieser biogeografischen Region – kann das derzeitige Management geändert werden. Die Festsetzung des Erhaltungszustandes trifft ein Expertengremium unter Leitung des Bundesamtes für Naturschutz. Dazu werden Bestandsprognosen anhand von Wolfsmonitoring-Daten vorgenommen. Die Wolfsmonitoring-Daten liegen in allen Bundesländern vor. Die Bundesländer und das BMUV hatten sich dazu bereits im Rahmen der 101. Umweltministerkonferenz am 1. Dezember 2023 auf ein Verfahren geeinigt, welches aufgrund der Blockade Bayerns scheiterte. Dieser Vorschlag könnte jedoch neu aufgegriffen werden. So viel erst einmal zur technischen Einordnung des zu erwartenden Verfahrens. Ich möchte mich jetzt von den technischen Rahmenbedingungen verabschieden und vertraue einem sehr versierten Mitarbeiterteam im Landwirtschaftsministerium, Herrn Mothes und Herrn Rackwitz. Ich denke, dass die gesetzlichen Veränderungen und die notwendigen Anpassungen im Detail gemeinsam mit dem Wolfsmanagement unseres Landes an dieser Stelle in guten Händen sind. Ich möchte jetzt einen Perspektivwechsel vornehmen, einen Perspektivwechsel hin zum Artenschutz und der Biodiversität. Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen den UN-Weltnaturgipfel in Kolumbien verfolgt. Die Sorge um das weltweite Artensterben bei den Meeresbewohnern, den Amphibien, Insekten, aber auch den Säugetieren war bei allen Teilnehmern der Konferenz in Cali Mittelpunkt des Ringens um Lösungen. Das Paket, welches beschlossen wurde, ist deutlich kleiner gewesen, als es sich die Teilnehmer der Konferenz vorgestellt haben. Es scheitert am Geld, welches viele betroffene Länder nicht allein aufbringen können. Wissen Sie, meine Damen und Herren, Wildkaninchen, Luchs, Feldhamster, Fischotter, die Hausratte, der Iltis – ich könnte noch viel mehr Säugetiere aufzählen, denn die Liste ist lang –, alles unsere Säugetiere, bei denen die Ampel auf Orange oder schon auf Rot steht, Tiere, die in unseren Feldern, Wäldern und Seen ihre Heimat haben oder haben sollten. Und der Wolf war und ist eine dieser Tierarten, die wir durch den Artenschutz retten und wieder beheimaten konnten. Bei allem Respekt, der Wolf ist der größte Prädator in unseren Breiten. Er ist ein stolzes, in einem festen sozialen Gefüge lebendes Tier, die Sozialkompetenz der Wölfe in ihrem Rudel ist beispielgebend. Diese Rudel beanspruchen großräumige Habitate. Ihr Radius umfasst im Mittel 200 Kilometer, und es wird innerhalb dieses Reviers kein zweites Rudel geben. Deshalb ist die Anzahl der Rudel in unserem Bundesland in den letzten Jahren auch so langsam angestiegen. Zwei Jahre lang stabile 18 Rudel, aktuell 19 Rudel, 1 Rudel ist verschwunden. Es, glaube ich, wäre noch schön, herauszufinden, wo dieses sozusagen 20. Rudel abgeblieben ist. Und, meine Damen und Herren, es gehört bei einem so sensiblen Thema dazu, dass wir Verantwortung übernehmen, dass wir die Menschen aufklären und dass wir sie auf keinen Fall mit Falschinformationen verunsichern. Ich denke da beispielsweise an die Pressemitteilung von meiner doch sehr geschätzten Kollegin Sandy van Baal, die von einer jährlichen Populationssteigerung von 30 Prozent spricht. (Schriftführerin Sandy van Baal und Thore Stein, AfD: Ja.) Wenn ich mich recht erinnere, hat auch die AfD diese Zahl bei ihrer letzten Beratung zum Wolf aufgerufen. Aber was würde das bedeuten? Wenn ich vom Jahr 2020/21 mit 15 Rudeln ausgehe und jährlich 30 Prozent dazurechne, wären es 21/22 bei uns im Land 25 Rudel gewesen, 23/24 43 Rudel. Haben wir aber nicht. Wir haben aktuell, wie schon gesagt, 19 Rudel. (Beate Schlupp, CDU: Das ist eine Vermutung.) Also was soll das bitte schön, meine Damen und Herren?! (Beate Schlupp, CDU: Das ist eine Vermutung.) Ich hatte bereits gesagt, dass jedes Rudel eine relativ große Fläche beansprucht. Die Habitatbedürfnisse der Wölfe sind groß, (Zuruf von Thore Stein, AfD) insofern gibt es nicht mehr Tiere. Ich möchte das jetzt nicht, gut. Wenn der gute Erhaltungszustand für Deutschland in der kontinentalen Region festgestellt werden sollte, werden auch die Anforderungen an das Monitoring und das Management steigen. Denn eines steht für mich fest: Wenn Wölfe geschossen werden dürfen, dann muss auch weiterhin nachgewiesen werden, dass der gute Erhaltungszustand nicht gefährdet ist. Es wird weiterhin nötig sein, dass Herdenschutz auf hohem Niveau stattfindet. Wölfe, die keine Weidetiere reißen, sollten auch nicht geschossen werden dürfen. Wir werden mehr Verantwortung übernehmen müssen, und dazu gehört es auch, dass wir seriöse Politik machen. Ich muss noch einmal auf Rotkäppchen und den Wolf kommen, denn ich glaube, die Abgeordneten der CDU selbst haben es noch nicht verstanden. Und hier möchte ich aus einem Artikel der „Zeit“ – das ist schon relativ lange her, aber er kommt immer wieder hoch – von 1984 zitieren, der sich ausführlich mit dem Märchen auseinandergesetzt hat: „‚Nicht Frauen, sondern Männer wie Perrault und die Brüder Grimm haben das beliebte Bild vom Rotkäppchen aus der Taufe gehoben‘, schrieb der amerikanische Germanist Jack Zipes in seinem Buch ‚Rotkäppchens Lust und Leid‘. Das Märchen sei nichts anderes als eine ‚männliche Schöpfung und Projektion‘; es ‚reflektiert“, ich zitiere das jetzt, „‚die Angst des Mannes sowohl vor der Sexualität der Frau als auch vor seiner eigenen‘.“ (Beate Schlupp, CDU: Oh nein!) „Mehr noch: Es gebe ein regelrechtes ‚Rotkäppchen-Syndrom‘, das quer durch die Jahrhunderte“ (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) „alle Veränderungen der Moralvorstellungen überlebt“ hat. Es gibt keinen bösen Wolf. Ich denke, meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, dass wir anhand von Fakten sinnvolle Entscheidungen treffen, die eine Koexistenz mit dem Wolf ohne Angst und falschen Fakten ermöglichen. Wie dieses geschehen könnte, zeigt der wertvolle Film von Regisseur Ralf Bücheler „Im Land der Wölfe“, hier kommen alle zu Wort, auch der Wolf. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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