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Jacqueline Bernhardt

14.11.2024 Sitzungen 8/91

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Becker-Hornickel, vielen Dank für die Frage! Sie wissen, dass uns als rot-rote Landesregierung der Schutz von Betroffenen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sehr wichtig ist. Deshalb haben wir uns im Bundesrat auch für die Bundesratsinitiative Psychosoziale Prozessbegleitung für die Ausweitung auch auf Fälle von häuslicher Gewalt ausgesprochen. Zu dem flächendeckend spezialisierten Hilfe- und Beratungsnetz, das haben wir, wenn man von 2023 zu 2024 schaut, bereits um 141.000 Euro aufgestockt im Haushaltsplan. Das bedeutet, dass im Vergleich zu 2023 insgesamt 9,81 mehr Vollzeitäquivalente im Hilfe- und Beratungsnetz zur Verfügung stehen. Konkret für die Interventionsstellen bedeutet das schon in diesem Jahr 1,72 bewilligte Vollzeitäquivalente für die Interventionsstellen mehr. Das zeigt, dass wir die Bedarfe sehen, dass wir weiterhin daran arbeiten. Sie wissen, dass wir im April unsere Evaluation von Roses e. V. auch dem Hilfe- und Beratungsnetz vorgestellt haben und mit ihnen gemeinsam daran sind, die Bedarfe, die dort auch dargestellt wurden, in die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu überführen, die 2026 dann erstellt sein soll. In der Zwischenzeit haben wir natürlich aus bestehenden Haushaltsmitteln, weil wir einfach die Bedarfe auch im Hilfe- im Beratungsnetz sehen, bereits jetzt in diesem Jahr aus den bestehenden Mitteln eine Vertrauensanwältin eingesetzt, die dem Hilfe- und Beratungsnetz für asylrechtliche beziehungsweise familienrechtliche, umgangssorgliche Verfahren zur Verfügung steht. Aber was man ganz ehrlich sagen muss, dass es natürlich jetzt misslich ist, dass wir seit zwei Jahren auch bei der, auf der Bundesebene am Gewaltschutzgesetz gearbeitet haben und hier auch auf eine Mitfinanzierung gehofft haben, die auch durch den Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt wurde, diese aber aufgrund der aktuellen politischen Lage unsicher ist. Und das ist eben das Problem, die Istanbul-Konvention verpflichtet nicht nur uns als Land und als Kommunen, sondern eben auch den Bund. Hier werden wir aber auch weiterhin auf Bundesebene im Gespräch bleiben. Zu den beiden konkreten Beispielen, die Sie hatten: Grevesmühlen: Das wurde uns Mitte des Jahres angezeigt seitens des Trägers, da sind wir im Interessenbekundungsverfahren. In der Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens setzen wir uns auch hier mit dem Landkreis in Verbindung. Dort hing es ja an den kommunalen Mitteln, dass diese nicht ausreichend waren. Das heißt, wir führen hierzu Gespräche und sind im stetigen Austausch dazu. Und zu der Interventionsstelle Rostock und Schwerin: Wie gesagt, ich hatte ausgeführt, dass wir die Interventionsstellen schon in diesem Jahr gestärkt haben. Wir versuchen natürlich alles, auch hier mit Gesprächen weiter in Verhandlungen zu bleiben.

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