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Beate Schlupp

13.11.2024 Sitzungen 8/90

Einen Moment, Herr Schmidt! Ich möchte noch mal auf die Geschäftsordnung hinweisen, in der ausdrücklich geregelt ist, dass Sie nur Äußerungen zurückweisen können, die gegen Ihre Person vorgekommen sind, oder eigene Ausführungen richtigstellen. Da Sie selber nicht ausgeführt haben, kann es also nur um Zurückweisung von gegen Sie gerichtete Ausführungen gehen und nicht um eine Erklärung der Sachlage.

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