Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein jeder von uns freut sich, wenn ein schöner Sommer übergangslos in einen goldenen Herbst mündet. Das gilt für die hier lebenden und arbeitenden Menschen genauso wie für die zu uns kommenden Touristen. Wenn es länger schön ist, dann machen Strandspaziergänge und ein Sonnenbad im Strandkorb natürlich viel mehr Spaß als bei tobender See, ersten Herbststürmen und einer im Nieselregen und Nebel verschwindenden Landschaft am Meer. Und in den letzten Jahren hatten wir häufiger Glück mit dem Wetter im Herbst. Es waren selbst im Oktober mitunter bis zu 20 Grad, und insofern verwundert es auch nicht, dass jetzt eine Diskussion darüber entbrennt, wie man das touristisch besser nutzen kann. Das ist auch insofern nachvollziehbar, als dass wir hier im Landtag ja seit Jahren – und das klang ja schon bei der Einbringung an – darüber diskutieren, wie es gelingen kann, den im Tourismus aktiven Unternehmen beim Thema Saisonverlängerung unter die Arme zu greifen. Die Aufstellzeiten für Strandkörbe zu verlängern, wäre aus deren Sicht natürlich eine sehr konkrete und nützliche Maßnahme. Allerdings, nach der bislang geltenden Regelung dürfen die Körbe nur von Anfang April bis Mitte Oktober stehen, weil eben – und das ist auch gesagt worden – der sonstige Zeitraum als Sturmflutsaison gilt. Es ist auch nicht überraschend, dass sich der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern als Sprachrohr der Branche versteht und sich folgerichtig dafür ausgesprochen hat, die Regelung zu liberalisieren. Und dabei ist auch normal, dass er im Rahmen des Wettbewerbes um Gäste für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern Benchmarking betreibt, also den Blick auch mal links und rechts über die Landesgrenzen schweifen lässt, um zu schauen, wie es eigentlich andere handhaben. Wenn wir dann zum Beispiel ins Nachbarland Polen schauen, dann stellen wir fest, dass die Regelungen dort offenbar liberaler sind als die unsrigen. Ich bin jetzt nicht so arrogant, den polnischen Behörden zu unterstellen, dass ihnen das Thema Küstenschutz egal wäre. Ob man dennoch einfach die dortigen Regelungen auf unser Land übertragen sollte, da bin ich dann doch zurückhaltend, denn eines ist ja klar, die jetzige Regelung ist bereits ein Kompromiss zur Nutzung des Strandes außerhalb der Badesaison einerseits und der gesetzlichen Verpflichtung zum Küstenschutz für die im Zusammenhang bebauten Gebiete andererseits. Und wenn man sich anschaut, wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Stelle eingereicht wurden – Minister Backhaus ist schon darauf eingegangen –, dann kann man wirklich keine behördliche Willkür im Umgang mit solchen Anträgen erkennen. Es ist gesagt worden, seit 2019 gab es – meine Zahl – 96 Anträge auf Ausnahme vom Nutzungsverbot. Bis heute wurden lediglich 14 Anträge abgelehnt, und 5 – das ist bereits gesagt worden – der Ablehnungsbescheide fallen in den Zeitraum der Corona-Pandemie. Die anderen 9 wurden mit Verweis auf Hochwassergefahr und die vom Wasser oder dem Wind ausgelösten Gefahren abgelehnt. Da ging es zum Beispiel um die Aufstellung von Pavillons oder baulichen Anlagen zur Strandversorgung. Nichtsdestotrotz sollte man die Rufe aus der Branche wahr- und ernst nehmen. Eine vernünftige Versorgung durch die Betreiber am Strand ist natürlich auch ein Qualitätsmerkmal. Und jeder Euro, der auf diesem Wege mehr verdient werden kann, hilft natürlich den im Tourismus tätigen Unternehmen. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass unser Land Millionen in seine Strände investiert. Von den konkreten Maßnahmen wie Strandaufspülung, Hochwasser- und Küstenschutz profitieren am Ende ja alle Anwohner, Touristen und auch Strandkorbvermieter. Und dafür gibt unser Land jedes Jahr 20 bis 25 Millionen Euro aus. Wie kann nun eine Lösung aussehen? Minister Backhaus hatte sich dazu ja bereits Ende Oktober im „Spiegel“ geäußert und die Gespräche, die er heute hier auch noch mal benannt hat, angekündigt, mit den Kommunen, der Tourismuswirtschaft, den Strandbewirtschaftern und natürlich den für den Küstenschutz verantwortlichen Behörden. Und in diesen Gesprächen soll ja nicht nur die derzeit geltende Regelung erläutert werden, sondern es soll auch ausgelotet werden, welche Spielräume bei der Ausgestaltung des Ermessens bei den Wasserbehörden bestehen. Seinerzeit sprach er noch von einer 12-Stunden-Garantie durch die Gemeinden und Strandbetreiber, was das Beräumen des Strandes bei drohender Gefahr angeht. Heute habe ich jetzt vernommen, dass man sich offenbar auf 24 Stunden verständigt hat. Denkbar wäre auch eine Reduzierung der Strandkorbanzahl oder die vom Minister angesprochenen Ferienzeiten, dass man die noch mal in den Blick nimmt. Und kurz vor der Landtagssitzung konnte man ja auch in der „Ostsee-Zeitung“ beispielsweise den Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium lesen. Da ist man der Auffassung, Strandkörbe sollten generell bis zum 31. Oktober aufgestellt werden dürfen und es sollte auch Ausnahmen in der Zeit bis zum 31. März geben, zum Beispiel für kleine Strandkorbfeste. Das Wirtschaftsministerium hatte von sich aus eine Abbaugarantie binnen 24 Stunden thematisiert. Offensichtlich, wie gesagt, hat man sich an der Stelle geeinigt. Das ist auch nachvollziehbar, damit Gegenstände eben bei einer Sturmflut nicht in die Küstenschutzanlagen gespült werden. Wenn die Verleiher also nachweisen können, dass sie in der Lage sind, ihre Körbe oder Versorgungsstände innerhalb von 24 Stunden abzubauen, gäbe es hier offenkundig eine Lösung. Meine Interpretation ist, dass man seitens beider zuständiger Ministerien hier der Branche die Hand reicht, um eine Lösung zu finden. Und wenn sich jetzt alle auf verbindliche Abbaufristen verständigt haben, dann sind wir an dem Punkt doch ein Stück weiter. Das ist gut so und wird auch von meiner Fraktion unterstützt. Einen separaten Oppositionsantrag braucht es aus unserer Sicht daher nicht. Wie gesagt, man ist interministeriell dabei, sich zu verständigen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
