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Daniel Seiffert

Die Linke 13.11.2024 Sitzungen 8/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Fraktion der GRÜNEN mahlen die Mühlen zu langsam. Es ist bekannt, dass die Landesregierung an einer Gesetzesnovelle des bestehenden Landesgesetzes zur Bürger- und Gemeindenbeteiligung arbeitet. Inhaltlich haben wir uns dazu im Wirtschaftsausschuss am 30. Mai dieses Jahres befasst. Frau Staatssekretärin Jesse informierte auch über den Zeitplan. Offenbar haben aber die GRÜNEN die Geduld verloren, weiterhin auf den angekündigten Gesetzentwurf zu warten. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, auch wir hätten die Änderung lieber heute als morgen, aber anders als bei den Oppositionsparteien sind nun mal in der Regierung (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) viele Dinge miteinander abzustimmen, sei es in den Ministerien, sei das zwischen den Ministerien. Aber so viel erst einmal nur dazu. Und ja, wir hätten diese Änderungen gern als ersten Schritt gemacht, bevor die Umsetzung der Flächenziele mit der Übertragung der Aufgabe auf die Regionalen Planungsverbände erfolgt ist, aber die straffen Fristvorschriften für die Umsetzung des Bundesrechts erlaubten es nicht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern war aber seinerzeit Vorreiter, Vorreiter mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz mit einer verpflichtenden Beteiligung. Die Schwierigkeit bestand darin, das Gesetz so aufzustellen, dass es nicht gerichtlich gekippt wird, denn dem Gesetzesvorhaben schlug scharfer Wind der Windbranche entgegen. Das Land hat gehandelt, weil es die Bundesebene nicht tat und es weiterhin nicht tut. Da setzt man nach wie vor auf Freiwilligkeit. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht am 23. März 2022 entschieden, dass das Landesgesetz aus Mecklenburg-Vorpommern über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks ganz überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieses Urteil eröffnete somit dem Bund die Möglichkeit für eine gesetzliche Regelung, um die Anlagenbetreibenden zukünftig zu verpflichten, betroffene Anwohnerinnen und Anwohner und Kommunen an den jeweiligen Projekten vor Ort zu beteiligen, nunmehr neben Wind- auch für Solarparks. Eine bundesweit einheitliche verpflichtende Beteiligungsregelung wäre allemal besser und auch gerechter. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine solche Bundesregelung hätte als erster Schritt vor Festlegung ambitionierter Ausbauziele für Wind- und Solarenergie einen wesentlichen akzeptanzfördernden Beitrag leisten können. Diese Chance wurde leider verpasst. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landesregierung brachte zudem gemeinsam mit Niedersachsen am 20. Mai 2022 einen Plenarantrag in den Bundesrat ein. Darin wurde mit Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine verpflichtende Beteiligung im Rahmen der Änderung des EEG gefordert. Auch das scheiterte an fehlenden Mehrheiten. Somit blieb nur die Novelle des Landesrechts übrig. Die Landesregierung hat umfassend analysieren lassen, dass dieses Gesetz, so, wie es ist, nicht die gewünschte akzeptanzfördernde Wirkung erzielt. Es ist zu kompliziert, zu komplex, zu unverständlich und mit hohen Verfahrenskosten und hohem Aufwand für die Vorhabenträger verbunden. Überwiegend wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass Anlagenbetreiber an betroffene Gemeinden einen Betrag von 0,2 Cent für tatsächlich eingespeicherte Strommengen zahlen. Damit ist die Ausnahmeregelung zum Grundsatz geworden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, wir haben uns zum Antrag der CDU-Fraktion im Rahmen der Sitzung am 14. Juni dieses Jahres auf eine Vertagung der Beratung des Tagesordnungspunkts geeinigt. Wenn Sie wollen, dass dies so geschieht, dann müssen Sie es entsprechend vertagen. Eine Überweisung lehnen wir jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt, in die Ausschüsse, lehnen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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