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Petra Federau

AfD 13.11.2024 Sitzungen 8/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte LINKE, SPD, GRÜNE, CDU und FDP, liebe Demokraten der AfD! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Minister Dr. Till Backhaus: Keiner mehr da.) Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN soll laut deren Aussage das bestehende Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verbessern und für mehr Akzeptanz sorgen. Dann schauen wir uns also mal den Entwurf an. Gleich zu Anfang, in der Problem- und Zielbeschreibung, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) wird von einer Abkehr der freiwilligen finanziellen Beteiligung von Kommunen hin zu einer verpflichtenden finanziellen Beteiligung der Kommunen und Bürger als Zielvorgabe gesprochen. Also da stellt sich die Frage, dient dieses Gesetz damit wirklich der Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz oder soll es nur den Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien verpflichtend fördern, wie im letzten Satz geschrieben. Mit Ihrer Formulierung wird somit nicht klar herausgestellt, ob sich die Bürger und Kommunen verpflichtend beteiligen sollen oder eben doch die Anlagenbetreiber eher zu einer Gewinnausschüttung verpflichtet werden sollen. Erst unter „B Lösung“, Absatz 1, findet sich der erste Hinweis auf, Zitat, „verbindliche risikolose Zahlungsverpflichtungen“, welche die „Betreiber von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen … zur jährlichen Zahlung an berechtigte Gemeinden und Bürger verpflichtet. Die Zahlungshöhe orientiert sich an der tatsächlich erzeugten Strommenge.“ Und ab hier wird es dann interessant, was es mit der tatsächlich erzeugten Strommenge auf sich hat und was das EEG 2023 in Paragraf 6 „Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau“ dazu sagt. Da steht dann Folgendes unter Absatz 5, Zitat: „Für die tatsächlich eingespeiste Strommenge …, für die Betreiber von Windenergieanlagen an Land oder Freiflächenanlagen eine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz … in Anspruch genommen haben und für die sie Zahlungen … an die Gemeinden oder Landkreise geleistet haben, können sie die Erstattung dieses im Vorjahr an die Gemeinden oder Landkreise geleisteten Betrages im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber verlangen.“ Also einfach ausgedrückt bedeutet das, was die Betreiber der Wind- und PV-Freiflächenanlagen an Erlösen an die Gemeinden durchreichen, holen sie sich vom Netzbetreiber dann wieder. Der Netzbetreiber preist diese Kosten dann in seine Netzentgelte ein. Und diese Netzentgelte wiederum sind ja Bestandteil der Strompreise, welche alle Verbraucher zahlen. Sie wollen also Akzeptanz schaffen, die der Bürger selbst zu bezahlen hat?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Bürger zahlt also am Ende alles, auch den hintergelagerten Netzausbau. (Horst Förster, AfD: Das wird nicht funktionieren.) Unter „E Kosten“, so schreiben Sie, sollen keine Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte zu erwarten sein. Dieses erweist sich bei genauerem Lesen schnell als Trugschluss. So wird zum Beispiel in Paragraf 13 „Transparenzplattform“ von einer zuständigen Behörde berichtet, ohne konkret zu werden. Diese Behörde soll neu geschaffen oder schon vorhanden sein und eine Onlinetransparenzplattform betreiben und verwalten. Dass der Umfang der Arbeiten der Behörde nicht nur in der Auflistung von Übersichten und Mittelverwendungen bestehen wird, sondern sie auch über das Gesetz hinaus tätig werden muss, lässt vermuten, dass es eigentlich um die Errichtung eines Bürokratiemonsters gehen wird mit Personalaufwuchs für wohlgesonnene Klientel. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Selbstverständlich.) Als krönender Abschluss muss dann noch Paragraf 7 „Zweckbindung“ genannt werden, denn dieses Gesetz legt auch noch fest, was mit dem Gewinn oder der Zuwendung geschehen soll. Zitat: „Die Gemeinden haben die Mittel aus der Zahlungsverpflichtung oder der Individualvereinbarung für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für den Ausbau der Wind- und Solarenergie zu verwenden.“ Na herzlichen Glückwunsch! Somit schließt sich der Kreis eines teuren Endlosgesetzes. Der Bürger finanziert über Steuermittel eine neue Behörde mit Transparenzbezug und Arbeitsplatzbeschaffung. Gleichzeitig bekommt er eine Gewinnausschüttung versprochen, die er dann für seinen zerstörten Lebensraum als Akzeptanzabgabe wieder in Maßnahmen dieses Endlosgesetzes abgeben kann. Dieser Gesetzentwurf mit all seinen Widersprüchen kann überhaupt keine Zustimmung finden. Werte GRÜNE, akzeptieren Sie vielmehr, dass die Bürger unseres Landes – im Gegensatz zu Ihnen – unsere wunderschöne Heimat lieben und schützen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die enorme Anzahl an Einsprüchen gegen die Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von noch mehr Windkraftanlagen spricht eine klare Sprache. Die Bürger sagen Nein. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Manche.) Als Heimatretter unterstützen wir unsere Bürger beim Schutz der Natur (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Schwachsinn!) und der Welt, Umwelt, (Heiterkeit bei Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) und lehnen diesen Gesetzentwurf natürlich ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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