Reinhard Meyer
Ich würde gerne weiter ausführen, Herr Damm. Sie haben ja sicherlich dann noch die Möglichkeit. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, meine Damen und Herren, lassen Sie uns noch mal kurz in die Geschichte gehen des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes! Mecklenburg-Vorpommern war an der Spitze. 2016 ist das hier im Landtag beschlossen worden, und das war auch gut so. Allerdings hatte es, sage ich mal, bestimmte Dinge, von denen, die nicht funktioniert haben. Und deswegen ist es 2021 ja auch novelliert worden, damit man dann auch anderweitige Möglichkeiten schafft. Das hat immer dann in der Folge dazu geführt, dass es besser funktioniert hat. Aber es gab immer ein Damoklesschwert – das will ich an der Stelle sagen –, keiner der anderen Länder hat uns kopiert, weil alle geguckt haben, was passiert eigentlich beim Bundesverfassungsgericht, wird das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern wieder kassiert oder können wir es tatsächlich umsetzen. Und so richtig Sicherheit haben wir wirklich erst mit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022, dass wir mit unserem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz nicht nur in der richtigen Richtung unterwegs waren, sondern dass wir noch weiter gehen können. Und genau das, meine Damen und Herren, tun wir gerade. Wir haben viele Experten angehört, wir haben einen Referentenentwurf seit Anfang Oktober in der Ressortabstimmung. Ich gehe davon aus, dass wir noch dieses Jahr im Kabinett sind. Und dann sind wir mit dem entsprechenden Gesetzentwurf im nächsten Jahr, in der ersten Jahreshälfte 25, hier im Landtag. Und da werden wir all diese Punkte gemeinsam miteinander diskutieren können. Ich will Ihnen vielleicht ganz kurz sagen, worauf wir Wert gelegt haben in unserem Gesetzentwurf. Wir wollen den Anwendungsbereich ausdehnen, auch auf Photovoltaik, ganz wichtig, habe ich hier auch schon gesagt, nicht nur über Windkraft onshore reden. Wir wollen vor allen Dingen, dass die Gemeinden und die Vorhabenträger auf Augenhöhe miteinander verhandeln und etwas aushandeln können. Und da ist die erste Krux in Ihrem Gesetzentwurf. Das sehe ich noch nicht, dass tatsächlich die Gemeinden auf der gleichen, auf dem gleichen Level sind wie die Vorhabenträger, weil auch in Ihrem Gesetzentwurf zunächst mal die Vorhabenträger Vorschläge machen müssen. Das geht auch andersherum. Und genau dieses „Andersrum“ wollen wir in unserem Gesetzentwurf auch mit verankern, meine Damen und Herren, weil die Rolle der Gemeinden, das wird das Entscheidende sein. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich nicht verstanden.) Ich will einen zweiten Punkt nennen, der mich, der mich noch nicht überzeugt hat, von dem, was Sie vorgelegt haben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an solchen Windparks. Ich weiß, das ist nicht ganz einfach. Da gilt das Argument, das ich vorhin sagte über die Situation, auch die finanzielle, in Ostdeutschland der Bürgerinnen und Bürger. Trotzdem sollte man das als Akzeptanzmaßnahme vorsehen – unbedingt –, und deswegen steht das auch in unserem Gesetzentwurf. Und ein dritter Punkt, wo ich dann sage, das ist dann sehr klassisch, möglicherweise „grün“, dass sehr viel Bürokratie versteckt ist mit Berichtspflichten und so weiter und so fort. Und in unserem Gesetzentwurf ist es so, dass wir solche Berichtspflichten abschaffen werden, damit wir ein einfacheres Gesetz bekommen, das dann auch wirklich wirkt. Insofern, meine Damen und Herren, ich betrachte das hier als eine gute Fleißarbeit, eine Materialsammlung, die uns hilft im nächsten Jahr in der Diskussion, aber nicht mehr und nicht weniger. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
