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Daniel Seiffert

Die Linke 13.11.2024 Sitzungen 8/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzespaket soll vor allem ein EU-Vertragsverletzungsverfahren beigelegt, das Bauen erleichtert und beschleunigt werden sowie die Aufgabenübertragung für die kommunale Wärmeplanung amtsangehöriger Gemeinden gesetzlich geregelt werden. Minister Pegel hat dazu umfassend ausgeführt, ich gehe aber auf einzelne Punkte etwas näher ein. Mit der Änderung der Landesbauordnung wird der Einsatz von Wärmepumpen im Freien bei Reihenhausbebauung oder in geschlossener Bauweise überhaupt erst möglich. Bis zu einer bestimmten Größe können Wärmepumpen künftig ohne Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Zudem werden unter Berücksichtigung des notwendigen Brandschutzes Solaranlagen auf Dächern in vielen Fällen mit weniger Abstand zur Grundstücksgrenze und damit zusätzlicher Dachflächenausnutzung ermöglicht. Dies sind notwendige Beiträge zur Energiewende. Die Verantwortung der Planenden wird auch mit dieser Änderung der Landesbauordnung weiter erhöht und folgt der über Jahre vorgenommenen Deregulierung im Bauordnungsrecht. So wird beispielsweise der Dachgeschossausbau im unbeplanten Innenbereich genehmigungsfrei gestellt. Bislang traf dies nur in Gebieten mit Bebauungsplan unter Einhaltung der Festsetzungen zu. Genehmigungsfrei heißt aber keineswegs rechtsfrei. Es sind Bauvorlagen und alle erforderlichen bautechnischen Nachweise, wie Statik, Wärme und Brandschutz, zu erstellen. Nach einer Monatsfrist nach Einreichen vollständiger Unterlagen bei der Gemeinde kann mit dem Ausbau begonnen werden. Bestehen bei der Gemeinde Zweifel, ob der Dachgeschossausbau bauplanungsrechtlich zulässig ist, kann die Gemeinde auch weiterhin in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren überführen. Und nach wie vor ist ein reguläres Baugenehmigungsverfahren nach Landesbauordnung beim Dachgeschossausbau anzuwenden, wenn das Vorhaben ein Sonderbau ist oder durch einen Ausbau zum Sonderbau wird. Sie sehen, Bauplanung ist und bleibt komplex. Neben diversen DIN-Vorschriften sind bauordnungsrechtliche, bauplanungsrechtliche sowie Vorschriften etwa aus dem Umwelt- und Naturschutzrecht einzuhalten. Und dies geschieht nicht grundlos und willkürlich und um Menschen irgendwie mit Bürokratie zu quälen, nein, es sind vier wichtige Schutzziele einzuhalten: Erstens. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren für Leib und Leben, die durch unsichere Gebäude entstehen könnten. Weltweit mahnen Brandkatastrophen oder Einstürze ganzer Gebäude oder Balkone, die auf unsachgemäße Planung oder Ausführung zurückzuführen sind. Zweitens. Der Schutz der Bauherren, da fehlerhafte Bauvorlagen zu erheblichen finanziellen Folgen führen können, beispielsweise Baustopp, Rückbau, teure Anpassungen an Anforderungen, etwa auch an die Barrierefreiheit. Drittens. Der Schutz der Umwelt, wofür die Verantwortung neben der Bauherrschaft bei der bauvorlageberechtigten Person liegt, zum Beispiel Arten- und Biotopschutz, Baumaterialeinsatz oder Asbestentsorgung. Und viertens. Der Schutz der städtischen Umwelt, da nur mit ausreichender Ausbildung und Erfahrung gute städtebauliche Qualität erreicht werden kann, Stichworte „Baukultur“, „Klimaanpassung“ und „Ressourcenschonung“. Ich mahne die Einhaltung dieser Schutzgüter insbesondere im Hinblick der mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung der beschränkten Bauvorlageberechtigung an. Architekten- und Ingenieurkammern stehen der Ausweitung der Bauvorlageberechtigung auf Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ohne Berufserfahrung, Meisterinnen und Meister sowie Technikerinnen und Techniker kritisch gegenüber. Demgegenüber begrüßen Bauverband und Handwerkskammern die Ausweitung der gegenwärtigen Bauvorlageberechtigung. Und es bestehen Zwänge zur Vermeidung eines EU-Verletzungsverfahren für Mecklenburg-Vorpommern und zur Umsetzung politischer Beschlüsse für Bauerleichterungen und zur Ankurbelung der Baukonjunktur. Daher gilt es aus unserer Sicht im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auszuloten, ob noch die eine oder andere Stellschraube geeignet ist, da eine tragfähige Kompromisslösung zu finden, die allen Seiten Rechnung trägt. Aus unserer Sicht könnte das zum Beispiel eine stärkere Anlehnung an die Landesregelungen in Schleswig-Holstein oder Hamburg sein, die das schon vorgelegt haben. Das würde auch helfen, einen Flickenteppich zwischen den Bundesländern zu vermeiden. Abschließend möchte ich noch deutlich machen, die Planung von Gebäuden und Erstellung von Bauvorlagen sind eine komplexe Dienstleistung, die honoriert werden muss. Daher finden wir es fatal, dass der Bauverband suggeriert, nun würde der Hausbau billiger. Auch im Handwerk ist jede Stunde einer Leistung zu bezahlen, und das transparent. Es wäre nicht akzeptabel, die Planung als umsonst zu deklarieren und auf die Baupreise aufzuschlagen. Das würde unsere Bauexperten, die Architekten und Ingenieure vor allem in ländlichen Regionen existenziell gefährden. Und ob wir damit der Qualität und der Geschwindigkeit der Bauvorlagen einen Gefallen tun, stelle ich auch infrage, denn es kommt natürlich auch auf die Qualität der Anträge an, wie schnell sie bearbeitet werden können. Wir stimmen der Überweisung zu und lehnen den Antrag der AfD ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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