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Reinhard Meyer

13.11.2024 Sitzungen 8/90

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es bei der Änderung dieses Gesetzes? Es geht um ein Anliegen der Industrie- und Handelskammern. Sie möchten eine Änderung der Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden und sind an uns, an die Landesregierung, herangetreten, eine entsprechende Gesetzesänderung zu initiieren. Und Sie wissen ja, die Industrie- und Handelskammern finanzieren sich aus Beiträgen, Sonderbeiträgen, Gebühren. So weit, so gut. Was passiert, wenn nicht gezahlt wird? Wer sozusagen dann die Gebühren eintreibt, das sind die sogenannten Vollstreckungsbehörden. Die sind auf unterschiedlichste Art und Weise bei den Kommunen verteilt, und das führt dazu für die Industrie- und Handelskammern, dass mal mehr, mal weniger schnell tatsächlich gehandelt wird. Und so haben wir gemeinsam überlegt, auch zusammen mit dem Finanzministerium, wie wir denn solche Vollstreckungstätigkeiten tatsächlich zentralisieren, damit vereinheitlichen können, und haben uns gemeinsam abgestimmt, das auf das Landesamt für Finanzen dann entsprechend zu übertragen. Um ein Gefühl zu haben, worüber wir eigentlich reden: Im Jahr 2022 waren es knapp 3.000 Fälle der Vollstreckung. Es ging um 870.000 Euro, immerhin wichtig für die Kammern. Und im Jahr 2023 waren es knapp 2.000 Fälle, und es ging um 640.000 Euro. Das Entscheidende für die Kammern ist aber eigentlich die Beibringungsquote, die Erfolgsquote. Die liegt bei der IHK Neubrandenburg, als Beispiel, über knapp 60 Prozent. Und wir haben eben die positive Hoffnung, dass wir durch die Neuordnung über das Landesamt für Finanzen dann über 80 Prozent kommen. Es gibt auch ein gutes Beispiel: Die Handwerkskammern lassen das seit 2020 – da gab es eben auch eine entsprechende Änderung und Verordnung der Handwerkskammern – auch schon auf diese Art und Weise beitragen, was die Kammerbeiträge angeht. Und insofern, meine Damen und Herren, glaube ich, gehen wir einen Weg, um Dinge auch zu vereinfachen und im Übrigen auch die kommunalen Vollstreckungsbehörden bei dieser Aufgabe zu entlasten. Es wird noch eine Übergangszeit geben, weil das Landesamt für Finanzen gesagt hat, wir brauchen eine Einführungsphase, um das Ganze umzusetzen. Und deswegen haben wir auch das in der Gesetzesänderung vorgesehen, für ein halbes Jahr. Ich halte es für eine vernünftige Sache insgesamt und bitte um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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