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Jeannine Rösler

Die Linke 13.11.2024 Sitzungen 8/90

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Änderungen im Schulgesetz sind eine wohldurchdachte Antwort auf strukturelle Herausforderungen. Und anders als die CDU, die sich hier als Retterin in einem vermeintlich plötzlich aufgetretenen Bildungsnotstand aufspielt, geht die Landesregierung mit dieser Novelle weitere sehr verantwortungsvolle und nachhaltige Schritte, Schritte, die den Wandel in der Bildungslandschaft aufgreifen und gute Voraussetzungen schaffen, damit jede Schülerin und jeder Schüler in Mecklenburg-Vorpommern bestmögliche Bildung erhält, unabhängig von der Herkunft oder dem Wohnort. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es geht insbesondere um Digitalisierung, Inklusion, verlässliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft, die Berufsorientierung und die Sicherung der Schulstandorte im ländlichen Raum. Und diese Themen sind keine bloße Reaktion auf politisches Gerangel, sie sind Grundlage für gute Bildung, gute Schulen. Mit dem Gesetz geben wir Stabilität und Perspektiven, die es braucht. Ein ganz zentraler Baustein dieser Novelle ist die Digitalisierung. Der CDU-Antrag fordert zwar mehr digitalen Unterricht, dies wirkt jedoch wie ein hektisches Reagieren auf etwas, das man selbst über Jahre hinweg nicht im Blick hatte. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die CDU ruft nach digitalem Wandel, als sei sie in den vergangenen Jahren hier ein Vorreiter gewesen. Doch wie siehts aus? Ich kann mich an keine Initiative der CDU für ein wirkliches Konzept zur Digitalisierung im Bildungsbereich erinnern. Die Corona-Pandemie hat uns schmerzlich gezeigt, wie weit Mecklenburg-Vorpommern hier noch zurücklag. Mit der Schulgesetznovelle aber schaffen wir klare und sichere Rahmenbedingungen für die Digitalisierung. Selbstverständlich bleibt der Präsenzunterricht der zentrale Grundpfeiler des Lernens, denn niemand könnte den persönlichen Kontakt zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ersetzen. Soziale Kompetenzen und emotionales Lernen sind ja wichtiger denn je. Aber wir müssen auch eben darauf vorbereitet sein, dass in Ausnahmefällen, sei es durch Pandemien oder extreme Wetterlagen, der Unterricht auch digital stattfinden muss. In genau solchen klar definierten Notsituationen wird Distanzunterricht nunmehr gesetzlich verankert. Er ist kein Ersatz, sondern eine ergänzende, wirklich hilfreiche Maßnahme. Zusätzlich fördern wir das digital unterstützte Lernen im Präsenzunterricht als Teil des Unterrichtsalltags. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, digitale Lernmittel zu verwenden und sich so auf eine zunehmend digitalisierte Welt vorzubereiten. Schulen können Plattformen wie itslearning nutzen oder interaktive Onlinequiz-Formate einsetzen, um den Unterricht dynamischer, attraktiver und ja, auch motivierender zu gestalten. Herausragend ist die Einführung der Digitalen Landesschule, eine neue Schulform, die Bildung flexibel und unabhängig vom Standort anbietet, die Ministerin ist darauf eingegangen. Seit Ende Oktober gibt es den Vertretungsunterricht in Deutsch, Mathe und Englisch für die Klassen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, ein Kind in einem Dorf, das aufgrund einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung eben nicht regelmäßig am Präsenzunterricht teilnehmen kann – dank der digitalen Möglichkeiten kann sich dieses Kind den Unterrichtsstoff vollständig erarbeiten und bleibt somit auf Augenhöhe. Es geht also nicht um ein bloßes Notfallinstrument, sondern ein durchdachtes, zukunftsorientiertes Konzept, das unsere Bildung flexibler und widerstandsfähiger macht. Des Weiteren geht es um die Förderung der Inklusion. Die CDU hat in ihrem Antrag die Inklusion als Belastung dargestellt, die auf Eis gelegt werden sollte, (Enrico Schult, AfD: Ist sie ja auch, so, wie Sie das machen.) als ob Inklusion eine Wahlmöglichkeit wäre, die man je nach politischem Wetter mal so zur Seite schieben kann. Meine Damen und Herren von der CDU, Ihr Verständnis von Inklusion scheint mir da recht begrenzt. Inklusion ist ein Grundrecht, auf das alle Kinder und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf Anspruch haben. Für uns ist Inklusion essenzieller Teil eines modernen Bildungssystems und Pfeiler sozialer Gerechtigkeit. Es bleibt unser erklärtes Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gemeinsam und voneinander lernen sowie gemeinsam aufwachsen können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In der UN-Behindertenrechtskonvention steht was anderes drin.) Die schrittweise Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bleibt daher Bestandteil unserer Strategie. Bis 2030 werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler mit individuellen Fördergruppen in Regelschulen integriert, um den besonderen Bedürfnissen dieser Kinder gerecht zu werden. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) Die Schulträger erhalten mehr Zeit für die Umsetzung, etwa auch für bauliche Anpassungen. Und selbstverständlich gibt es speziell geschulte Lehrkräfte, welche die Inklusion begleiten und unterstützen.

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