René Domke
Ich gehe davon aus, Frau Klingohr, wenn der Bundesgesundheitsminister auf Anraten des Bundesrechnungshofes die Aufbewahrungsfrist und damit auch die Kontrollierbarkeit der Aufzeichnungen auf 2028 verlängert, dann wird er sich dabei etwas gedacht haben, ist jedenfalls meine Vermutung, dass er nämlich der Auffassung ist, dass die bisherigen Prüfungen nicht ausgereicht haben, um der ganzen Sache auf den Grund zu gehen. So wäre meine Interpretation des Ganzen. Vielleicht erklären Sie mir noch mal, wie Sie es interpretieren, warum es denn überhaupt eine Fristverlängerung braucht, wenn doch alles geprüft wurde.
