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René Domke

FDP 27.09.2024 Sitzungen 8/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Krisenzeiten haben wir ihn immer wieder erlebt, und wir werden ihn auch immer wieder erleben, den Ruf nach schneller, unbürokratischer und unkomplizierter Hilfe oder, drücken wir es mal simpel aus, den Ruf nach Geld. Der Staat muss unter Zeitdruck Entscheidungen treffen, und das bedeutet in der Regel die Verwendung erheblicher Mittel der Steuerzahler. Kritiker würden sagen, und ich möchte mich da gar nicht herausnehmen, der Staat versucht, die Krise einmal mehr mit Geld zuzuschütten. Und in einer solchen Situation werden natürlich Entscheidungen unter erheblichem Druck getroffen, damit einher gehen automatisch, und das ist auch menschlich, Fehler. Und daher geht es mir auch heute gar nicht so sehr um die grundsätzliche Kritik an den Mitteln der Krisenbekämpfung. Dazu werden wir noch ausreichend Gelegenheit an anderer Stelle haben. Mir geht es heute darum, was eigentlich danach kommt. Die Tatsache, dass Entscheidungen unter Druck gefällt werden und daher Fehler geradezu vorprogrammiert sind, entbindet den Staat natürlich nicht von der Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler. Je größer der Schaden für den Steuerzahler, desto größer müssen auch die Anstrengungen im Nachhinein sein, diesen zu begrenzen und die Fehler so weit wie möglich zu bereinigen. Und diesen Fall gab es bei den für die Bürger unentgeltlichen Covid-19 Tests. Rückblickend hat sich leider gezeigt, dass insbesondere die Bürgertests in den doch sehr eilig errichteten, fast wie Pilze aus dem Boden schießenden Testzentren aufgetreten sind, also besonders anfällig für diesen Betrug waren. Besonders deutlich wurde es sicherlich, als hinterher mal Plausibilitätsprüfungen gemacht wurden. Es fand so gut wie gar keine Digitalisierung statt in diesem ganzen Prozess, zu wenig bis gar keine Plausibilitätsprüfung, zu wenig bis gar keine Kontrolle bei den Abrechnungen, zu wenig bis gar keine Transparenz für die Bürger, die sich haben testen lassen. Und wir sprechen, inzwischen gibt es Schätzungen, bundesweit über eine Summe von rund 2 Milliarden Euro. Das kann natürlich, da ist noch Luft nach oben, das sind nur Schätzungen aufgrund der Datenlage, die ist eben aufgrund der vorher genannten Gründe auch nicht besonders aussagekräftig. Der Staat ist jetzt in der Verantwortung, meine Damen und Herren, diese Betrugsfälle konsequent, systematisch und effektiv aufzuklären. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Der erste Schritt hierfür wäre mit der Verlängerung der Aufbewahrungsfrist getan, bis Ende 2028. Nun gilt es aber bei der Aufklärung auch neue, über die konventionellen Methoden hinausgehende Möglichkeiten der Betrugserkennung auch konsequent zu nutzen. Dass hier Potenzial schlummert, hat eine Pilotstudie des RKI gezeigt, die konventionelle Betrugserkennung mit statistischen Methoden, also die konventionelle, bei der Identifizierung von potenziellem Abrechnungsbetrug verglichen hat. Meine Damen und Herren, ganz normale statistische Methoden, hohe Testanzahl, niedrige Positivraten, das Benfordʼsche Gesetz, das Gesetz der letzten Ziffer, das sind ganz normale statistische Dinge, womit man das schon herausfiltern konnte, und da gab es sehr, sehr erfolgreiche Treffer. Und es waren eben, wie gesagt, keine wirklich neuen Methoden. Das geht sogar noch besser mit einer ausreichenden Datenmenge, die muss natürlich gefüttert werden, und mit Metadaten lassen sich die Trefferquote und auch die Genauigkeit weiter steigern. Und daher plädieren wir für eine zentrale bundesweite Stelle, in der die Daten zusammenlaufen, eben genau für diese Ermittlungsansätze und dass die Untersuchungsmethoden dann auch einheitlich und optimiert angepasst werden können. Es sollen Beweismittel geliefert werden. Natürlich muss die Strafverfolgung dann in den Ländern auch erfolgen, meine Damen und Herren. Und was wir nicht brauchen, ist in dieser Situation – und das deutet sich nämlich gerade an – ein Zuständigkeitsstreit. RKI und Bundesministerium für Gesundheit sagen, dafür sind wir nicht zuständig, LAGuS wäre normalerweise gefordert, zumindest die Daten dann auch entsprechend aufzubereiten, und so geht es immer weiter und immer weiter. Die Kassenärztliche Vereinigung hat im Übrigen in dem Prozess keine Verantwortung und kann das natürlich dann auch nicht wahrnehmen. So, und bevor es jetzt so ausgeht wie das Hornberger Schießen, bis 2028 wieder gar nichts passiert und wir dann am Ende die Aufbewahrungsfrist aus den Augen verlieren, dann haben wir einfach die Situation, dass wir jetzt tatsächlich für die Aufklärung des Betrugs konsequent handeln und auch zum Beispiel, das ist mir besonders wichtig, über die Justiz dann die Instrumente der strafprozessualen Vermögensabschöpfung nutzen, weil was nützt auch die beste Bestrafung, wenn am Ende das aus der Straftat Erlangte dann dort bleibt, wo kriminelle Machenschaften lagen? Andernfalls droht eben ein fortschreitender Vertrauensverlust für unser Gesundheitssystem. Ich kann nur sagen, Sie haben heute die Chance, etwas zu korrigieren, was dem Steuerzahler am Ende sehr, sehr teuer zu stehen kommen wird. Ich habe nachher noch zusammenfassend das Wort, dann würde ich noch mal auf Ihre Redebeiträge eingehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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