Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Regierungsfraktionen, Sie streuen den Leuten Sand in die Augen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: So ist es, genau so!) und nichts anderes, (Torsten Renz, CDU: Und nicht nur bei dem Thema!) und das aus mehreren Gründen. Das will ich an dieser Stelle einmal sagen. Das Erste ist, Sie tun so, als sei dieses Urteil 2022 – ja, das ist jetzt auch schon zwei Jahre her – überraschend gekommen. Nein, ist es nicht, meine Damen und Herren. Das Einzige, womit Sie recht haben, es wird noch mehr verschiedene Lebensbereiche betreffen, aber es ist keine Überraschung. Und die Überraschung müsste auch bei Ihnen nämlich nicht eingetreten sein, weil spätestens seit dem Jahr 2021, als es eine Entscheidung des Bundessozialgerichts gegeben hat zu Honorarkräften beim Rettungsdienst, die Leitlinie klar war, so unter dem Motto, wann liegt Scheinselbstständigkeit vor, ja oder nein. Das heißt, es ist keine überraschende Entscheidung, das Herrenberg-Urteil. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und das ist auch bei den anderen Bundesländern – ansonsten wäre es nämlich dort nicht sofort in die Umsetzung gekommen und begonnen jedenfalls, eine Umsetzung – auch angekommen. Nur deshalb ist es also völlig klar, dass es gar keinen anderen Weg gibt, als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu begründen. Und genau das tun die Landkreise auch. Meinen Sie, sie tun das etwa freiwillig, weil ihnen die Konsequenzen nicht klar sind?! Sondern ganz im Gegenteil, Sie selber haben die Hansestadt Rostock genannt, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründet, Sie selber haben Vorpommern-Rügen genannt, und wir können andere Landkreise hinzunennen, nämlich den Landkreis Rostock, wie ich gehört habe, auch MSE und Vorpommern-Greifswald. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Also es ist völlig klar, dass wir also sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen werden und schon haben. Das heißt, es gibt überhaupt gar keine Ausnahme der Ausnahme mehr. Und das bedeutet auch – und das ist auch völlig klar –, dass das mehr kosten wird. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Und jetzt komme ich mal zu Ihrem Taschenrechnereffekt, wo Sie mir mal erklären, so unter dem Motto, wie ich auf 1,22 Millionen komme. Ich kann Ihnen sagen, das ist noch die schönste für das Land mögliche Lösung, nämlich unter dem Ansatz, dass wir tatsächlich nur eine E9 in der Stufe 1 haben und dass wir die Honorarkräfte-Jahreswochenstunden umgerechnet haben von 3.098, die Sie angeblich nicht kennen – wobei, glaube ich, jeder von uns vom Musikschulverband angeschrieben worden ist und deshalb die Zahlen auch kennt –, das heißt, diese 1,22 Millionen berechnen sich auf 18/17 Prozent der Landesförderung für die Personalkosten und nichts anderes. Und genau das ist das Mindeste, was das Land wird jährlich leisten müssen. Und jetzt erzählen Sie immer so wunderbar, ja, wir tun doch schon so viel für die Musikschulen und wir haben doch erhöht – (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ehrlich gesagt, ich würde es noch nicht mal in Abrede stellen, das ist völlig unbestritten. Fakt ist aber, diese Erhöhungen beruhen darauf, dass es eben mit dem Herrenberger Urteil noch gar nichts zu tun hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Das heißt, die Auswirkungen des Herrenberger Urteils sind da völlig unberücksichtigt, und das müssen Sie auch einräumen und ehrlicherweise genau so sagen. (Zuruf von Ministerin Bettina Martin) Das heißt, es hat also überhaupt gar keine Grundlage für die aktuelle Diskussion. Und das bedeutet in jedem Falle, dass diese 1,22 Millionen Euro auf uns zukommen werden. Da können wir machen, was wir wollen, es sei denn, Sie sagen den Musikschulen, nein, also 17/18 Prozent sind uns übrigens immer noch zu viel, wir reduzieren weiter. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! (Torsten Renz, CDU: Anscheinend doch!) Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Und deshalb bin ich auch ehrlich gesagt ziemlich entsetzt darüber, wie Sie hier vorgehen. Das kann ich wirklich nicht verstehen. Und wenn wir über das Moratorium reden, dann reden wir über die Frage, was rückwirkend (Daniel Peters, CDU: Genau!) mit den Sozialversicherungsbeiträgen passiert, und nicht, was zukünftig, nämlich ab dem 1. September dieses Jahres, passieren wird. (Daniel Peters, CDU: Sehr richtig!) Und deshalb nehme ich Ihnen das nicht ab und deshalb finde ich es auch schwierig, wenn Sie erklären, wir sind auf dem Weg. Ehrlich gesagt, wenn Sie sich auf den Weg machen, dann kreisen Sie offensichtlich immerzu um sich herum, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) aber Sie kommen an kein Ziel, denn das Ziel, denn das Ziel, meine Damen und Herren, geben Ihnen die Landkreise und das Urteil und die Auswirkungen des Herrenberger Urteils vor. Sie kommen an der Entscheidung nicht dran vorbei, nämlich mehr Geld in den Haushalt einstellen zu müssen. Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Und deshalb bin ich dafür, dass Sie diesem Antrag auch wirklich zustimmen und sich hier an dieser Stelle weder auf ein Trostpflaster irgendwie beschränken noch wegducken, sondern nehmen Sie die Verantwortung wahr, die auf Sie zukommt! Meine Damen und Herren, wir stimmen natürlich dem Antrag der GRÜNEN zu, dem Änderungsantrag, der macht unseren Antrag noch besser, wenn ich es an dieser Stelle sagen darf. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank also insoweit dafür! Und wir beantragen für unseren Hauptantrag namentliche Abstimmung, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/GRÜNEN, FDP und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Torsten Renz, CDU: Schachmatt!)
