Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klavier spielen lernen können oder nicht Klavier spielen lernen können, Akkordeon spielen lernen können oder nicht Akkordeon spielen lernen können, Gitarre spielen lernen können oder nicht Gitarre spielen lernen können, das ist hier die Frage, möge man formulieren. Liebe Kollegen, vor der Sommerpause hatte die Regierungskoalition es endlich geschafft, das Thema „Kunstjahr 2024“ abzuarbeiten. Herzlichen Glückwunsch! Es gab viele schöne, warme Worte. Und dann wollte meine Fraktion mit einem Dringlichkeitsantrag über Kunst und Kultur sprechen, und zwar darum, wenn es um unsere Kinder geht. Da war Kunst und Kultur aber dann nicht mehr ganz so wichtig, die Dringlichkeit wurde abgelehnt. Die unstreitig bestehende offene Wunde in den Kunst- und in den Musikschulen wurde mit einem Pflaster ausgesessen. So würde man es wohl formulieren. Es gebe ja von der Deutschen Rentenversicherung ein Moratorium bis Oktober. Das gilt es abzuwarten. Und jetzt warten und warten und warten wir, und passiert ist nichts und ein Ergebnis gibt es eben auch nicht. Punkt! Also haben wir jetzt den Antrag ganz normal auf der Tagesordnung und – Sie sehen es mir nach, deswegen gibt es einen Änderungsantrag – es gibt natürlich eine gebotene Änderung der Daten unter II.4. Jetzt ist es also Zeit für Butter bei die Fische, meine Damen und Herren. (Daniel Peters, CDU: Sehr richtig!) Jetzt liegt ein Handlungsantrag vor und Sie können jetzt den warmen, lieben Worten Leben einhauchen. (Beifall Daniel Peters, CDU: So ist es.) Die Musikschulen und auch die Kunstschulen im Land sind vom sogenannten Herrenberger Urteil aus dem Sommer 2022 betroffen, das besagt, dass die dauerhafte Begründung von Honorarverträgen unzulässig ist und dass entsprechende Honorarverträge in Arbeitsverträge, also in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse – den Regierungsparteien ja immer ganz besonders wichtig – umzuwandeln sind, eine Praxis, die in Deutschland für Musik-, Kunst- und Volkshochschulen absolut unüblich war. Viele Lehrkräfte waren eben nicht Arbeitnehmer, sondern Honorarkräfte, quasi Selbstständige und, wie wir seit dem Herrenberger Urteil wissen, Scheinselbstständige. Dies kam für die Musik-, Kunst- und Volkshochschulen natürlich auch finanziell günstiger, keine Frage, verständlich, wenn die Finanzierungsbasis aus einer Landesförderung, einer kommunalen Förderung und den Entgelten der Schüler/der Eltern besteht, denn es musste natürlich geguckt werden, dass das Angebot auch wirtschaftlich attraktiv ist. Das Herrenberger Urteil sagt jetzt, Schluss damit, dieses Verhalten ist rechtswidrig. Es besteht also die Notwendigkeit der Umorganisation, und das bedeutet im Endeffekt eben auch finanziellen Mehraufwand, und zwar enormen finanziellen Mehraufwand. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft dies bei den Musikschulen insgesamt etwa 100 Vollzeitstellen, die zu begründen sind. Und berücksichtigt man die durchschnittliche derzeitige Landesfinanzierung mit 18 Prozent – auch da muss man fairerweise sagen, dass es durchaus mehr sein könnten, nämlich bis zu 30 –, bedeutet das 1,22 Millionen Euro Zusatzkosten für das Land, die zu erbringen sind pro Jahr, so jedenfalls mein Kenntnisstand. Kann dieses Geld nicht aufgebracht werden, dann können die Lehrkräfte im gebotenen Umfang jedenfalls nicht angestellt werden. Zwangsläufig muss das für das Kunst- und Kulturangebot für unsere Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass es reduziert werden muss, Kurse eingestellt werden müssen, und so einfach ist das eben, meine Damen und Herren. Jetzt kann man natürlich sagen, ja, dann müssen die Entgeltbeiträge für die Schüler/-innen/die Eltern erhöht werden. Ja, das geht, aber eben nicht unendlich. Und natürlich kann man auch sagen, darüber hinaus muss die kommunale Förderung angepasst werden. Ja, auch das geht, aber das hat seine Grenzen. Und die Kommunen sind in den vergangenen Jahren im Übrigen ihrer Pflicht zur Anpassung deutlich nachgekommen. Die Kommunen wollen nämlich ein kulturelles Angebot für jedes Alter und haben eine entsprechende Erhöhung der Zuschüsse vorgenommen. Und wie sieht es bei der Landesseite aus? Dort gibt es seit Jahren schon keine Anpassung der Zuschüsse. Und ich höre die Ministerin gleichwohl, sie wird sagen, ja, aber über die Kulturförderrichtlinie wird doch gefördert. Jaja, ach so, über die Kulturförderrichtlinie mit dem entsprechenden Antragsmodus, der regelmäßig durchlaufen werden muss! Für eine verlässliche Finanzierung, meine Damen und Herren, für Arbeitsverhältnisse, die natürlich nicht befristet sind, sondern irgendwann einen Unbefristetenstatus haben, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) reicht das natürlich nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Und seit Monaten hören wir natürlich wohl, der Zensus, die niedrige Steuerschätzung, es fehlt an Geld und wir müssen sparen. Die Finanzierung durch das Land ist seit Jahren ein immerwährender Kampf ums Geld, vor allem eben auch für die Musik- und die Kunstschulen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und wir sind als Haushaltsgesetzgeber gefordert, meine Damen und Herren. Ja, einige Kommunen werden alles dafür tun – und wir wissen auch, dass einige es schon getan haben –, den Betrieb der Musikschulen auf dem derzeitigen Niveau aufrechtzuerhalten. Und sie versuchen mit aller Macht, das Geld irgendwo zusammenzusuchen, was dem einen gelingt oder eben auch nicht gelingt. Aber andere Kommunen, meine Damen und Herren, werden es schlichtweg nicht schaffen. Und konsequent ist dann früher oder später, dass das zur Verfügung stehende Angebot in den Musik- und Jugendkunstschulen reduziert werden muss oder gar ganz wegfällt. Und, meine Damen und Herren, das kann doch nicht in unserem Sinne sein! Unsere Kinder verdienen Zugang zu Musik, Kunst und Kultur. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Und seit Jahren stagnieren die Fördermittel, und nun stehen die Musikschulen und die Jugendkunstschulen vor einem Kollaps. Wo bleibt die Unterstützung für unsere kulturelle Zukunft? Sehr geehrte Regierungsfraktionen, Sie kennen die Notlage. Verschlafen Sie sie nicht und versuchen Sie sie nicht mit einem Trostpflaster wegzudiskutieren und auszusitzen! Kultur ist – so die Ministerin – das Sahnehäubchen. (Ministerin Bettina Martin: Was?!) Na dann mal los, meine Damen und Herren! Wenn das so ist, dann ist Kunst und Kultur nicht nur ein Sahnehäubchen, sondern ein Grundbedürfnis. Und das haben wir zu sichern, also gehe ich davon aus, dass Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
